5
tipp 01/16
k aernten.arbeiterk ammer.at
Aktuell
SCHWERPUNKT
Arbeit & Recht
Konsument Bildung
Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen
Wer ist versichert?
Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer, Gewerbetreiben-
de und Bäuerinnen und Bau-
ern. Beamte haben ein eigenes
Versorgungssystem.
Wie hoch ist der Beitragssatz?
Der Beitragssatz ist seit 1988
unverändert und beträgt 22,8
Prozent des versicherten Er-
werbseinkommens. Wenn der
Brutto-Monatslohn über dem Höchstbei-
trag von 4.860 Euro liegt, ist der überstei-
gende Teil beitragsfrei. Er wird aber auch
bei der Pensionsberechnung nicht berück-
sichtigt.
Welche Pensionsarten gibt es?
Die Alterspension wird unterschieden
in die normale Alterspension (65/15), die
Korridorpension (62/40) und die Schwer-
arbeitspension (60/45). In Klammer sind
jeweils das notwendige Alter für den Be-
zug beziehungsweise die erforderlichen
Versicherungsjahre angegeben. Außer-
dem gibt es die Invaliditätspension und
auch die Hinterbliebenenpension.
Wie hoch ist die Pension?
Zentrale Bestimmungsgrößen der Pension
sind die Zahl der Versicherungsjahre, die
Höhe des versicherten Einkommens, der
Pensionsprozentsatz von 1,78 Prozent, die
allgemeine Einkommensentwicklung und
das Antrittsalter.
Wie berechnet man die Pensionshöhe?
In der Tat war die Pensionsberechnung
lange Zeit sehr schwierig. Mit 1. Jänner
2014 wurde der Pensionskonto-Anspruch,
auf Basis gesetzlich fixierter Umrech-
nungsregelungen, umgesetzt. Es erfolgte
eine Erstgutschrift, jedes weitere Versiche-
rungsjahr führt zu einer weiteren „Teil-
Gutschrift“. Diese wird mit der generell
gültigen
Pensionsformel
berechnet. Sie lautet: Versi-
chertes Jahreseinkommen x
1,78 Prozent. Der Gesamtan-
spruch zum Regelpensions-
alter setzt sich zusammen
aus: Der Erstgutschrift, den
folgenden
Teilgutschriften
und der Anpassung an die
allgemeine Einkommensent-
wicklung. Pensionen werden
nämlich laut Gesetz jährlich
im Ausmaß der Inflationsrate angepasst.
Gibt es eine Mindestpension?
Nein. Aus einemzu niedrigen Einkommen
oder einer zu niedrigen Versicherungszeit
resultiert ein sehr niedriger gesetzlicher
Pensionsanspruch. Als Auffanglösung
wurde die Ausgleichszulage geschaffen.
Dabei handelt es sich um eine Aufzahlung
bis zum „Ausgleichszulagen-Richtsatz“.
In Österreich gibt es eine gesetzliche Pensionsversicherung. Über die wird
häufig und auch gerade aktuell diskutiert. Zahlen und Fakten zum Pensi-
onssystem haben wir als Fragen und Antworten zusammengetragen.
Wir beantworten Fragen zum
öffentlichen Pensionssystem
Das österreichische Pensionssystemmuss nach-
vollziehbar sein, wann undmit wie viel jemand in
Pension gehen kann. Darauf müssen sich die Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer verlassen können.
„Die gesetzliche
Pensionsversicherung
ist ein kostengünstiges
und vor allem sehr
sicheres System,
das wir unbedingt
beibehalten müssen.“
Günther Goach,
AK-Präsident
Immer top informiert
Sie interessieren sich für
Zusammenhänge von Ar-
beit und Wirtschaft? Sie
reden gerne mit, wenn ak-
tuelle Themen diskutiert
werden? Sie sind interes-
siert an unterschiedlichen
Zugängen und Perspektiven? Sie
haben gerne verlässliche Infos aus
Expertenhand? Wir empfehlen Ih-
nen den "Blog.arbeit-wirtschaft" –
Expertinnen und Experten tragen
Fakten zusammen und leuchten
Hintergründe aus. Einfach anmel-
den und abonnieren!
MINI-tipp
f
i
blog.arbeit-wirtschaft.at
kaernten.arbeiterkammer.at/pension
Arbeitnehmer aus der Arbeitslosigkeit in
Pension. Gesundheitsaspekte spielen eine
große Rolle, wenn es darum geht, länger
im Berufsleben zu bleiben. „Gesundheits-
prävention muss eine stärkere Rolle spie-
len. Das geht nur gemeinsam mit dem
Arbeitgeber. Auch bei der Rehabilitation
muss die Wirtschaft stärker in die Pflicht
genommen werden“, fordert Goach und
weiter: „Der Kündigungsschutz muss aus-
gedehnt werden!“
fotolia/industriebklick