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tipp 01/16

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

ARBEIT & RECHT

Konsument Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Wenn Erreichbarkeit

zumFluchwird

f

i

Bildungsgutschein 050 477-4000

Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen: Immer mehr

Menschen arbeiten in der Freizeit – und im Krankenstand.

Fotolia/aleksicze

Etwa ein Drittel der Beschäftigten arbeitet

ohne finanzielle und zeitliche Gegenleis-

tung nach Dienstschluss weiter – mehr als

zehn Prozent sogar häufiger. Männer sind

von diesem Phänomen mehr betroffen als

Frauen. Sie haben auch häu-

figer einen All-In-Vertrag,

mit dem oft alle geleisteten

Überstunden als abgegolten

gesehen werden.

Arbeiten imUrlaub

Mit zunehmendem Alter

und höherer Bildung steigt

die Arbeit in der Freizeit

stark an. Sechs von zehn

Beschäftigten mit Matura

erledigen in ihrer Freizeit

noch etwas für die Arbeit,

fast ein Viertel sogar häufi-

ger. Damit nicht genug: Im

Urlaub arbeiten 18 Prozent

der Beschäftigten und selbst

im Krankenstand können 14

Prozent nicht loslassen.

Problem Smartphone

Auch das trifft in stärkerem

Ausmaß auf Männer, ältere

Beschäftigte und höher Ge-

bildete zu: Fast 30 Prozent

der Menschen mit Matura

arbeiten im Krankenstand.

Möglich machen das Smart-

phone, Laptop und Co. Denn

die Anzahl der Arbeitneh-

merinnen und Arbeitneh-

mer mit Dienst-Smartpho-

nes steigt kontinuierlich. Hatte vor zwei

Jahren noch jeder zehnte Beschäftigte ein

dienstliches Smartphone, so ist es heute

schon jeder siebente.

Dienst-Laptop in der Freizeit

„Besonders die Anzahl der Führungskräf-

te mit Diensthandy steigt permanent“, sagt

i

kaernten.arbeiterkammer.at/recht

Die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer

haben denDurchblick bei schwierigen Fragen.

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Konkurrenzklauseln wurden

eingeschränkt

Die Entgeltgrenze für die Zulässigkeit von

Konkurrenzklauseln wurde angehoben:

Von 2.754 auf 3.240 Euro (Werte für das

Jahr 2016). Eine Konkurrenzklausel muss

vereinbart sein und darf so wie bisher ma-

ximal ein Jahr nach Beendigung des Ar-

beitsverhältnisses wirken.

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Rechtsanspruch auf schriftliche

Lohnabrechnung

Ab sofort gibt es für Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch

auf die Übermittlung einer schriftlichen

Lohnabrechnung. Zudem besteht ein

Recht auf die Aushändigung einer Kopie

zur Anmeldung zur Sozialversicherung.

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Informationsrecht

Teilzeitbeschäftigte

Plant ein Unternehmen, eine Stelle mit hö-

herem Arbeitszeitausmaß auszuschreiben,

so hat die Firma diese Stelle auch seinen

Teilzeitbeschäftigten anzubieten, um da-

mit auch innerhalb des Unternehmens auf

Vollzeit oder auf ein höheres Stundenmaß

aufstocken zu können.

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Ausbildungskostenrückersatz

eingeschränkt

Die Rückforderungsfrist beim Ausbil-

dungskostenrückersatz wurde von fünf

Jahren auf vier Jahre reduziert. Der Rück-

erstattungsbetrag wird dabei – gerechnet

ab dem Ende der erfolgreich absolvierten

Ausbildung – zwingend nach Monaten

aliquotiert.

Was gibt es Neues

imArbeitsrecht?

Fotolia/Coloures-pic

Das Jahr 2016 brachte einige Än-

derungen für Dienstnehmer

Gesundheitsrisiko

Die Arbeitswelt wird immer hek-

tischer: Besonders gut gebildete

Menschen sind von dieser Entwick-

lung betroffen.

„

„

30 Prozent

der Dienstnehmerinnenund Dienst-

nehmer mit Matura arbeiten regel-

mäßig im Krankenstand. Und die

Tendenz ist stetig steigend.

Wolfgang Bacher, Arbeitsrechtsexper-

te der Kärntner Arbeiterkammer. Zehn

Prozent haben einen dienstlichen Laptop

oder Tablet-Computer. Und jeder Dritte

nutzt diese Geräte in der Freizeit, um et-