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Kinderbetreuungsgeld:
Vieles neu ab 1. März 2017
Für jedes Baby, das ab dem 1. März 2017 geboren wird, gilt das neue Kinderbe-
treuungsgeld-Konto. Bis zu 15.499 Euro stehen Eltern dann zur Verfügung.
Folgendes vorweg: Noch bis 28. Februar
2017 gilt zwingend das Kinderbetreuungs-
geldgesetz mit den derzeitigen Regelun-
gen. Also vier Pauschalvarianten und das
einkommensabhängige
Kinderbetreu-
ungsgeld. Für Geburten ab 1. März gibt es
neben dem einkommensabhängigen Kin-
derbetreuungsgeld nur mehr das flexible
pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto
(KBG-Konto)! Die Details:
Grundvariante
Beim neuen KBG-Konto gibt es
eine Grundvariante: Das Kinderbe-
treuungsgeld kann innerhalb eines
Zeitraumes von 365 bis max. 851 Tagen
ab der Geburt (12. bis 28. Lebensmonat)
für einen Elternteil oder von 456 bis max.
1.063 Tagen (15. bis 35. Lebensmonat) bei
Inanspruchnahme durch beide Elternteile
flexibel gewählt werden. In der kürzesten
Variante beträgt das Kinderbetreuungs-
geld täglich 33,88 Euro (ca. 1.000 Euro
monatlich) und in der längsten 14,53 Euro
Das neue Kinderbetreu-
ungsgeld-Konto soll mehr
Flexibilität für Eltern
bringen. Die einkom-
mensabhängige
Variante bleibt
bestehen.
Fotolia/Dmitry Lobanov
täglich (ca. 436 Euro monatlich). Je länger die Bezugs-
dauer, desto geringer ist der Tagesbetrag.
Maximal 15.499 Euro
Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld,
so gilt ein Maximalbetrag von 15.499 Euro.
Bei Inanspruchnahme nur eines Eltern-
teiles beträgt der Höchstbetrag 12.366,20
Euro. Während des Anspruchs auf Wo-
chengeld der Mutter ruht das Kinder-
betreuungsgeld, wodurch sich die
Höchstbeträge ändern können.
2017 kommt „Familienzeitbonus“ für Väter
Mit 1. März 2017 gilt der „Familienzeitbonus“. Erwerbstätige Väter können sich der Familie widmen.
Ab 1. März 2017 tritt auch der „Familien-
zeitbonus“ in Kraft. Erwerbstätige Väter
können dann unmittelbar nach der Ge-
burt bei der Familie zuhause bleiben. Im
Einvernehmen mit dem Arbeitgeber kann
der Job dazu unterbrochen und der „Fa-
milienzeitbonus“ in Höhe von 22,60 Euro
täglich in Anspruch genommen werden.
Achtung: Zeitraumund Höhe festgelegt!
Der Bonus muss innerhalb eines ununter-
brochenen Zeitraums von 28 bis 31 Tagen
sowie innerhalb von 91 Tagen nach der
Geburt konsumiert werden. Bezieht der
Vater in dieser Zeit das Kinderbetreuungs-
geld, dann gibt es den Bonus nicht zusätz-
lich. Er wird auf das Kinderbetreuungs-
geld angerechnet, und der Tagesbetrag
reduziert sich entsprechend.
Spezielle Voraussetzungen gefordert!
Der Bonus steht jeder Familie nur ein-
mal pro Geburt zu, auch bei Mehrlin-
gen. Anspruch haben Väter, die sich in
Familienzeit befinden und alle Voraus-
setzungen für das Kinderbetreuungs-
geld erfüllen. Sie müssen außerdem
die letzten 182 Tage vor dem Bezug
durchgehend in Österreich kranken-
und pensionsversichert sein und dürfen
keine Leistung aus der Arbeitslosenver-
sicherung erhalten haben.
Fotolia/Halfpoint
AbMärz können Väter bis zu 31 Tage bezahlt
beimNachwuchs zuhause bleiben.