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tipp 02/14
kaernten.arbeiterkammer.at
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Handy-Rechner
Telefonieren wurde teurer.
Der Handy-Rechner der
AK im Web findet den-
noch den passenden Tarif
für Sie. Der Simulator hilft,
sich zwischen Sonderkonditionen und
Kleingedrucktem
zurechtzufinden.
Tragen Sie ein, in welche Netze Sie te-
lefonieren, wie viele SMS Sie verschi-
cken und ob Sie das Internet am Han-
dy nutzen. Die aktuellen Tarife am
Markt werden dann ausgehend von
Ihren Bedürfnissen verglichen.
Beihilfe für Familien
Familienbeihilfe bekommen Sie, wenn
Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Ös-
terreich haben und mit dem Kind in
einem gemeinsamen Haushalt leben.
Sobald das Kind 18 Jahre alt ist, gibt es
Familienbeihilfe nur mehr unter be-
stimmten Voraussetzungen. Die Höhe
der Förderung ermittelt der Familien-
beihilfen-Rechner der AK imWeb.
Kostenvoranschlag
Gehen Sie auf Nummer sicher! Be-
sorgen Sie sich mehrere Kostenvor-
anschläge und vergleichen Sie die
Preise. Die besten Tipps für Kosten-
voranschläge gibt es im gleichnamigen
Filmclip der Arbeiterkammer.
Haushaltsversicherung
Nach wie vielen Jahren kann
man die Haushaltsversi-
cherung kündigen? Worauf
muss man aufpassen? Wann
und wie muss eine Kündi-
gung erfolgen und worauf ist bei so ge-
nannten Prämienrabatten zu achten?
Das erfahren Sie im Filmclip der AK.
WEB-tipp
familienbeihilfe.arbeiterkammer.at
kaernten.arbeiterkammer.at/videos
tarifrechner.arbeiterkammer.at
kaernten.arbeiterkammer.at/videos
Gibt es was fürs Sparschwein? Ja. Viele Familien bekommen jährlichGeld vomFiskus zurück.
Daher unbedingt Arbeitnehmerveranlagungmachen.
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Krankheit & Behinderung bei Kindern
Krankheitskosten für Kinder, die bei der
Arbeitnehmerveranlagung berücksich-
tigt werden können, hängen vom Grad
der Behinderung des Kindes ab.
ƒ
Bis 24 Prozent:
Hier können die tat-
sächlichen behinderungsbedingten
Aufwendungen, von denen das Pfle-
gegeld abgezogen wird, berücksich-
tigt werden. Diese Kosten wirken sich
nur dann auf die Steuer aus, wenn sie
den Selbstbehalt übersteigen.
ƒ
25 bis 49 Prozent:
Hier können Krank-
heitskosten ohne Selbstbehalt gel-
tend gemacht werden.
ƒ
Ab 50 Prozent:
Hier besteht Anspruch
auf erhöhte Familienbeihilfe. Es kön-
nen entweder die tatsächlichen Auf-
wendungen abzüglich Pflegegeld
geltend gemacht werden oder ein
Freibetrag von 262 Euro imMonat, bei
dem das Pflegegeld gegen gerech-
net wird. Auch Hilfsmittel, Kosten der
Heilbehandlung und Kosten für eine
Sonder-, Pflegeschule oder Behinder-
tenwerkstätte können abgeschrieben
werden.
Um krankheitsbedingte Ausgaben (zB
Zahnspange) geltend zu machen, muss
für das Kind Familienbeihilfe oder Unter-
haltsabsetzbetrag zustehen.
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