14
tipp 02/14
kaernten.arbeiterkammer.at
Aktuell
Schwerpunkt
ARBEIT & RECHT
Konsument Bildung
Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen
Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt.
Sie muss spätestens nach sechs Stunden
gewährt werden. Die tägliche Ruhezeit ist
für jugendliche Arbeitnehmer mit min-
destens zwölf Stunden festgesetzt.
36
Stunden
Pro Kalenderwoche stehen
erwachsenen Arbeitnehmern
mindestens 36 Stunden Ru-
hezeit zu, in denen ein ganzer
Tag (24 Stunden) inkludiert sein muss.
In Schichtbetrieben sind Abweichungen
möglich.
43
Stunden
Jugendliche müssen zwei zu-
sammenhängende Tage pro
Woche frei haben. Bei Betrie-
ben mit einem Ruhetag stehen Jugendli-
chen 43 Stunden Freizeit zu, wobei der
Sonntag hineinfallen muss.
Arbeitszeit: So tickt
die Gastronomie
Im Hotel- und Gastgewerbe halten sich Arbeitgeber kaum an
das Arbeitszeitgesetz. Das hat eine Überprüfung ergeben. Folgende
Bestimmungen gelten in der Gastronomie.
8
Stunden
Bei Erwachsenen sind 40 Stun-
den pro Woche und acht Stun-
den pro Tag Normalarbeitszeit.
Beschäftigung darüber hinaus gilt als
Überstunden, die bezahlt werden müs-
sen, außer es wurde zwischen Arbeitge-
ber und Arbeitnehmer ein Zeitausgleich
oder eine Kombination von beidem ver-
einbart. Dabei darf die Tagesarbeitszeit
von zehn Stunden und die Wochenar-
beitszeit von 55 Stunden bei Arbeitern
und 60 Stunden bei Angestellten nicht
überschritten werden.
3
Stunden
Überstunden sind nur für Ju-
gendliche über 16 Jahre, nur
für Vor- und Abschlussarbei-
ten und höchstens eine halbe Stunde pro
Tag erlaubt. Insgesamt dürfen es maxi-
mal drei Stunden pro Woche sein.
30
Minuten
Die tägliche Ruhepause muss
für Erwachsene mindestens
eine halbe Stunde betragen,
sofern die Tagesarbeitszeit mehr als sechs
Stunden beträgt. Die tägliche Ruhezeit
im Anschluss an die tägliche Arbeitszeit
muss mindestens elf Stunden betragen.
Die Ruhezeit kann auf zehn Stunden ver-
kürzt werden, wenn sie durch eine Ver-
längerung der täglichen oder wöchentli-
chen Ruhezeit ausgeglichen wird.
12
Stunden
Bei Jugendlichen gilt eine
tägliche Ruhepause von ei-
ner halben Stunde, wenn die
Kaum ein Arbeitgeber im Gastgewerbe
hält sich an das Arbeitszeitgesetz. Das hat
eine Kontrollaktion der Arbeiterkammer
Kärnten gemeinsam mit dem Arbeitsins-
pektorat ergeben.
Lediglich zwei der 63 überprüften Betrie-
be wurden nicht beanstandet. In Summe
wurden 3.105 Übertretungen gezählt und
Strafen von rund 125.300 Euro beantragt.
ƒ
An der Spitze der Beanstandungen ste-
hen Übertretungen des Arbeitszeitge-
setzes mit 62,4 Prozent.
ƒ
Auf Platz zwei stehen mit knapp 30
Prozent die Missachtung des Kinder-
und Jugendlichenbeschäftigungsgeset-
zes.
ƒ
In 117 Fällen wurde das Arbeitsruhege-
setz nicht eingehalten.
ƒ
Das Mutterschutzgesetz wurde 44 Mal
übertreten.
ƒ
25 Arbeitgeber missachteten die täglich
zulässige Arbeitszeit.
ƒ
Bei Jugendlichen wurde am häufigs-
ten die vorgeschriebene Zahl an freien
Sonntagen nicht gewährt. Knapp die
Hälfte war davon betroffen.
ƒ
Fast 45 Prozent der jungen Leute hatten
keine ausreichenden Ruhezeiten zwi-
schen Arbeitsende und Arbeitsbeginn.
AK-Präsident Goach bezeichnet die Er-
gebnisse dieser Überprüfung als „ernüch-
ternd“. Daher werde auch heuer weiter
kontrolliert. Die Arbeitnehmer im Gast-
gewerbe fordert Goach auf, sich bei Un-
korrektheiten immer an die Gewerkschaft
oder die AK zu wenden.
AK: Gastgewerbe
missachtet Gesetze
iStock
Telefon 050 477-1000
1...,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13 15,16,17,18,19,20,21,22,23,...24