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tipp 02/14
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Pendlerrechner: Frist
bis 30. September
Zahllose Male ist der Pendlerrechner
geklickt worden. Ungezählt sind auch
die Proteste, die der Online-Rech-
ner ausgelöst hat. Heftig war auch
die Kritik der AK, die realitätsferne
Fahrtrouten – vielfach zum Nachteil
der Pendler – für die Berechnung des
Pendlerpauschales kritisiert hat. Jetzt
hat die AK erreicht, dass grobe Män-
gel behoben werden. Der Finanzmi-
nister sagte Änderungen binnen zwei
Monaten zu.
Wichtig: Die Frist zur Abgabe des
Pendlerrechner-Ergebnisses
wurde
verlängert. Das ausgedruckte Formu-
lar muss bis spätestens 30. September
2014 beim Arbeitgeber abgegeben
werden. Bis dahin sollte man mehrere
Abfragen machen, da durch die lau-
fende Überarbeitung unterschiedliche
Ergebnisse entstehen können.
PROFI-tipp
AK-Steuerexperte JoachimRinösl
AK/Eggenberger
Tipps für Pendler
Großes und kleines Pendlerpau-
schale, Pendler-Euro, Jobticket oder
Pendlerzuschlag bei Negativsteuer.
Wie Sie das geltend machen können,
lesen Sie im AK-Folder „Steuertipps
für Pendler“.
Steuer sparen 2014
Ein Leitfaden für die Arbeitnehmer-
veranlagung. Enthält alle Steuertipps
für Arbeitnehmer von der Familie
über die Sonderausgaben, die Wer-
bungskosten bis zu den außerge-
wöhnlichen Belastungen.
MINI-tipp
Bestelltelefon 050 477-2553
Bestelltelefon 050 477-2553
Familien haben neben den allgemeinen Absetzbeträgen zusätzlich
Möglichkeiten, bei der Arbeitnehmerveranlagung vom
Finanzamt Geld zurückzuholen. Dazu Tipps der
Arbeiterkammer.
hilfe bezogen
wird, gibt es
einen Frei-
betrag von
220
Euro
im Jahr. Ma-
chen beide
E l t e r n t e i l e
den
Freibe-
trag geltend,
beträgt er pro
Elternteil 132
Euro jährlich.
Kinderbetreuung
Für jedes Kind bis zum zehnten Lebens-
jahr können jährli-
che Kosten von bis
zu 2.300 Euro für
Kindergarten, Hort,
Halb- oder Vollin-
ternat in öffentli-
chen oder privaten
institutionellen Ein-
richtungen oder für
die Betreuung durch
pädagogisch qualifi-
zierte Personen, wie
zum Beispiel ausge-
bildete Tagesmütter,
geltend
gemacht
werden. Für behin-
derte Kinder, für die man die erhöhte
Kinderbeihilfe bezieht, erhöht sich die
Altersgrenze auf 16 Jahre.
Außergewöhnliche Belastungen
Mit dem Formular L1K können unter
„Außergewöhnliche Belastungen“ der
Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskos-
ten, Unterhalt für Kinder im Ausland,
die auswärtige Berufsausbildung, Krank-
heitskosten und der Unterhaltsabsetzbe-
trag geltend gemacht werden.
Absetzbetrag für Alleinerziehende
Jeder, der in einem Kalenderjahr für ein
oder mehrere Kinder mehr als sechs Mo-
nate Familienbeihilfe bezogen hat und
mehr als die Hälfte dieses Jahres nicht
in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder
eingetragenen Partnerschaft gelebt hat,
bekommt ihn.
Absetzbetrag für Alleinverdiener
Drei Voraussetzungen sind notwendig:
1. Die Ehe, Lebensgemeinschaft oder
eingetragene Partnerschaft dauerte im
Kalenderjahr mehr als sechs Monate. 2.
Es wurde für ein oder mehrere Kinder
Familienbeihilfe bezogen. 3. Der Partner
oder die Partnerin
hat in diesem Jahr
nicht mehr als 6.000
Euro verdient.
Unterhaltsabsetz-
betrag
Wer für Kinder,
die nicht im sel-
ben Haushalt le-
ben,
nachweislich
gesetzlichen
Un-
terhalt zahlt, kann
diesen bei der Steu-
er geltend machen.
Voraussetzung ist,
dass er die vollen von der Behörde oder
in einem schriftlichen Vergleich fest-
gesetzten Alimente oder zumindest die
Regelbedarfssätze leistet. Die Kinder
müssen ständig entweder in Österreich
oder einem anderem EU-Land oder Is-
land, Liechtenstein, Norwegen oder der
Schweiz leben.
Kinderfreibetrag
Für jedes Kind, für das mehr als sechs
Monate im Kalenderjahr Familienbei-
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Profis der Arbeiterkammer ken-
nen die besten Steuertipps für
Arbeitnehmer und helfen beim
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