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Seien Sie versichert:
Der Urlaub kommt!
Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr, doch Gefahren lauern überall.
Ausreichenden Versicherungsschutz einplanen, aber nicht überplanen.
Um finanziellen Risiken bei Reisen vorzu-
beugen, werden häufig Reiseversicherun-
gen abgeschlossen. Vor Abschluss einer
neuen Reiseversicherung sollte allerdings
genau überlegt werden, ob nicht bereits in
bestehenden Verträgen eine Reiseversiche-
rung inkludiert ist.
Vorhandene Versicherungen prüfen
In bestehenden Kranken- und Unfallversi-
cherungen oder Haushaltsversicherungen
ist häufig eine Reiseversicherung inklu-
diert. Auch Leistungen von Kreditkarten-
unternehmen oder Vereinsmitgliedschaf-
ten enthalten oft Reiseversicherungen.
Doppelversicherungen sollten vermieden
werden. Es kostet mehr Geld und eine von
zwei Versicherungen bezahlt imSchadens-
fall nichts. Grund: Zuerst wird die beste-
hende Kranken-, Unfall- oder Haushalts-
versicherung herangezogen und für den
allfälligen Rest, die abgeschlossene Rei-
seversicherung. Bei einem Neuabschluss
ist es daher besonders wichtig, dass beste-
hende Versicherungsverträge überprüft
werden, um nicht vorab das Urlaubsgeld
zum Fenster hinauszuwerfen. Folgende
Versicherungsarten sollten in bestehenden
Verträgen überprüft werden, bevor man in
den Urlaub geht:
Reise-Stornoversicherung
Eine Reise-Stornoversicherung trägt die
Stornogebühren für eine bereits gebuchte
Reise, die aufgrund von bestimmten äu-
ßeren Einflüssen nicht wie geplant ange-
f
i
kaernten.arbeiterkammer.at/reise
treten werden kann. Wird die Reise-Stor-
noversicherung zugleich mit der Buchung
im Reisebüro abgeschlossen, so tritt diese
sofort in Kraft, ansonsten muss mit War-
tezeiten von mehreren Tagen bis zu einem
Monat gerechnet werden. Unfälle oder an-
dere Schadensfälle müssen umgehend ge-
meldet und nachgewiesen werden. Häufig
ist bei Stornoversicherungen ein Selbstbe-
halt vorgesehen. Achtung: Die Kosten bei
vorzeitigem Reiseabbruch aus unvorher-
gesehenen Gründen werden generell von
der Stornoversicherung übernommen.
Reise-Krankenversicherung
Die Sinnhaftigkeit einer Reise-Kran-
kenversicherung hängt von zwei Fakto-
ren ab: Dem Reiseziel und ob es einen
Selbstbehalt oder Limitierungen bei der
Kostenübernahme gibt. Bei Reisen in EU-
Mitgliedstaaten sowie in die Schweiz, Nor-
wegen, Island oder Liechtenstein benötigt
man im Fall einer Erkrankung nur die E-
Card. Für Reisen nach Serbien, Kroatien,
Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Ma-
zedonien und in die Türkei braucht man
einen zwischenstaatlichen Betreuungs-
schein (Urlaubsschein). Diesen bekommt
man beim Dienstgeber oder von der zu-
ständigen Krankenkasse. In allen anderen
Staaten muss man die Arzt- und Behand-
lungskosten vor Ort selbst bezahlen. Nach
Rückkehr kann bei der zuständigen Kran-
kenversicherung nach Vorlage einer de-
taillierten Rechnung ein Kostenersatz be-
antragt werden. Achtung: Erkrankt man
in einem Land mit sehr hohen ärztlichen
Behandlungskosten (z.B. USA), bekommt
man ohne Reise-Krankenversicherung
nur einen geringen Teil der Kosten ersetzt.
Reise-Unfallversicherung
Die Reise-Unfallversicherung erbringt fi-
nanzielle Leistungen nach einem Unfall
auf einer Reise. Diese Leistungen sind Er-
satz für Bergungs- und Rückholkosten, die
Deckung der Kosten im Todesfall und bei
dauerhaft bleibender Invalidität.
Reise-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherungsart dient zur Kosten-
deckung des Versicherungsnehmers bei
verschuldeten Sach- und Personenschäden
an Dritten.
fotolia/travnikovstudie
Reisenmit Gepäck: Reise-Gepäckversicherungen kommen für den unverschuldeten Verlust des Gepäcks auf.
Dazu zählt auch alles, wasman amKörper und in der Kleidung trägt sowie auf der Reise gekaufte Sachen.
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