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Unerwünschte Berührungenwerden inzwischen
auch strafrechtlich verfolgt.
Die Arbeitsrechtsabteilung der Arbeiter-
kammer Kärnten erhält nahezu täglich
Anfragen zum Thema Mobbing. Im Jahr
2015 hat die AK in Kärnten insgesamt
rund 250 Beratungen zu dieser Thematik
durchgeführt. Viele Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer klagen über Konflik-
te, die das Arbeitsleben vergiften und die
Freude am Job vermiesen.
Bedrängen, anpöbeln, angreifen
Doch nicht in jedem Fall handelt es sich
um Mobbing. So wird heute ein Streit
unter Kollegen oder eine Schikane des
Vorgesetzten oft vorschnell als Mobbing
bezeichnet. Mobbing leitet sich vom eng-
lischen Wort „to mob“ ab und bedeutet
so viel wie bedrängen, anpöbeln, angrei-
fen. Von Mobbing spricht man dann,
Mobbing kann die
Arbeit vermiesen
Zwar ist nicht jeder Streit unter
Kollegen gleich Mobbing. Die
Experten der Kärntner Arbei-
terkammer sind dennoch oft mit
demThema konfrontiert.
f
i
Arbeits- und Sozialrecht: 050 477-1000
Grapscher im
Vormarsch
Die Fälle von sexueller Belästi-
gung am Arbeitsplatz nehmen zu.
wenn Arbeitskollegen über einen längeren
Zeitraum gezielt und systematisch ausge-
grenzt, eingeschüchtert und persön-
lich verletzt werden mit dem
Ziel, diese vom Arbeits-
platz zu verdrängen.
Eine gesetzliche Defi-
nition von Mobbing
am
Arbeitsplatz
gibt es nicht. Eine
Umfrage im Rah-
men des deutschen
Mobbing-Reports
ergab, dass jeder
neunte Beschäftigte
im Laufe seines Ar-
beitslebens bereits
einmal von Mob-
bing betroffen war.
Umgerechnet auf
Österreich
be-
trifft dies mehr
als 430.000 Er-
w e r b s t ä t i g e .
Weitere Studien
belegen, dass die
Die Arbeiterkammer Kärnten registrierte
im vergangenen Jahr rund 40 Fälle von se-
xueller Belästigung am Arbeitsplatz. Das
sind deutlich mehr Anfragen als in den
Jahren zuvor, in denen die AK im Schnitt
lediglich mit drei bis vier einschlägigen
Fällen konfrontiert war. Von einer sexu-
ellen Belästigung spricht man dann, wenn
eine Person ein Verhalten setzt, dass die
sexuelle Sphäre einer anderen Person be-
einträchtigt, unerwünscht, unangebracht
oder anstößig ist und eine einschüchtern-
de, feindselige oder demütigende Ar-
beitsumwelt für die betroffene Person
schafft (Paragraf 6 Gleichbehandlungs-
gesetz). Grundsätzlich kann jede Person
mit sexuellen Übergriffen am Arbeits-
platz konfrontiert werden; meist sind
jedoch Frauen betroffen.
Die Arbeiterkammer hilft
Da die Situation für die Betroffenen auf
Dauer unerträglich wird und die Beläs-
tigungen oft kein Ende finden, verlassen
viele Frauen früher oder später ihren
Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer un-
terstützt Frauen, sich gegen dieses Un-
recht zur Wehr zu setzen und empfiehlt,
die Belästigung energisch und direkt
zurückzuweisen.
Fotolia/ Gina Sanders