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tipp 01/16
k aernten.arbeiterk ammer.at
Aktuell
Schwerpunkt
ARBEIT & RECHT
Konsument Bildung
Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen
Freizeit wird immer mehr zur Arbeitszeit
Verfügbarkeit rund umdie Uhr: Die rasante Ent-
wicklung der modernen Kommunikationstechnik
macht Menschen permanent verfügbar.
Eine Neuerung im Arbeitsrecht 2016
führt zu mehr Transparenz in All-In-
Verträgen. In Verträgen, die ab dem
1. Jänner 2016 abgeschlossen werden,
muss nunmehr der Grundlohn für die
Normalarbeitszeit (40 Stunden) an-
gegeben werden. Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer können dadurch
errechnen, wie viele Überstunden
durch die Überzahlung tatsächlich
abgegolten werden. Darüber hinaus-
gehende Mehrleistungen müssen vom
Arbeitgeber extra entlohnt werden.
Sollten sich Unklarheiten ergeben, ist
Ihnen die Arbeiterkammer Kärnten
mit ihren Expertinnen und Experten
bei der Berechnung gerne behilflich.
Wichtig für Dienstnehmer ist in die-
sem Zusammenhang, detaillierte Ar-
beitszeitaufzeichnungen zu führen.
AK-ArbeitsrechtsexperteWolfgang Bacher
AK/Helge Bauer
All-In-Verträge müssen
Grundlohn enthalten
Der Arbeitsvertrag
Wie muss ein Arbeitsvertrag
aussehen, welche Merkmale
hat ein Werkvertrag oder freier
Dienstvertrag? Diese Broschüre
informiert über verschiedene
Vertragsverhältnisse.
Wissen griffbereit
Wer sich besser auskennt,
kommt schneller zu seinem
Recht. Die Broschüre „Ar-
beitsrecht griffbereit“ gibt
wertvolle Tipps, was im Ar-
beitsalltag erlaubt ist und wo
Sie aufpassen müssen.
MINI-tipp
f
i
Bestelltelefon: 050 477-2553
WIchTIg:
Ob einArbeitsvertrag oder eine andere Vertragsart
(freierDienstvertrag,Wrkvertrag,...) vorliegt,hängt
davonab,welchederVertragsmerkmale (persönliche
Arbeitspflicht, Erfolgsgarantie,...) überwiegen.Wie
derVertragbezeichnetwird, istbedeutungslos.
AchTung:
Arbeitsrechtliche Gesetze gelten in der Regel nur
für „echte“ Arbeitnehmer – nicht jedoch für freie
Dienstnehmer,Werkvertragsnehmer,...
So haben z. B. nur „echte“ Arbeitnehmer einen
gesetzlichenAnspruchauf fünfbzw.sechsWochen
urlaub pro Arbeitsjahr oder auf Entgeltfortzahlung
imKrankheitsfall.
Was ist einVolontariat, einPflichtpraktikum
und Ferialarbeit?
Ein
Volontariat
ist kein Arbeitsverhältnis. Ein typischer
Volontär darfmitErlaubnis desBetriebsinhabers dieBe-
triebseinrichtungen kennen lernen und sichgewisseFer-
tigkeiten aneignen. Es bestehtweder eine Verpflichtung
zurArbeitsleistung noch einEntgeltanspruch.
Pflichtpraktikanten
sind SchülerInnen, die auf Grund
von schulrechtlichen Vorschriftenwährend der Ferien in
einemBetrieb einerbestimmtenBranche zwecksErgän-
zung ihrer schulischenAusbildung tätig seinmüssen.
Ferialarbeitnehmer
sind Schüler und Studenten, die
während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen. In
der Regel sind sie Arbeitnehmer (d. h. weisungsgebun-
den, in die betriebliche Organisation eingegliedert, an
betrieblicheArbeitszeitengebunden,...).
AK
Infoservice
AK_005_16_Arbeitsvertrag_1_2015_RZ.indd 4-6
01.02.16 14:05
DerArbeitsvertrag
ArbeiterkammerKärnten 050 477
Arbeits- undSozialrecht 050 477-1000
Konsumentenschutz 050 477-2000
Steuerrecht 050477-3000
Förderungen 050477-4000
Bibliotheken 050477-5000
arbeiterkammer@akktn.atkaernten.arbeiterkammer.at
GERECHTIGKEITMUSS SEIN
Impressum: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten, 9021 Klagenfurt am
Wörthersee, Bahnhofplatz 3,
Autorin: Mag. Brigitte Einfalt/ AK Wien,
Foto:
wavebreakmediamicro
©fotolia.com,Druck:
PaulGerinGmbH
,Stand:01/
2016
Arbeitsrechtgriffbereit
GERECHTIGKEITMUSS
SEIN
ArbeiterkammerKärnten 050 477
Arbeits- undSozialrecht 050 477-1000
Konsumentenschutz 050 477-2000
Steuerrecht 050477-3000
Förderungen 050477-4000
Bibliotheken 050477-5000
arbeiterkammer@akktn.atkaernten.arbeiterkammer.at
PROFI-tipp
f
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kaernten.arbeiterkammer.at/arbeitsklima
was für die Arbeit zu erledigen. 14 Prozent
sogar jeden Tag. Durch die All-In-Veträge
ist die Abgrenzung zwischen Arbeitszeit
und Freizeit immer schwerer möglich und
die Übergänge verschwimmen. „Es ist ein
Trugschluss zu glauben, dass
mit einer Überzahlung alle
Mehrleistungen abgegolten
sind“, warnt Bacher. Ende des
Jahres 2015 hatten bereits 24
Prozent der Befragten einen
Arbeitsvertrag, der „alles ab-
deckt“ – also über 800.000
Menschen in Österreich. Zwei
Jahre zuvor waren es noch 18
Prozent gewesen. Diese Ar-
beitnehmer müssen meist
mehr Überstunden machen,
als vereinbart wurde – oft-
mals ohne finanzielle oder
zeitliche Abgeltung. Ähnli-
ches gilt für jene 16 Prozent
der Dienstnehmer, die eine
Überstundenpauschale ha-
ben. Die ständige Verfüg-
barkeit für den Betrieb hat
jedoch ihren Preis.
Schlafstörungen als Folge
Während etwa ein Viertel
der Menschen, die nicht in
der Freizeit arbeiten, Schlaf-
störungen hat, sind es bei
jenen, die auch in der Frei-
zeit arbeiten, fast 40 Prozent.
Sie können auch viel schwe-
rer abschalten, weil sie die
Schwierigkeiten aus dem Büro mit in die
Freizeit nehmen. „Die Grenzen zwischen
Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen
immer mehr; wir beobachten diese Ent-
wicklung mit großer Sorge“, meint AK-
Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Bacher.
In Prozent, Analysezeitraum: jeweils 4. Quratal 2013 und 2015,
Quelle:SORA0
10
20
30
40
All-in-Vertrag
2013
2015
Zugriff auf das
Firmennetzwerk
Diensthandy mit
E-Mail-Funktion
keine fixen
Anwesenheitszeiten/
Arbeit selbst einteilbar
18
24
12
16
11
14
6
7