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AK-RechtsexpertinMichaela Eigner-Pichler
AK/Helge Bauer
Anspruch berechnen
Um die Höhe des Kinderbetreuungs-
geldes beim Konto selbst berechnen
zu können, wird es in naher Zukunft
im Bundesministerium für Familien
und Jugend einen Online-Rechner
geben. Bis dieser jedoch aktiviert ist,
stellt das Ministerium eine Tabelle zur
Verfügung. Mit deren Hilfe erhalten
Sie einen Überblick über die Möglich-
keiten beim Bezug von Kinderbetreu-
ungsgeld im Rahmen des Kinderbe-
treuungsgeld-Kontos. Aufgeschlüsselt
nach Anspruchsdauer und ob ein oder
beide Elternteile das Kinderbetreu-
ungsgeld beziehen, ermitteln Sie so
einfach den Tagessatz.
MINI-tipp
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bmfj.gv.at/familienPROFI-tipp
Auch nach der neuen Regelung sind
die zehn Mutter-Kind-Pass-Untersu-
chungen zeitgerecht durchzuführen
und rechtzeitig nachzuweisen. Für
Geburten ab 1. März 2017 sind die Be-
stätigungen der fünf Untersuchungen
während der Schwangerschaft sowie
die Bestätigung der 1. Untersuchung
des Kindes schon bei der Antragsstel-
lung auf Kinderbetreuungsgeld vorzu-
legen. Die restlichen Untersuchungen
sind bis zum 15. Lebensmonat nach-
zuweisen. Werden diese Bestätigun-
gen nicht rechtzeitig vorgelegt, wird
das Kinderbetreuungsgeld für jeden
Elternteil um 1.300 Euro reduziert. Zu
beachten sind nach wie vor die Zuver-
dienstgrenzen: Diese gelten unabhän-
gig davon, ob das Kind vor oder nach
dem 1. März 2017 geboren wurde.
Achten Sie auf Fristen
beimMutter-Kind-Pass!
Zweimal abwechseln
Eltern können sich wie bisher zwei-
mal beim Bezug des Kinderbetreu-
ungsgeldes abwechseln. Jeder Be-
zugsblock muss immer 61 Tage ergeben.
Der Tagesbetrag ist bei Mutter und Va-
ter immer gleich hoch und ergibt sich
aus der Anspruchsdauer des El-
ternteiles, der zuerst den Antrag
auf Kinderbetreuungsgeld ge-
stellt hat. Die ursprünglich
gewählte Anspruchsdau-
er kann jedoch einmal
geändert werden.
Neu: Partnerschaftsbonus
Beziehen die Eltern gleich lang oder
zumindest im Verhältnis 60 zu
40 das Kinderbetreuungsgeld, so
können diese einmalig einen Partner-
schaftsbonus von 500 Euro pro Elternteil
beantragen. Die Mindestbezugsdauer je-
des Elternteiles muss 124 Tage betragen.
Dieser Bonus kann von jedem Elternteil
gleichzeitig mit seinem Antrag auf Kin-
derbetreuungsgeld oder spätestens 91 Tage
nach Ende des Bezuges beantragt werden.
AK-Infoabende für werdende Eltern
Umwerdende Eltern bestmöglich zum neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto zu
beraten, veranstaltet die AK Kärnten in allen Bezirken kostenlose Infoabende.
Montag, 23. Jänner:
AK Klagenfurt, Bahnhofplatz 3
Mittwoch, 25. Jänner:
AK Villach, Kaiser-Josef-Platz 1
Donnerstag, 26. Jänner:
St. Veit/Glan, Fuchspalast, Prof.-Ernst-Fuchs-Platz 1
Dienstag, 31. Jänner:
AK Feldkirchen, Max-Blaha-Straße 1
Mittwoch, 1. Februar:
Wolfsberg, KUSS, St. Thomaser Straße 2
Donnerstag, 2. Februar:
Völkermarkt, Neue Burg, Hauptplatz 1
Dienstag, 7. Februar:
Hermagor, Rathaus, Wulfeniaplatz 1
Mittwoch, 8. Februar:
Spittal/Drau, Schloss Porcia, Burgplatz 1
Donnerstag, 9. Februar:
Winklern, Gemeindeamt, Sitzungssaal, Winklern 9
Dienstag, 21. Februar:
Greifenburg, Kultursaal, Hauptstraße 240
Beginn jeweils um 18 Uhr
Anmeldung unter
arbeitsrecht@akktn.atoder 050 477-2203
Bezug durch einen Elternteil: 12.366 Euro
Minimale Dauer
Grundvariante
365 Tage
(12 Monate)
täglich 33,88 Euro
monatlich ca. 1.000 Euro
Maximale Dauer
Individuelle Variante
851 Tage
(28 Monate)
täglich 14,53 Euro
monatlich ca. 436 Euro
Bezug durch beide Elternteile: bis zu 15.449 Euro
(plus 1.000 Euro Partnerschaftsbonus)
Minimale Dauer
Grundvariante
456 Tage
(ca. 15 Monate)
täglich 33,88 Euro
monatlich ca. 1.000 Euro
Maximale Dauer
Individuelle Variante
1.063 Tage
(ca. 35 Monate)
täglich 14,53 Euro
monatlich ca. 436 Euro
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Umstellung aufTage:365Tage (Bezug durch einen Elternteil) bzw.426Tage (beide Eltern).
Es beträgt 80 Prozent des (fiktiven) Wochengeldes,maximal 2.000 Euro pro Monat.
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Beruf und Familie 050 477-1005