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Konsumentenschutz 050 477-2000
kaernten.arbeiterkammer.at/kosmetikBöses Erwachen nach der Scheidung: Kärntnerin
sollte für den Kredit ihres Exmannes haften.
Finger- und Zehennägel brauchen jedeMenge
Aufmerksamkeit. Wer seine Nägel schön und
gesund erhaltenmöchte, sollte ihnen darum
konsequent Gutes tun.
AK-Konsumentenschützerin AngelikaWurzer
AK/Helge Bauer
Kein Recht auf Umtausch
Der Umtausch ist gerade nach Weih-
nachten ein großes Thema. Ein ge-
setzliches Umtauschrecht besteht
aber nicht. Der Umtausch muss ex-
plizit vereinbart worden sein – z. B.
auf der Rechnung. Viele Händler
räumen allerdings ein freiwilliges
Umtauschrecht ein. Falls man nichts
Passendes findet, gibt es in den meis-
ten Fällen einen Gutschein. Oft muss
die Ware auch originalverpackt oder
zumindest unbenützt sein. Ist das Ge-
schenk beschädigt oder kaputt, haben
Konsumenten einen gesetzlichen Ge-
währleistungsanspruch.
MINI-tipp
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kaernten.arbeiterkammer.at/einkaufPROFI-tipp
Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jah-
re lang gültig. Aber: Viele Unterneh-
men verkürzen die Geltungsdauer.
Befristungen von zwei Jahren oder
weniger sind aber nur mit einem trifti-
gen Rechtfertigungsgrund des Unter-
nehmers möglich. Nach Ablauf einer
unzulässigen Befristung muss der
Gutschein entweder akzeptiert oder
verlängert werden. Oder die Konsu-
menten müssen den Wert des Gut-
scheins ersetzt bekommen. Anders
sieht es jedoch aus, wenn das Geschäft,
in dem der Gutschein einzulösen ist,
in Konkurs geht. Dann kann man
den Wert des Gutscheins nur mehr
als Forderung im Konkursverfahren
anmelden. Wenn es sich um kleinere
Gutscheinbeträge handelt, zahlt sich
das jedoch meistens nicht aus.
Gutscheine: Nicht zu lange
mit dem Einlösen warten
für die Frau. Im Jahr 2008 erhielt diese
über ein Inkassobüro die Aufforderung,
einen Kredit-Restbetrag in der Höhe von
9.926,48 Euro an eine heimische Bank zu
begleichen. Die Frau konnte aber für die-
sen Betrag nicht aufkommen. Die nächste
Aufforderung vom Inkassobüro erhielt die
Konsumentin erst am 30. 12. 2015. Zwi-
schenzeitlich hatte sich die Gesamtforde-
rung der Bank auf 4.807,82 Euro reduziert.
AK verhalf zu 4.807 Euro
Die verzweifelte Frau suchte daraufhin
Hilfe bei der Arbeiterkammer Kärnten.
Die Konsumentenschützer brachten den
Einwand der Verjährung bei der Bank
ein – mit Erfolg. Im Februar 2016 erhielt
die Konsumentin die Nachricht, dass die
Bank die Forderung einstellt. Nach Abzug
der geleisteten Zahlungen und der Min-
derung durch die Bank hat die AK der
Konsumentin einen Betrag von 4.807
Euro erspart.
Teures Enthaaren
Noch deutlicher werden die Preisunter-
schiede beim Harzen der Bikinizone:
Dieses kostet im billigsten Salon 11 Euro
und im teuersten Salon 25 Euro, was ei-
nen Preisunterschied von 14 Euro oder
127 Prozent ausmacht. Das Haarentfernen
der Beine bis zum Knie kostet zwischen 22
und 36 Euro.
AK rät: Preise vergleichen
Die Arbeiterkammer empfiehlt daher den
Konsumenten, in jedem Fall genaue Preis-
vergleiche anzustellen, weil dadurch viel
bares Geld gespart werden kann. Die kom-
plette Erhebung finden Sie auf der Website
der Arbeiterkammer Kärnten zum Down-
load.
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