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„Die Gastronomiemuss wieder
attraktiver werden“, fordert die AK.
Der Tourismus braucht motivierte,
qualifizierte und gut bezahlte
Mitarbeiter.
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Elektronische Aufzeichnung
AK-Präsident Günther Goach for-
dert eine elektronische Arbeitszeit-
aufzeichnung im Hotel- und Gastge-
werbe. „Genaue Zeiterfassung ist die
Grundlage für korrekte Entlohnung
und Überstundenzahlung".
Goach kritisiert, dass Arbeitgeber
versuchen würden, sich mit mangel-
haften, fehlenden oder „geschönten“
Aufzeichnungen wirksamen Kon-
trollen zu entziehen. AK und ÖGB
setzen sich für eine personelle Auf-
stockung des Arbeitsinspektorates
ein, damit Betriebe regelmäßig über-
prüft werden können.
Zeitspeicher als Handy-App
Arbeitszeitaufzeichnungen sind die
Grundlage für die Kontrolle der
Mehr- und Überstunden. Das Ge-
setz verpflichtet Arbeitgeber, diese
Aufzeichnungen zu führen.
Haben Sie den begründeten Ver-
dacht, dass die Aufzeichnungen des
Chefs nicht stimmen, hat es nur
Sinn, ihn damit zu konfrontieren,
wenn Sie selbst Ihre Arbeitsstunden
genau aufgelistet haben. Mit dem
„AK-Zeitspeicher“ können Sie die
Arbeitszeit am PC oder Smartphone
dokumentieren.
Schutz für Jugendliche
Jugendliche bis 16 Jahre dürfen im
Hotel- und Gastgewerbe von 20 Uhr
bis sechs Uhr nicht beschäftigt wer-
den, sagt das Gesetz. Jugendliche ab
16 Jahren dürfen bis 23 Uhr arbeiten,
sofern ein ärztliches Attest es zulässt.
Weiters müssen Jugendliche jeden
zweiten Sonntag frei bekommen.
Als Ausnahmemöglichkeit gibt es
die Blockbeschäftigung. Dabei dür-
fen sie an 23 aufeinander folgenden
Sonntagen beschäftigten werden und
dann an keinem mehr. Oder die 23
Sonntage werden auf zwei Blöcke zu
zwölf und elf Sonntagen aufgeteilt.
ak-zeitspeicher.at
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AK
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