Previous Page  15 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 15 / 24 Next Page
Page Background

15

tipp 04/16

k aernten.arbeiterk

ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

KONSUMENT

Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

f

i

f

i

Konsumentenschutz 050 477-2000

kaernten.arbeiterkammer.at/kosmetik

Böses Erwachen nach der Scheidung: Kärntnerin

sollte für den Kredit ihres Exmannes haften.

Finger- und Zehennägel brauchen jedeMenge

Aufmerksamkeit. Wer seine Nägel schön und

gesund erhaltenmöchte, sollte ihnen darum

konsequent Gutes tun.

AK-Konsumentenschützerin AngelikaWurzer

AK/Helge Bauer

Kein Recht auf Umtausch

Der Umtausch ist gerade nach Weih-

nachten ein großes Thema. Ein ge-

setzliches Umtauschrecht besteht

aber nicht. Der Umtausch muss ex-

plizit vereinbart worden sein – z. B.

auf der Rechnung. Viele Händler

räumen allerdings ein freiwilliges

Umtauschrecht ein. Falls man nichts

Passendes findet, gibt es in den meis-

ten Fällen einen Gutschein. Oft muss

die Ware auch originalverpackt oder

zumindest unbenützt sein. Ist das Ge-

schenk beschädigt oder kaputt, haben

Konsumenten einen gesetzlichen Ge-

währleistungsanspruch.

MINI-tipp

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/einkauf

PROFI-tipp

Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jah-

re lang gültig. Aber: Viele Unterneh-

men verkürzen die Geltungsdauer.

Befristungen von zwei Jahren oder

weniger sind aber nur mit einem trifti-

gen Rechtfertigungsgrund des Unter-

nehmers möglich. Nach Ablauf einer

unzulässigen Befristung muss der

Gutschein entweder akzeptiert oder

verlängert werden. Oder die Konsu-

menten müssen den Wert des Gut-

scheins ersetzt bekommen. Anders

sieht es jedoch aus, wenn das Geschäft,

in dem der Gutschein einzulösen ist,

in Konkurs geht. Dann kann man

den Wert des Gutscheins nur mehr

als Forderung im Konkursverfahren

anmelden. Wenn es sich um kleinere

Gutscheinbeträge handelt, zahlt sich

das jedoch meistens nicht aus.

Gutscheine: Nicht zu lange

mit dem Einlösen warten

für die Frau. Im Jahr 2008 erhielt diese

über ein Inkassobüro die Aufforderung,

einen Kredit-Restbetrag in der Höhe von

9.926,48 Euro an eine heimische Bank zu

begleichen. Die Frau konnte aber für die-

sen Betrag nicht aufkommen. Die nächste

Aufforderung vom Inkassobüro erhielt die

Konsumentin erst am 30. 12. 2015. Zwi-

schenzeitlich hatte sich die Gesamtforde-

rung der Bank auf 4.807,82 Euro reduziert.

AK verhalf zu 4.807 Euro

Die verzweifelte Frau suchte daraufhin

Hilfe bei der Arbeiterkammer Kärnten.

Die Konsumentenschützer brachten den

Einwand der Verjährung bei der Bank

ein – mit Erfolg. Im Februar 2016 erhielt

die Konsumentin die Nachricht, dass die

Bank die Forderung einstellt. Nach Abzug

der geleisteten Zahlungen und der Min-

derung durch die Bank hat die AK der

Konsumentin einen Betrag von 4.807

Euro erspart.

ƒ

ƒ

Teures Enthaaren

Noch deutlicher werden die Preisunter-

schiede beim Harzen der Bikinizone:

Dieses kostet im billigsten Salon 11 Euro

und im teuersten Salon 25 Euro, was ei-

nen Preisunterschied von 14 Euro oder

127 Prozent ausmacht. Das Haarentfernen

der Beine bis zum Knie kostet zwischen 22

und 36 Euro.

ƒ

ƒ

AK rät: Preise vergleichen

Die Arbeiterkammer empfiehlt daher den

Konsumenten, in jedem Fall genaue Preis-

vergleiche anzustellen, weil dadurch viel

bares Geld gespart werden kann. Die kom-

plette Erhebung finden Sie auf der Website

der Arbeiterkammer Kärnten zum Down-

load.

Fotolia/ValuaVitaly

iStock/Maica