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k aernten.arbeiterk ammer.at

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Seien Sie versichert:

Der Urlaub kommt!

Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr, doch Gefahren lauern überall.

Ausreichenden Versicherungsschutz einplanen, aber nicht überplanen.

Um finanziellen Risiken bei Reisen vorzu-

beugen, werden häufig Reiseversicherun-

gen abgeschlossen. Vor Abschluss einer

neuen Reiseversicherung sollte allerdings

genau überlegt werden, ob nicht bereits in

bestehenden Verträgen eine Reiseversiche-

rung inkludiert ist.

Vorhandene Versicherungen prüfen

In bestehenden Kranken- und Unfallversi-

cherungen oder Haushaltsversicherungen

ist häufig eine Reiseversicherung inklu-

diert. Auch Leistungen von Kreditkarten-

unternehmen oder Vereinsmitgliedschaf-

ten enthalten oft Reiseversicherungen.

Doppelversicherungen sollten vermieden

werden. Es kostet mehr Geld und eine von

zwei Versicherungen bezahlt imSchadens-

fall nichts. Grund: Zuerst wird die beste-

hende Kranken-, Unfall- oder Haushalts-

versicherung herangezogen und für den

allfälligen Rest, die abgeschlossene Rei-

seversicherung. Bei einem Neuabschluss

ist es daher besonders wichtig, dass beste-

hende Versicherungsverträge überprüft

werden, um nicht vorab das Urlaubsgeld

zum Fenster hinauszuwerfen. Folgende

Versicherungsarten sollten in bestehenden

Verträgen überprüft werden, bevor man in

den Urlaub geht:

Reise-Stornoversicherung

Eine Reise-Stornoversicherung trägt die

Stornogebühren für eine bereits gebuchte

Reise, die aufgrund von bestimmten äu-

ßeren Einflüssen nicht wie geplant ange-

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/reise

treten werden kann. Wird die Reise-Stor-

noversicherung zugleich mit der Buchung

im Reisebüro abgeschlossen, so tritt diese

sofort in Kraft, ansonsten muss mit War-

tezeiten von mehreren Tagen bis zu einem

Monat gerechnet werden. Unfälle oder an-

dere Schadensfälle müssen umgehend ge-

meldet und nachgewiesen werden. Häufig

ist bei Stornoversicherungen ein Selbstbe-

halt vorgesehen. Achtung: Die Kosten bei

vorzeitigem Reiseabbruch aus unvorher-

gesehenen Gründen werden generell von

der Stornoversicherung übernommen.

Reise-Krankenversicherung

Die Sinnhaftigkeit einer Reise-Kran-

kenversicherung hängt von zwei Fakto-

ren ab: Dem Reiseziel und ob es einen

Selbstbehalt oder Limitierungen bei der

Kostenübernahme gibt. Bei Reisen in EU-

Mitgliedstaaten sowie in die Schweiz, Nor-

wegen, Island oder Liechtenstein benötigt

man im Fall einer Erkrankung nur die E-

Card. Für Reisen nach Serbien, Kroatien,

Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Ma-

zedonien und in die Türkei braucht man

einen zwischenstaatlichen Betreuungs-

schein (Urlaubsschein). Diesen bekommt

man beim Dienstgeber oder von der zu-

ständigen Krankenkasse. In allen anderen

Staaten muss man die Arzt- und Behand-

lungskosten vor Ort selbst bezahlen. Nach

Rückkehr kann bei der zuständigen Kran-

kenversicherung nach Vorlage einer de-

taillierten Rechnung ein Kostenersatz be-

antragt werden. Achtung: Erkrankt man

in einem Land mit sehr hohen ärztlichen

Behandlungskosten (z.B. USA), bekommt

man ohne Reise-Krankenversicherung

nur einen geringen Teil der Kosten ersetzt.

Reise-Unfallversicherung

Die Reise-Unfallversicherung erbringt fi-

nanzielle Leistungen nach einem Unfall

auf einer Reise. Diese Leistungen sind Er-

satz für Bergungs- und Rückholkosten, die

Deckung der Kosten im Todesfall und bei

dauerhaft bleibender Invalidität.

Reise-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherungsart dient zur Kosten-

deckung des Versicherungsnehmers bei

verschuldeten Sach- und Personenschäden

an Dritten.

fotolia/travnikovstudie

Reisenmit Gepäck: Reise-Gepäckversicherungen kommen für den unverschuldeten Verlust des Gepäcks auf.

Dazu zählt auch alles, wasman amKörper und in der Kleidung trägt sowie auf der Reise gekaufte Sachen.

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