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tipp 01/16

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

ARBEIT & RECHT

Konsument Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Freizeit wird immer mehr zur Arbeitszeit

Verfügbarkeit rund umdie Uhr: Die rasante Ent-

wicklung der modernen Kommunikationstechnik

macht Menschen permanent verfügbar.

Eine Neuerung im Arbeitsrecht 2016

führt zu mehr Transparenz in All-In-

Verträgen. In Verträgen, die ab dem

1. Jänner 2016 abgeschlossen werden,

muss nunmehr der Grundlohn für die

Normalarbeitszeit (40 Stunden) an-

gegeben werden. Dienstnehmerinnen

und Dienstnehmer können dadurch

errechnen, wie viele Überstunden

durch die Überzahlung tatsächlich

abgegolten werden. Darüber hinaus-

gehende Mehrleistungen müssen vom

Arbeitgeber extra entlohnt werden.

Sollten sich Unklarheiten ergeben, ist

Ihnen die Arbeiterkammer Kärnten

mit ihren Expertinnen und Experten

bei der Berechnung gerne behilflich.

Wichtig für Dienstnehmer ist in die-

sem Zusammenhang, detaillierte Ar-

beitszeitaufzeichnungen zu führen.

AK-ArbeitsrechtsexperteWolfgang Bacher

AK/Helge Bauer

All-In-Verträge müssen

Grundlohn enthalten

Der Arbeitsvertrag

Wie muss ein Arbeitsvertrag

aussehen, welche Merkmale

hat ein Werkvertrag oder freier

Dienstvertrag? Diese Broschüre

informiert über verschiedene

Vertragsverhältnisse.

Wissen griffbereit

Wer sich besser auskennt,

kommt schneller zu seinem

Recht. Die Broschüre „Ar-

beitsrecht griffbereit“ gibt

wertvolle Tipps, was im Ar-

beitsalltag erlaubt ist und wo

Sie aufpassen müssen.

MINI-tipp

f

i

Bestelltelefon: 050 477-2553

WIchTIg:

Ob einArbeitsvertrag oder eine andere Vertragsart

(freierDienstvertrag,Wrkvertrag,...) vorliegt,hängt

davonab,welchederVertragsmerkmale (persönliche

Arbeitspflicht, Erfolgsgarantie,...) überwiegen.Wie

derVertragbezeichnetwird, istbedeutungslos.

AchTung:

Arbeitsrechtliche Gesetze gelten in der Regel nur

für „echte“ Arbeitnehmer – nicht jedoch für freie

Dienstnehmer,Werkvertragsnehmer,...

So haben z. B. nur „echte“ Arbeitnehmer einen

gesetzlichenAnspruchauf fünfbzw.sechsWochen

urlaub pro Arbeitsjahr oder auf Entgeltfortzahlung

imKrankheitsfall.

Was ist einVolontariat, einPflichtpraktikum

und Ferialarbeit?

Ein

Volontariat

ist kein Arbeitsverhältnis. Ein typischer

Volontär darfmitErlaubnis desBetriebsinhabers dieBe-

triebseinrichtungen kennen lernen und sichgewisseFer-

tigkeiten aneignen. Es bestehtweder eine Verpflichtung

zurArbeitsleistung noch einEntgeltanspruch.

Pflichtpraktikanten

sind SchülerInnen, die auf Grund

von schulrechtlichen Vorschriftenwährend der Ferien in

einemBetrieb einerbestimmtenBranche zwecksErgän-

zung ihrer schulischenAusbildung tätig seinmüssen.

Ferialarbeitnehmer

sind Schüler und Studenten, die

während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen. In

der Regel sind sie Arbeitnehmer (d. h. weisungsgebun-

den, in die betriebliche Organisation eingegliedert, an

betrieblicheArbeitszeitengebunden,...).

AK

Infoservice

AK_005_16_Arbeitsvertrag_1_2015_RZ.indd 4-6

01.02.16 14:05

DerArbeitsvertrag

ArbeiterkammerKärnten 050 477

Arbeits- undSozialrecht 050 477-1000

Konsumentenschutz 050 477-2000

Steuerrecht 050477-3000

Förderungen 050477-4000

Bibliotheken 050477-5000

arbeiterkammer@akktn.at

kaernten.arbeiterkammer.at

GERECHTIGKEITMUSS SEIN

Impressum: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten, 9021 Klagenfurt am

Wörthersee, Bahnhofplatz 3,

Autorin: Mag. Brigitte Einfalt/ AK Wien,

Foto:

wavebreakmediamicro

©fotolia.com,Druck:

PaulGerinGmbH

,Stand:01/

2016

Arbeitsrechtgriffbereit

GERECHTIGKEITMUSS

SEIN

ArbeiterkammerKärnten 050 477

Arbeits- undSozialrecht 050 477-1000

Konsumentenschutz 050 477-2000

Steuerrecht 050477-3000

Förderungen 050477-4000

Bibliotheken 050477-5000

arbeiterkammer@akktn.at

kaernten.arbeiterkammer.at

PROFI-tipp

f

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kaernten.arbeiterkammer.at/arbeitsklima

was für die Arbeit zu erledigen. 14 Prozent

sogar jeden Tag. Durch die All-In-Veträge

ist die Abgrenzung zwischen Arbeitszeit

und Freizeit immer schwerer möglich und

die Übergänge verschwimmen. „Es ist ein

Trugschluss zu glauben, dass

mit einer Überzahlung alle

Mehrleistungen abgegolten

sind“, warnt Bacher. Ende des

Jahres 2015 hatten bereits 24

Prozent der Befragten einen

Arbeitsvertrag, der „alles ab-

deckt“ – also über 800.000

Menschen in Österreich. Zwei

Jahre zuvor waren es noch 18

Prozent gewesen. Diese Ar-

beitnehmer müssen meist

mehr Überstunden machen,

als vereinbart wurde – oft-

mals ohne finanzielle oder

zeitliche Abgeltung. Ähnli-

ches gilt für jene 16 Prozent

der Dienstnehmer, die eine

Überstundenpauschale ha-

ben. Die ständige Verfüg-

barkeit für den Betrieb hat

jedoch ihren Preis.

Schlafstörungen als Folge

Während etwa ein Viertel

der Menschen, die nicht in

der Freizeit arbeiten, Schlaf-

störungen hat, sind es bei

jenen, die auch in der Frei-

zeit arbeiten, fast 40 Prozent.

Sie können auch viel schwe-

rer abschalten, weil sie die

Schwierigkeiten aus dem Büro mit in die

Freizeit nehmen. „Die Grenzen zwischen

Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen

immer mehr; wir beobachten diese Ent-

wicklung mit großer Sorge“, meint AK-

Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Bacher.

In Prozent, Analysezeitraum: jeweils 4. Quratal 2013 und 2015,

Quelle:SORA

0

10

20

30

40

All-in-Vertrag

2013

2015

Zugriff auf das

Firmennetzwerk

Diensthandy mit

E-Mail-Funktion

keine fixen

Anwesenheitszeiten/

Arbeit selbst einteilbar

18

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