16
tipp 04/16
k aernten.arbeiterk
ammer.atAktuell
Schwerpunkt
Arbeit & Recht
Konsument
Bildung
Beruf & Familie
STEUER & GELD
Menschen & Meinungen
Negativsteuer bei niedrigem Einkommen
Wenn man wenig verdient oder nicht das
gesamte Jahr über gearbeitet hat, lohnt
sich die Arbeitnehmerveranlagung be-
sonders häufig: Die Einkünfte werden auf
das ganze Jahr verteilt und zu viel bezahlte
Lohnsteuer zurückgezahlt.
Geld zurück für Alleinverdienende
Die Absetzbeträge für alleinerziehende
und alleinverdienende Personen sind je-
weils von der Anzahl der Kinder abhängig.
Beim Alleinverdienerabsetzbetrag dürfen
die Partner höchstens 6.000 Euro im Jahr
dazuverdienen und man muss für mindes-
tens ein Kind mehr als sechs Monate die
Familienbeihilfe beziehen.
Kinderbetreuungskosten absetzen
Von den Kosten für Kinderbetreuung
kann man unter bestimmten Vorausset-
zungen bis zur Vollendung des zehnten
Lebensjahres pro Kind bis zu 2.300 Euro
absetzen. Für behinderte Kinder mit er-
Die sieben besten
Steuertipps für 2017
Noch keineVorsätze für 2017 gemacht? Dann wäre die Arbeitnehmer-
veranlagung doch eine gute Idee: Holen Sie Ihr Geld zurück!
höhter Familienbeihilfe können Kinder-
betreuungskosten bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres abgeschrieben werden.
Die Betreuung muss allerdings in einer
institutionellen Kinderbetreuungseinrich-
tung oder von pädagogisch qualifiziertem
Personal durchgeführt werden.
Pendlerpauschale
Arbeitnehmer, deren Wohnort von der
Arbeit zumindest 20 Kilometer entfernt
liegt, können die kleine Pendlerpauschale
bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend
machen. Die große Pendlerpauschale gibt
es bereits ab mindestens zwei Kilometer
Entfernung, sofern die Benützung von öf-
fentlichen Verkehrsmitteln zumindest für
die Hälfte des Weges unzumutbar ist.
Spenden und Kirchenbeitrag absetzen
Spenden an bestimmte Organisationen
sind bis zu einem Höchstbetrag von zehn
Prozent der Einkünfte des laufenden Jah-
res als Sonderausgaben von der Steuer ab-
f
i
kaernten.arbeiterkammer.at/steuerSteuerbegünstigungen für Familien
Welcher Unterschied besteht zwischen dem Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag?
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
Der AVAB steht Ihnen zu, wenn Sie
oder Ihr (Ehe-)Partner für mindes-
tens ein Kind mehr als sechs Monate
im Kalenderjahr Familienbeihilfe
bezogen und mehr als sechs Mo-
nate im Kalenderjahr in einer Ehe,
Lebensgemeinschaft oder eingetrage-
nen Partnerschaft gelebt haben. Wei-
tere Voraussetzung ist, dass Ihr (Ehe-)
Partner nicht mehr als 6.000 Euro/Jahr
verdient hat.
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
Der AEAB steht Ihnen zu, wenn
Sie mehr als sechs Monate im
Kalenderjahr für mindestens ein Kind Fa-
milienbeihilfe bezogen und mehr als sechs
Monate im Kalenderjahr nicht in einer
Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetra-
genen Partnerschaft gelebt haben.
Höhe des AVAB/AEAB
Der AVAB oder der AEAB beträgt
494 Euro bei einem Kind, für das Sie Fami-
lienbeihilfe erhalten; 669 Euro bei zwei
Kindern, für die Sie Familienbeihilfe er-
halten, plus 220 Euro für das dritte und
jedes weitere Kind, für das Sie Familien-
beihilfe erhalten.
Ersparen Sie sich das Grübeln: Tipps der AK
bei der Steuererklärung beachten und
bares Geld zurückbekommen.
Fotolia/electrceye