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Betriebskosten:
Zahlen Sie zu viel?
Haben Sie Zweifel, ob Ihre Betriebskostenabrechnung stimmt?
Eine Kontrolle zahlt sich aus, denn Vermieter dürfen nicht
alles auf die Mieter abwälzen.
Bis 30. Juni jeden Jahres ist
die Betriebskostenabrech-
nung bei Mietwohnungen
fällig. Darin müssen jene
Kosten, die jeder Bewohner
zahlen muss, aufgelistet sein.
„Oft sind die Abrechnungen
für den Laien einfach nur un-
verständlich und rechnerisch
nicht nachvollziehbar“, betont AK-
Konsumentenschützerin
Susanne
Kalensky. Immer wieder versuchen
Vermieter aber auch, ihren Mietern Kos-
ten weiter zu verrechnen, die laut Gesetz
in der Betriebskostenabrechnung nichts
verloren haben. Daher sollten die Woh-
nungsnutzer die Aufstellungen genau
überprüfen.
Einsicht in Belege
Der Vermieter hat die Verpflichtung, dem
Mieter Einsicht in die Belege zu ermögli-
AK-Beraterteam für Betriebskostenfragen: VerenaUran, Gabriele Ettinger, Susanne Kalensky,
Michael Tschamer und Renate Zäuninger (v.l.).
Mietzinsminderung:
AK kontaktieren
Mieter haben das Recht, die Mie-
te zu reduzieren, wenn man in der
Mietwohnung nicht mehr so woh-
nen kann, wie es bei Abschluss des
Mietvertrages der Fall war. Mögliche
Gründe: kein Warmwasser, Baulärm,
kaputte Heiztherme, etc. Das Recht
auf Mietzinsminderung steht wäh-
rend der Dauer der Beeinträchtigung
zu. Das Ausmaß der Unbrauchbarkeit
und der Mietzinsminderung ist leider
nicht eindeutig messbar.
Die AK empfiehlt daher folgende Vor-
gangsweise: Der Mieter soll eine Be-
einträchtigung dem Vermieter sofort
schriftlich anzeigen und darauf ver-
weisen, dass er die zukünftige Miete
nur noch vorbehaltlich zahlt und eine
Mietzinsminderung erwägt. Lassen
Sie sich bei der AK beraten.
PROFI-tipp
AK-MietrechtsexperteMichael Tschamer
AK/Eggenberger
chen. Belege können auf Kosten des Mie-
ters angefordert werden, jedoch spätestens
innerhalb von sechs Monaten nach der er-
folgten Rechnungslegung.
Genau kontrollieren
Eine genaue Kontrolle der Betriebskosten-
abrechnung zahlt sich fast immer aus:
So können Versicherungen gegen Glas-
bruch oder Sturmfolgen nur dann ver-
rechnet werden, wenn die Mehrheit der
Hauptmieter dem Vertrag zugestimmt
hat. Drucksorten im Zuge der Verwaltung
dürfen verrechnet werden, jedoch nicht
Portokosten. Stromkosten fürs Stiegen-
haus müssen die Mieter zahlen, jedoch
nicht die Behebung von Schäden an elek-
trischen Leitungen. Die Kosten für Ent-
rümpelungen müssen nur dann von allen
getragen werden, wenn die Gegenstände
keinem bestimmten Mieter zugeordnet
werden können.
Jetzt Termin
vereinbaren!
Wenn Sie Ihre Betriebskostenab-
rechnung von den kompetenten
Expertinnen und Experten der AK
überprüfen lassen möchten, dann
vereinbaren Sie bitte telefonisch ei-
nen Beratungstermin.
Telefon: 050 477-6000
AK/Eggenberger
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