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tipp 04/16

k aernten.arbeiterk

ammer.at

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Menschen & Meinungen

Negativsteuer bei niedrigem Einkommen

Wenn man wenig verdient oder nicht das

gesamte Jahr über gearbeitet hat, lohnt

sich die Arbeitnehmerveranlagung be-

sonders häufig: Die Einkünfte werden auf

das ganze Jahr verteilt und zu viel bezahlte

Lohnsteuer zurückgezahlt.

Geld zurück für Alleinverdienende

Die Absetzbeträge für alleinerziehende

und alleinverdienende Personen sind je-

weils von der Anzahl der Kinder abhängig.

Beim Alleinverdienerabsetzbetrag dürfen

die Partner höchstens 6.000 Euro im Jahr

dazuverdienen und man muss für mindes-

tens ein Kind mehr als sechs Monate die

Familienbeihilfe beziehen.

Kinderbetreuungskosten absetzen

Von den Kosten für Kinderbetreuung

kann man unter bestimmten Vorausset-

zungen bis zur Vollendung des zehnten

Lebensjahres pro Kind bis zu 2.300 Euro

absetzen. Für behinderte Kinder mit er-

Die sieben besten

Steuertipps für 2017

Noch keineVorsätze für 2017 gemacht? Dann wäre die Arbeitnehmer-

veranlagung doch eine gute Idee: Holen Sie Ihr Geld zurück!

höhter Familienbeihilfe können Kinder-

betreuungskosten bis zur Vollendung des

16. Lebensjahres abgeschrieben werden.

Die Betreuung muss allerdings in einer

institutionellen Kinderbetreuungseinrich-

tung oder von pädagogisch qualifiziertem

Personal durchgeführt werden.

Pendlerpauschale

Arbeitnehmer, deren Wohnort von der

Arbeit zumindest 20 Kilometer entfernt

liegt, können die kleine Pendlerpauschale

bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend

machen. Die große Pendlerpauschale gibt

es bereits ab mindestens zwei Kilometer

Entfernung, sofern die Benützung von öf-

fentlichen Verkehrsmitteln zumindest für

die Hälfte des Weges unzumutbar ist.

Spenden und Kirchenbeitrag absetzen

Spenden an bestimmte Organisationen

sind bis zu einem Höchstbetrag von zehn

Prozent der Einkünfte des laufenden Jah-

res als Sonderausgaben von der Steuer ab-

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/steuer

Steuerbegünstigungen für Familien

Welcher Unterschied besteht zwischen dem Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag?

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)

Der AVAB steht Ihnen zu, wenn Sie

oder Ihr (Ehe-)Partner für mindes-

tens ein Kind mehr als sechs Monate

im Kalenderjahr Familienbeihilfe

bezogen und mehr als sechs Mo-

nate im Kalenderjahr in einer Ehe,

Lebensgemeinschaft oder eingetrage-

nen Partnerschaft gelebt haben. Wei-

tere Voraussetzung ist, dass Ihr (Ehe-)

Partner nicht mehr als 6.000 Euro/Jahr

verdient hat.

Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)

Der AEAB steht Ihnen zu, wenn

Sie mehr als sechs Monate im

Kalenderjahr für mindestens ein Kind Fa-

milienbeihilfe bezogen und mehr als sechs

Monate im Kalenderjahr nicht in einer

Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetra-

genen Partnerschaft gelebt haben.

Höhe des AVAB/AEAB

Der AVAB oder der AEAB beträgt

494 Euro bei einem Kind, für das Sie Fami-

lienbeihilfe erhalten; 669 Euro bei zwei

Kindern, für die Sie Familienbeihilfe er-

halten, plus 220 Euro für das dritte und

jedes weitere Kind, für das Sie Familien-

beihilfe erhalten.

Ersparen Sie sich das Grübeln: Tipps der AK

bei der Steuererklärung beachten und

bares Geld zurückbekommen.

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