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ammer.at

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Schwerpunkt

ARBEIT & RECHT

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Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Die häufigsten Irrtümer

imArbeitsrecht

Wer seine Rechte im Job nicht kennt, zahlt im Streitfall oft drauf.

Bevor Sie etwas unterschreiben, fragen Sie nach! Die Arbeiterkammer

gibt Ihnen auf die am häufigsten gestellten Fragen eine klare Antwort.

„Ich kann im Krankenstand

nicht gekündigt werden.“

Eine Kündigung im Kranken-

stand ist leider möglich. Aber

der Arbeitgeber muss klare

Fristen und Termine einhalten.

Ihr Anspruch auf Lohnfortzah-

lung im Krankheitsfall bleibt

aber bestehen. Gehen Sie im

Krankenstand nicht auf eine

einvernehmliche Lösung ein!

Sie könnten damit bares Geld

verlieren.

„Im Krankenstand brauche

ich die ersten drei Tage kei-

ne Bestätigung vom Arzt.“

Doch, wenn der Arbeitgeber

darauf besteht, müssen Sie

eine Bestätigung durch Ihren

Arzt schon ab dem 1. Tag vor-

legen. Beachten Sie: Melden

Sie den Krankenstand immer

unverzüglich beim Chef!

„Über meinen Urlaub darf

der Chef allein bestimmen.“

Nein, der Urlaub muss zwi-

schen Ihrem Chef und Ihnen

einvernehmlich

vereinbart

werden. Wenn ein Urlaub be-

willigt wurde, kann er Ihnen

nicht mehr gestrichen werden

– außer es gibt wichtige wirt-

schaftliche Gründe.

„Überstunden müssen

gemacht werden.“

Nicht immer: Sie können

Überstunden ablehnen,

wenn Sie wichti-

ge persönliche

Gründe haben.

Etwa, wenn

Sie Kinder be-

treuen müssen.

„Unfaire Klauseln im Ar-

beitsvertrag

gelten nicht,

auch wenn ich sie unter-

schrieben habe.“

Was Sie unterschreiben, gilt

leider doch, solange es nicht

dem Gesetz widerspricht –

und sei es auch noch so un-

fair. Daher Verträge vorher

genau kontrollieren!

Der Beruf eines Kellners ist mit harter

Arbeit verbunden, wie auch bei jenem

Kärntner, der bereits seit 16 Jahren im

selben Betrieb arbeitet. Seine Lohn-

auszahlung wurde von Monat zu Mo-

nat verzögert oder erfolgte nur teil-

weise. Ohne Lohnzettel und nur mit

in Raten bezahltem Lohn musste der

Mann seine monatlichen Fixkosten

abdecken. Auch der Urlaubsanspruch

verfiel, weil der Dienstnehmer immer

wieder einspringen musste und sei-

nen Urlaub verschob.

AK verhalf zu Geld

Nach jahrelanger Zurückhaltung

wandte sich der Kellner an die Arbei-

terkammer Kärnten. Eine rechtmäßi-

ge vorzeitige Beendigung des Dienst-

verhältnisses wurde erklärt und der

Anspruch auf Abfertigung und Ur-

laubsersatzleistung durchgesetzt.

Fotolia/ denisismagilov

Viele Dinge imJob können

Kopfzerbrechen bereiten. Die

Arbeiterkammer hat alle Infos

und verhilft Arbeitnehmern zu

ihremRecht!

In jedem Fall: AK kämpft für Ihr Recht

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