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Kinderbetreuungsgeld:

Vieles neu ab 1. März 2017

Für jedes Baby, das ab dem 1. März 2017 geboren wird, gilt das neue Kinderbe-

treuungsgeld-Konto. Bis zu 15.499 Euro stehen Eltern dann zur Verfügung.

Folgendes vorweg: Noch bis 28. Februar

2017 gilt zwingend das Kinderbetreuungs-

geldgesetz mit den derzeitigen Regelun-

gen. Also vier Pauschalvarianten und das

einkommensabhängige

Kinderbetreu-

ungsgeld. Für Geburten ab 1. März gibt es

neben dem einkommensabhängigen Kin-

derbetreuungsgeld nur mehr das flexible

pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto

(KBG-Konto)! Die Details:

Grundvariante

Beim neuen KBG-Konto gibt es

eine Grundvariante: Das Kinderbe-

treuungsgeld kann innerhalb eines

Zeitraumes von 365 bis max. 851 Tagen

ab der Geburt (12. bis 28. Lebensmonat)

für einen Elternteil oder von 456 bis max.

1.063 Tagen (15. bis 35. Lebensmonat) bei

Inanspruchnahme durch beide Elternteile

flexibel gewählt werden. In der kürzesten

Variante beträgt das Kinderbetreuungs-

geld täglich 33,88 Euro (ca. 1.000 Euro

monatlich) und in der längsten 14,53 Euro

Das neue Kinderbetreu-

ungsgeld-Konto soll mehr

Flexibilität für Eltern

bringen. Die einkom-

mensabhängige

Variante bleibt

bestehen.

Fotolia/Dmitry Lobanov

täglich (ca. 436 Euro monatlich). Je länger die Bezugs-

dauer, desto geringer ist der Tagesbetrag.

Maximal 15.499 Euro

Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld,

so gilt ein Maximalbetrag von 15.499 Euro.

Bei Inanspruchnahme nur eines Eltern-

teiles beträgt der Höchstbetrag 12.366,20

Euro. Während des Anspruchs auf Wo-

chengeld der Mutter ruht das Kinder-

betreuungsgeld, wodurch sich die

Höchstbeträge ändern können.

2017 kommt „Familienzeitbonus“ für Väter

Mit 1. März 2017 gilt der „Familienzeitbonus“. Erwerbstätige Väter können sich der Familie widmen.

Ab 1. März 2017 tritt auch der „Familien-

zeitbonus“ in Kraft. Erwerbstätige Väter

können dann unmittelbar nach der Ge-

burt bei der Familie zuhause bleiben. Im

Einvernehmen mit dem Arbeitgeber kann

der Job dazu unterbrochen und der „Fa-

milienzeitbonus“ in Höhe von 22,60 Euro

täglich in Anspruch genommen werden.

Achtung: Zeitraumund Höhe festgelegt!

Der Bonus muss innerhalb eines ununter-

brochenen Zeitraums von 28 bis 31 Tagen

sowie innerhalb von 91 Tagen nach der

Geburt konsumiert werden. Bezieht der

Vater in dieser Zeit das Kinderbetreuungs-

geld, dann gibt es den Bonus nicht zusätz-

lich. Er wird auf das Kinderbetreuungs-

geld angerechnet, und der Tagesbetrag

reduziert sich entsprechend.

Spezielle Voraussetzungen gefordert!

Der Bonus steht jeder Familie nur ein-

mal pro Geburt zu, auch bei Mehrlin-

gen. Anspruch haben Väter, die sich in

Familienzeit befinden und alle Voraus-

setzungen für das Kinderbetreuungs-

geld erfüllen. Sie müssen außerdem

die letzten 182 Tage vor dem Bezug

durchgehend in Österreich kranken-

und pensionsversichert sein und dürfen

keine Leistung aus der Arbeitslosenver-

sicherung erhalten haben.

Fotolia/Halfpoint

AbMärz können Väter bis zu 31 Tage bezahlt

beimNachwuchs zuhause bleiben.