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Ausbildung: Chef kann
Kosten zurückfordern
Berufliche Aus- und Weiterbildung kann Arbeitnehmer teuer kommen.
Sie müssen die Kosten zurückzahlen, wenn es so vereinbart wurde.
Viele Firmen zahlen Mitarbeitern Fort-
und Weiterbildung. Dafür muss der Ar-
beitnehmer unterschreiben, dass er die
Kosten rückerstattet, wenn er kündigt.
Generell sind solche Vereinbarungen,
die so genannten „Ausbildungskosten-
Rückerstattungsklauseln“, die zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer abge-
schlossen werden, legal.
Schulung zählt nicht
Ob der Arbeitnehmer etwas zahlen muss,
hängt davon ab, was er gelernt hat. Es
muss eine echte Ausbildung sein, die der
Mitarbeiter in einer anderen Firma nut-
zen könnte. Kosten für eine Einschulung,
bei der jemand mit den Gegebenheiten
des Betriebes bekannt gemacht wird,
können nicht zurückgefordert werden.
Die Firma darf die Kosten auch nur dann
rückfordern, wenn es für eine konkre-
te Ausbildung vereinbart wurde. Eine
PROFI-tipp
AK-BildungsexpertinMarlene Diethart
AK/Eggenberger
Mit App in die Bibliotheken
Die AK-Bibliothe-
ken per Klick gibt
es jetzt mit der
App „AK Libra-
ries“. Schüler der
HAK Internatio-
nal in Klagenfurt
haben die Appli-
kation entwickelt.
Das neue Angebot
eröffnet
Lesern
unter anderem ei-
nen direkten Zu-
gang zur Online-Büchersuche und zur digitalen AK-Biblio-
thek. Die Entwickler
Robert Vlad
,
David Petrovici
(Foto),
Michael Stefan
,
Johannes Gspandl
und
Marijan Vukovic
haben mit Projektleiter
Karl Sabitzer
ganze Arbeit geleis-
tet. Die App ist im Playstore erhältlich.
AK-Bücherboot sticht in See
„Selli“ und ihr
Kapitän
Wolfram
Pschernig
werden
im Juli und imAu-
gust am Wörther-
see Leseratten mit
Büchern versor-
gen. Das von der
AK und ihrem Bi-
bliotheken-Leiter,
Christoph Kreut-
zer
,
gecharterte
Bücherboot
legt
täglich im Strandbad Klagenfurt ab, um dann in Loretto,
Maiernigg, im Parkbad Krumpendorf und im Bad Stich
anzulegen. An Bord kann man Bücher ausborgen. Auch
Lesekarten werden „auf See“ ausgestellt. Die Bücher kön-
nen auch in den AK-Bibliotheken zurückgegeben werden.
Nachhilfelehrer
genau prüfen
Das passende Nachhilfeangebot ist
gar nicht so leicht zu finden. Fragen
Sie im Bekanntenkreis nach guten
Erfahrungen mit Nachhilfelehrern.
Erkundigen Sie sich bei Nachhilfe-In-
stituten genau nach Bindungsfristen,
Zertifizierungen, Anzahl der Schüler
und der Lernstufe im Gruppenunter-
richt.
Achten Sie auch auf die Dauer der
Unterrichtseinheiten. Sie können zwi-
schen 45 und 100 Minuten liegen. Mit
einem Institut oder Lehrer kann auch
über den Preis verhandelt werden.
Individuelle Vereinbarungen sind je
nach sozialer Situation bei einzelnen
Einrichtungen möglich. Vereinbaren
Sie vor längerfristigen Kursen Probe-
stunden. Manche Einrichtungen bie-
ten auch Gratis-Schnupperstunde an.
allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag
ist zu wenig. Die AK rät: Vertrag genau
durchlesen, bei Unklarheiten AK kon-
taktieren! Wurde die Schulung intern, zB
in einer Konzern-Akademie angeboten,
sind nach Meinung der AK keine Ausbil-
dungskosten zu zahlen, weil auch keine
tatsächlichen Kosten durch externe Trai-
ner angefallen sind.
Art der Auflösung
Ausbildungskosten-Rückerstattung gilt
nur bei Kündigung durch den Arbeitneh-
mer oder einer berechtigten Entlassung.
Wird der Arbeitnehmer von seinem Chef
gekündigt, muss er nichts zahlen. Bei ei-
ner einvernehmlichen Auflösung kann
der Arbeitgeber die Rückzahlung grund-
sätzlich fordern. Die AK empfiehlt, die
Rückzahlung für den Fall einer „Einver-
nehmlichen“ bereits beim Abschluss der
Vereinbarung auszuschließen
.
AK/Eggenberger
AK/Eggenberger
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