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Mehr als drei Stunden Verspätung
am Abflughafen und keine Spur einer
Entschuldigung oder Entschädigung
des Flugunternehmens? Fahr- bzw.
Fluggästen steht seit vorigem Jahr
die Agentur für Passagier- und Fahr-
gastrechte (apf) zur Seite, wenn es um
Entschädigungen für Verspätungen
bei Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug
geht. Betroffene können sich auch bei
Ausfällen von Fahrten oder Flügen so-
wie bei fehlenden Informationen über
Passagierrechte an die apf wenden.
Eingegriffen wird erst, wenn keine
direkte Einigung zwischen Passagier
und dem betroffenen Unternehmen
erzielt wurde. Die gesetzliche Schlich-
tungsstelle hat sich zur Aufgabe ge-
macht, in Streitfällen einfach, kosten-
los und ohne Gerichtsweg zu helfen.
AK-Konsumentenschützerin Susanne Kißlinger
AK/Helge Bauer
apf: Schlichtungsstelle
verhilft zu IhremRecht
Sicher in den Urlaub
Was ist vor und nach der
Reise zu beachten? Die AK-
Broschüre „Tipps für einen
schönen Urlaub“ dient als
Orientierungshilfe.
Reisepreisminderung
Anhaltspunkte, wie viel man für wel-
che Mängel zurückverlangen kann,
zeigen die Prozentsätze der Frank-
furter Liste für Reisepreisminderung.
Eine unverbindliche Hilfestellung.
MINI-tipp
f
i
f
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verbraucherrecht.at
Bestelltelefon: 050 477-2553
Tipps füreinen
schönen
Urlaub
IMPRESSUM:Herausgeber ,Medieninhaber und Ver
leger: Kammer für Arbeiter und Angestellte
fürKärnten |9021Klagenfurt amWörthersee |Bahnhofplatz3
|Autor:Dipl.-Ing.HelmutBohacek Fotos:@Troga/GettyImages, Kurt Keinrath
|Druck:CarinthianDruck| Stand 01/2011
050 477-1000
050 477-2000
050 477-3000
050 477-4000
050 477-5100
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ARBEITS- UND SOZIALRECHT
KONSUMENTENSCHUTZ
STEUERRECHT
FÖRDERUNGEN
BEZIRKE
Villach
Hermagor/Service-Center
Wolfsberg
Spittal/Drau
St.Veit/Glan
Völkermarkt
Feldkirchen
050 477
Was bedeuten
die E-Nummern?
kaernten.arbeiterkammer.at
e.nummerntitel11 02.02.2011 10:20 Uhr Seite 1
kaernten.arbeiterkammer.at
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ArbeiterkammerKärnten
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Arbeits- undSozialrecht
050 477-1000
Konsumentenschutz
050477-2000
Steuerrecht
050477-3000
Förderungen
050 477-4000
Bibliotheken
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arbeiterkammer@akktn.atkaernten.arbeiterkam
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GERECHTIGKEITMUSS SEIN
Hotel gebucht - Ruine erhalten
Wenn vier Sterne plötzlich verglühen. Zehn Tipps, wie Sie Ihre Rechte
durchsetzen, wenn der Reiseveranstalter nicht hält, was er verspricht.
PROFI-tipp
Wenn die Realität anders ist, als
erwartet, dann ist guter Rat teuer.
1.
Was im Reiseprospekt
beschrieben und abgebildet
ist, gilt bei einer Pauschal-
reise als Zusage.
2.
Treten Mängel vor
Ort auf, dann sichern Sie
Beweise: Fotos, Videos,
Namen und Adressen.
3.
Werden Leistungen im
Hotel nicht wie vereinbart
erbracht: Verlangen Sie so-
fort Verbesserungen.
4.
Ist der Veranstalter
definitiv am verpatzten
Urlaub schuld, dann
steht Ihnen auch Scha-
denersatz zu.
5.
Bei Erkrankung auf-
grund verdorbenen Essens
dokumentieren Sie unbe-
dingt den Krankheits-
verlauf.
6.
Bei nicht gehaltenen
Reiseversprechen steht
Ihnen unter Umständen
Geld für entgangene
Urlaubsfreude zu.
7.
Sollte der Pauschalurlaub
ein Reinfall gewesen sein,
dann können Sie meist
eine Preisminderung
verlangen.
8.
Bei Preisminderung
und Schadenersatz besteht
Anspruch auf Geld. Lassen
Sie sich nicht mit Gut-
scheinen abspeisen.
9.
Beobachten Sie die Fristen
bei Gewährleistung (zwei
Jahre) und Schadenersatz
(drei Jahre).
10.
Fordern Sie Ihre An-
sprüche unverzüglich ein,
um nicht in Beweisnot-
stand zu geraten.
Montage: Fotolia/l
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