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tipp 01/16

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

ARBEIT & RECHT

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Unerwünschte Berührungenwerden inzwischen

auch strafrechtlich verfolgt.

Die Arbeitsrechtsabteilung der Arbeiter-

kammer Kärnten erhält nahezu täglich

Anfragen zum Thema Mobbing. Im Jahr

2015 hat die AK in Kärnten insgesamt

rund 250 Beratungen zu dieser Thematik

durchgeführt. Viele Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer klagen über Konflik-

te, die das Arbeitsleben vergiften und die

Freude am Job vermiesen.

Bedrängen, anpöbeln, angreifen

Doch nicht in jedem Fall handelt es sich

um Mobbing. So wird heute ein Streit

unter Kollegen oder eine Schikane des

Vorgesetzten oft vorschnell als Mobbing

bezeichnet. Mobbing leitet sich vom eng-

lischen Wort „to mob“ ab und bedeutet

so viel wie bedrängen, anpöbeln, angrei-

fen. Von Mobbing spricht man dann,

Mobbing kann die

Arbeit vermiesen

Zwar ist nicht jeder Streit unter

Kollegen gleich Mobbing. Die

Experten der Kärntner Arbei-

terkammer sind dennoch oft mit

demThema konfrontiert.

f

i

Arbeits- und Sozialrecht: 050 477-1000

Grapscher im

Vormarsch

Die Fälle von sexueller Belästi-

gung am Arbeitsplatz nehmen zu.

wenn Arbeitskollegen über einen längeren

Zeitraum gezielt und systematisch ausge-

grenzt, eingeschüchtert und persön-

lich verletzt werden mit dem

Ziel, diese vom Arbeits-

platz zu verdrängen.

Eine gesetzliche Defi-

nition von Mobbing

am

Arbeitsplatz

gibt es nicht. Eine

Umfrage im Rah-

men des deutschen

Mobbing-Reports

ergab, dass jeder

neunte Beschäftigte

im Laufe seines Ar-

beitslebens bereits

einmal von Mob-

bing betroffen war.

Umgerechnet auf

Österreich

be-

trifft dies mehr

als 430.000 Er-

w e r b s t ä t i g e .

Weitere Studien

belegen, dass die

Die Arbeiterkammer Kärnten registrierte

im vergangenen Jahr rund 40 Fälle von se-

xueller Belästigung am Arbeitsplatz. Das

sind deutlich mehr Anfragen als in den

Jahren zuvor, in denen die AK im Schnitt

lediglich mit drei bis vier einschlägigen

Fällen konfrontiert war. Von einer sexu-

ellen Belästigung spricht man dann, wenn

eine Person ein Verhalten setzt, dass die

sexuelle Sphäre einer anderen Person be-

einträchtigt, unerwünscht, unangebracht

oder anstößig ist und eine einschüchtern-

de, feindselige oder demütigende Ar-

beitsumwelt für die betroffene Person

schafft (Paragraf 6 Gleichbehandlungs-

gesetz). Grundsätzlich kann jede Person

mit sexuellen Übergriffen am Arbeits-

platz konfrontiert werden; meist sind

jedoch Frauen betroffen.

Die Arbeiterkammer hilft

Da die Situation für die Betroffenen auf

Dauer unerträglich wird und die Beläs-

tigungen oft kein Ende finden, verlassen

viele Frauen früher oder später ihren

Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer un-

terstützt Frauen, sich gegen dieses Un-

recht zur Wehr zu setzen und empfiehlt,

die Belästigung energisch und direkt

zurückzuweisen.

Fotolia/ Gina Sanders