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AK-Steuerexperte Horst Hoffmann
AK/Helge Bauer
Infos Steuerrecht
Die Broschüre „Steuerrecht auf
einen Blick 2016“ vereint die
wichtigsten Informationen zur
Arbeitnehmerveranlagung
wie z. B. Absetzbeträge und
Sonderausgaben oder außer-
gewöhnlichen Belastungen.
Arbeitszeitkalender
Viele Aufgaben und noch keinen
Überblick. Mit dem neuen Arbeits-
zeitkalender 2017 verpassen Sie so
schnell keinen Termin mehr. Jetzt te-
lefonisch bestellen oder persönlich in
den AK-Bezirksstellen abholen.
MINI-tipp
f
i
Bestelltelefon 050 477-2553
PROFI-tipp
Zu den Katastrophenschäden zäh-
len Schäden im Zusammenhang mit
Hochwasser, Erdrutsch, Vermurun-
gen, Lawinen, Sturm, Erdbeben und
Felssturz. Steuerlich können Sie Kos-
ten absetzen, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Beseitigung
der Katastrophenfolgen stehen. Dazu
werden beispielsweise die Beseitigung
von Wasser- und Schlammresten so-
wie die Beseitigung von unbrauchbar
gewordenen Gegenständen gezählt.
Schadensbeseitigung gilt auch bei
Zweitwohnsitzen! Weiters können
Kosten für Reparatur und Sanierung
beschädigter Gegenstände wie z. B.
von Wohnhäusern und Wohnungen
abgesetzt werden. Am Zweitwohnsitz
sind Kosten für Reparaturen und Sa-
nierungen nicht abzugsfähig.
Auch Katastrophenschäden
sind steuerlich absetzbar
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kaernten.arbeiterkammer.at/steuerFotolia/bernardbodo
setzbar. Das Gleiche gilt für die Kirchen-
beiträge mit bis zu 400 Euro jährlich.
Aus- und Fortbildungskosten
Aus- und Fortbildungskosten, die durch
Ihren Beruf veranlasst sind und von Ihnen
auch selbst bezahlt werden, können Sie bei
der Steuer berücksichtigen lassen. Weiter-
bildung lohnt sich also auch bei der Steuer.
Die Kosten für grundsätzliche kaufmän-
nische oder bürotechnische Kurse, wie
zum Beispiel ein Buchhaltungskurs oder
der Europäische Com-
puter-Führerschein,
den Sie selbst bezahlt
haben, können Sie als
Werbungskosten im-
mer von der Steuer ab-
ziehen.
Betriebsratsumlage
Die Betriebsratsumla-
ge, die gleich vom Ar-
beitgeber einbehalten
wird, wirkt sich noch
nicht steuermindernd
aus. Ist das nicht der
Fall, lohnt es sich, die
gesamte
Betriebs-
ratsumlage unter „Sonstige Werbungs-
kosten“ bei der Arbeitnehmerveranlagung
einzutragen.
Automatischer
Steuerausgleich
Eine automatische
Steuerveranlagung
erfolgt, wenn aus der Aktenlage anzu-
nehmen ist, dass nur lohnsteuerpflich-
tige Einkünfte bezogen werden und
die Veranlagung zu einer Steuergut-
schrift führt. Außerdem dürfen keine
Werbungskosten und von der Daten-
übermittlung nicht erfasste Sonderaus-
gaben, außergewöhnliche Belastungen
oder antragsgebundene Freibeträge
(Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge
(z. B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinver-
diener/ Alleinerzieherabsetzbetrag) gel-
tend gemacht werden. Diese Vorschrift,
die erstmalig 2017 für das Veranlagungs-
jahr 2016 gilt, dient somit ausschließlich
dem Interesse der Steuerpflichtigen, die
damit unabhängig von einem Antrag in
den Genuss einer Steuerrückerstattung
kommen können.
Dem
Arbeitnehmer
bleibt es frei, in-
nerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahres manuell einen Antrag
zur Arbeitnehmerveranlagung abzuge-
ben. In diesem Fall wird die automati-
sche Arbeitnehmeranlagung korrigiert.
Mit Jänner 2016 startete die antraglose
(automatische) Arbeitnehmerveranlagung.
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Steuer 050 477-3000
Fotolia/arahanar
Nicht verschenken
250 EURO
Im Durchschnitt bringt der
Lohnsteuerausgleich für die
Kärntner einen Betrag von
Jeder Arbeitnehmer kann über
finanzonline.atoder über Steu-
erformulare vom Finanzamt
sein Geld zurückzuholen. Die
Experten der Arbeiterkammer
helfen dabei.