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tipp 01/16

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

SCHWERPUNKT

Arbeit & Recht

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Wer ist versichert?

Arbeitnehmerinnen und Ar-

beitnehmer, Gewerbetreiben-

de und Bäuerinnen und Bau-

ern. Beamte haben ein eigenes

Versorgungssystem.

Wie hoch ist der Beitragssatz?

Der Beitragssatz ist seit 1988

unverändert und beträgt 22,8

Prozent des versicherten Er-

werbseinkommens. Wenn der

Brutto-Monatslohn über dem Höchstbei-

trag von 4.860 Euro liegt, ist der überstei-

gende Teil beitragsfrei. Er wird aber auch

bei der Pensionsberechnung nicht berück-

sichtigt.

Welche Pensionsarten gibt es?

Die Alterspension wird unterschieden

in die normale Alterspension (65/15), die

Korridorpension (62/40) und die Schwer-

arbeitspension (60/45). In Klammer sind

jeweils das notwendige Alter für den Be-

zug beziehungsweise die erforderlichen

Versicherungsjahre angegeben. Außer-

dem gibt es die Invaliditätspension und

auch die Hinterbliebenenpension.

Wie hoch ist die Pension?

Zentrale Bestimmungsgrößen der Pension

sind die Zahl der Versicherungsjahre, die

Höhe des versicherten Einkommens, der

Pensionsprozentsatz von 1,78 Prozent, die

allgemeine Einkommensentwicklung und

das Antrittsalter.

Wie berechnet man die Pensionshöhe?

In der Tat war die Pensionsberechnung

lange Zeit sehr schwierig. Mit 1. Jänner

2014 wurde der Pensionskonto-Anspruch,

auf Basis gesetzlich fixierter Umrech-

nungsregelungen, umgesetzt. Es erfolgte

eine Erstgutschrift, jedes weitere Versiche-

rungsjahr führt zu einer weiteren „Teil-

Gutschrift“. Diese wird mit der generell

gültigen

Pensionsformel

berechnet. Sie lautet: Versi-

chertes Jahreseinkommen x

1,78 Prozent. Der Gesamtan-

spruch zum Regelpensions-

alter setzt sich zusammen

aus: Der Erstgutschrift, den

folgenden

Teilgutschriften

und der Anpassung an die

allgemeine Einkommensent-

wicklung. Pensionen werden

nämlich laut Gesetz jährlich

im Ausmaß der Inflationsrate angepasst.

Gibt es eine Mindestpension?

Nein. Aus einemzu niedrigen Einkommen

oder einer zu niedrigen Versicherungszeit

resultiert ein sehr niedriger gesetzlicher

Pensionsanspruch. Als Auffanglösung

wurde die Ausgleichszulage geschaffen.

Dabei handelt es sich um eine Aufzahlung

bis zum „Ausgleichszulagen-Richtsatz“.

In Österreich gibt es eine gesetzliche Pensionsversicherung. Über die wird

häufig und auch gerade aktuell diskutiert. Zahlen und Fakten zum Pensi-

onssystem haben wir als Fragen und Antworten zusammengetragen.

Wir beantworten Fragen zum

öffentlichen Pensionssystem

Das österreichische Pensionssystemmuss nach-

vollziehbar sein, wann undmit wie viel jemand in

Pension gehen kann. Darauf müssen sich die Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer verlassen können.

„Die gesetzliche

Pensionsversicherung

ist ein kostengünstiges

und vor allem sehr

sicheres System,

das wir unbedingt

beibehalten müssen.“

Günther Goach,

AK-Präsident

Immer top informiert

Sie interessieren sich für

Zusammenhänge von Ar-

beit und Wirtschaft? Sie

reden gerne mit, wenn ak-

tuelle Themen diskutiert

werden? Sie sind interes-

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MINI-tipp

f

i

blog.arbeit-wirtschaft.at

kaernten.arbeiterkammer.at/pension

Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit in

Pension. Gesundheitsaspekte spielen eine

große Rolle, wenn es darum geht, länger

im Berufsleben zu bleiben. „Gesundheits-

prävention muss eine stärkere Rolle spie-

len. Das geht nur gemeinsam mit dem

Arbeitgeber. Auch bei der Rehabilitation

muss die Wirtschaft stärker in die Pflicht

genommen werden“, fordert Goach und

weiter: „Der Kündigungsschutz muss aus-

gedehnt werden!“

fotolia/industriebklick