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tipp 01/16
k aernten.arbeiterk ammer.at
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Arbeit & Recht
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STEUER & GELD
Menschen & Meinungen
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Steuerrecht 050 477-3000
Somachen Sie Ihren
Steuerausgleich
Steuerformulare ausfüllen leicht
gemacht!
Auf der Homepage der AK
kaernten.arbeiterkammer/steuer fin-
den Sie eine interaktive Ausfüllhilfe
mit einer Reihe kurzer Video-Clips,
die Ihnen zeigen, wo Sie im Formular
was ausfüllen müssen.
Checkboxen:
Wählen Sie aus, was auf
Ihre Lebenssituation am besten zu-
trifft. Zu Ihrer Auswahl erscheint ein
kurzer Clip. Dieser erklärt Ihnen, wo
die entsprechende Stelle für Ihren Be-
trag im Formular ist.
Abspielen:
Passend zu Ihren Anga-
ben werden Ihnen hilfreiche Videos
vorgeschlagen. Klicken Sie den But-
ton "Videos abspielen".
Steuer sparen
mit der AK - das
Expertenteam
holt je Beratung
durchschnittlich
rund 250 Euro für
die Kundin oder
den Kunden her-
aus. Beratung und
Nachfragen zahlt
sich aus: Holen Sie
sich, was Ihnen
zusteht!
AK/Karlheinz Fessl
Kein Aprilscherz! Ab 1. April schickt
Ihnen das Finanzamt keine Zahl-
scheine mehr zu. Sie schulden dem
Finanzamt Geld, weil bei einer Ar-
beitnehmerveranlagung eine Nach-
forderung entstanden ist oder weil
Sie Vorauszahlungen leisten müssen?
So bezahlen Sie in Zukunft: Wenn
Sie weiterhin Zahlscheine verwenden
möchten, müssen Sie das dem Finanz-
amt mitteilen, oder im FinanzOnline-
System die Zahlscheinzusendung ak-
tivieren. Ohne Zahlschein bezahlen
Sie entweder direkt aus FinanzOnline
heraus oder in Ihrer Bankensoftware
mit der Funktion „Finanzamtszah-
lung“. Aktivieren Sie im FinanzOn-
line-System die Briefzustellung, sonst
erhalten Sie Dokumente vom Finanz-
amt nur elektronisch in Ihre Databox.
AK-Steuerexperte JoachimRinösl
AK/Helge Bauer
Das Finanzamt stellt auf
Online-Zahlung um
Hilfreiches imWeb
Auf der AK-Homepage finden Sie
alle Informationen, die Sie für Ihren
Steuerausgleich benötigen. Ganz neu,
ausführlich und leicht verständlich:
Schritt-für Schritt-Videos.
Lohnsteuertipps
Alle Infos von A bis Z zum
Thema Steuern und Arbeit-
nehmerveranlagung haben
wir in übersichtlichen Bro-
schüren für Sie zusammen-
gefasst.
MINI-tipp
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Bestelltelefon: 050 477-2553
kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
HOLENSIE IHR
GELDZURÜCK!
Steuer sparen2016
GERECHTIGKEITMUSS SEIN
ArbeiterkammerKärnten 050 477
Arbeits- undSozialrecht 050477-1000
Konsumentenschutz 050477-2000
Steuerrecht 050477-3000
Förderungen 050477-4000
Bibliotheken 050477-5000
arbeiterkammer@akktn.atkaernten.arbeiterkammer.at
Leitfaden fürdieArbeitnehmerveranlagung
PROFI-tipp
tragt wurden: „Es gibt eine beträchtli-
che Lohnsteuersumme, die die Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer noch
beim Fiskus abholen können – und
auch sollen.“
Steuerreform 2016
Mit Jahresbeginn wurde die große
Steuerreform auf Initiative von AK
und ÖGB wirksam. Das Entlastungs-
volumen beträgt rund fünf Milliarden
Euro. Bei einem Kärntner Durch-
schnittsgehalt von 2.200 Euro brutto
bedeutet dies eine Steuerersparnis von
76 Euro im Monat oder 912 Euro im
Jahr. Goach will aber weiterkämpfen:
„Wir müssen die Schieflage bei der
Vermögenssteuer beenden und Maß-
nahmen gegen die kalte Progression
setzen.“
abgeschlossen. In seinem Fall wurden die
Reparaturkosten in der Höhe von 3.248
Euro, die Betriebsratsumlage und ande-
re Werbungskosten (329 Euro) geltend
gemacht. Durch das Nierenleiden des
Mannes wurde ihm eine Behinderung im
Ausmaß von 30 Prozent bescheinigt. Aus
diesem Grund war eine Diätverpflegung
notwendig, die ebenso geltend gemacht
wurde wie die Kosten für die Heilbehand-
lung. Dabei handelte es sich um Medika-
mente imWert von 156 Euro.
Gutschrift: 1.853 Euro
Veranlagung für Pensionisten
Ein Pensionist aus Spittal an der Drau,
dessen Frau im selben Jahr verstorben war,
wandte sich auch an das AK-Team. Gel-
tend gemacht wurden: Die Begräbniskos-
ten für die Ehefrau, der pauschalierte Frei-
betrag wegen Behinderung des Mannes
sowie dessen Frau, die Kosten für die Pfle-
ge der Ehefrau vor ihremTod und auch die
für die eigene Pflege, sowie die Kosten für
die erforderlichen Heilbehandlungen.
Gutschrift: 7.261 Euro
Sie sehen, es zahlt sich aus, die Arbeitneh-
merveranlagung zu machen. Immer dar-
an denken: Man kann den Antrag auf fünf
Jahre zurück stellen. Heuer kann man also
Anträge noch rückwirkend bis einschließ-
lich dem Jahr 2011 stellen. Formulare er-
halten Sie am Finanzamt oder online auf:
finanzonline.bmf.gv.at