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Die häufigsten Irrtümer
imArbeitsrecht
Wer seine Rechte im Job nicht kennt, zahlt im Streitfall oft drauf.
Bevor Sie etwas unterschreiben, fragen Sie nach! Die Arbeiterkammer
gibt Ihnen auf die am häufigsten gestellten Fragen eine klare Antwort.
„Ich kann im Krankenstand
nicht gekündigt werden.“
Eine Kündigung im Kranken-
stand ist leider möglich. Aber
der Arbeitgeber muss klare
Fristen und Termine einhalten.
Ihr Anspruch auf Lohnfortzah-
lung im Krankheitsfall bleibt
aber bestehen. Gehen Sie im
Krankenstand nicht auf eine
einvernehmliche Lösung ein!
Sie könnten damit bares Geld
verlieren.
„Im Krankenstand brauche
ich die ersten drei Tage kei-
ne Bestätigung vom Arzt.“
Doch, wenn der Arbeitgeber
darauf besteht, müssen Sie
eine Bestätigung durch Ihren
Arzt schon ab dem 1. Tag vor-
legen. Beachten Sie: Melden
Sie den Krankenstand immer
unverzüglich beim Chef!
„Über meinen Urlaub darf
der Chef allein bestimmen.“
Nein, der Urlaub muss zwi-
schen Ihrem Chef und Ihnen
einvernehmlich
vereinbart
werden. Wenn ein Urlaub be-
willigt wurde, kann er Ihnen
nicht mehr gestrichen werden
– außer es gibt wichtige wirt-
schaftliche Gründe.
„Überstunden müssen
gemacht werden.“
Nicht immer: Sie können
Überstunden ablehnen,
wenn Sie wichti-
ge persönliche
Gründe haben.
Etwa, wenn
Sie Kinder be-
treuen müssen.
„Unfaire Klauseln im Ar-
beitsvertrag
gelten nicht,
auch wenn ich sie unter-
schrieben habe.“
Was Sie unterschreiben, gilt
leider doch, solange es nicht
dem Gesetz widerspricht –
und sei es auch noch so un-
fair. Daher Verträge vorher
genau kontrollieren!
Der Beruf eines Kellners ist mit harter
Arbeit verbunden, wie auch bei jenem
Kärntner, der bereits seit 16 Jahren im
selben Betrieb arbeitet. Seine Lohn-
auszahlung wurde von Monat zu Mo-
nat verzögert oder erfolgte nur teil-
weise. Ohne Lohnzettel und nur mit
in Raten bezahltem Lohn musste der
Mann seine monatlichen Fixkosten
abdecken. Auch der Urlaubsanspruch
verfiel, weil der Dienstnehmer immer
wieder einspringen musste und sei-
nen Urlaub verschob.
AK verhalf zu Geld
Nach jahrelanger Zurückhaltung
wandte sich der Kellner an die Arbei-
terkammer Kärnten. Eine rechtmäßi-
ge vorzeitige Beendigung des Dienst-
verhältnisses wurde erklärt und der
Anspruch auf Abfertigung und Ur-
laubsersatzleistung durchgesetzt.
Fotolia/ denisismagilov
Viele Dinge imJob können
Kopfzerbrechen bereiten. Die
Arbeiterkammer hat alle Infos
und verhilft Arbeitnehmern zu
ihremRecht!
In jedem Fall: AK kämpft für Ihr Recht
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