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Der Umtausch ist gerade zur Weih-
nachtszeit ein großes
ema. Ein
gesetzliches Umtauschrecht besteht
aber nicht. Wer ein Geschenk gekau
hat, sollte sich deshalb den möglichen
Umtausch auf der Rechnung vermer-
ken lassen. Viele Händler räumen ein
freiwilliges Umtauschrecht ein. Falls
man nichts Passendes ndet, gibt es in
den meisten Fällen einen Gutschein.
Geld gibt es nicht zurück. Ist das Ge-
schenk beschädigt oder kaputt, haben
Konsumenten einen gesetzlichen Ge-
währleistungsanspruch. Bewegliche
Waren muss der Händler bis zu zwei
Jahre nach dem Kauf kostenlos repa-
rieren oder umtauschen – den Preis
mindern oder das Geld zurückgeben.
Eines ist auf jeden Fall ratsam: Die
Rechnung au eben.
PROFI-tipp
AK-Konsumentenschützerin Susanne Kalensky
AK/ Just
Herkunft besser erkennbar
Ab 2015 gilt eine strengere EU-Ver-
ordnung. Dann muss die Herkun
auf Lebensmitteln in drei Fällen ver-
p ichtend angegeben sein:
n
Bei frischem, gekühltem oder tief-
gefrorenem Fleisch von Schweinen,
Ge ügel, Schafen oder Ziegen.
n
Wenn auf einer Nudelpackung eine
italienische Flagge prangt, das Pro-
dukt aber in Polen erzeugt wurde,
muss in Zukun eine Herkun san-
gabe aufs Etikett.
n
Wenn die Herkun eines Produkts
angegeben ist, die Zutaten dafür aber
woanders herkommen, muss auf die
Herkun der Hauptzutaten hinge-
wiesen werden.
MINI-tipp
Für Umtausch unbedingt
die Rechnung aufheben
ten der LUA zwar diverse Mängel fest, eine
Beanstandung war aber noch nicht ge-
rechtfertigt. Lediglich drei dieser 13 Pro-
ben wurden als „grenzwertig“ eingestu .
14 Proben waren top
Die gute Nachricht ist, dass 14 der ge-
zogenen Proben eine sehr gute Qualität
aufwiesen. Sowohl bei Geruch und Ge-
schmack als auch bei der bakteriologi-
schen Untersuchung gab es keinerlei Män-
gel festzustellen.
Tipps der AK
n
Die Ware nach dem Einkauf kühl
transportieren und im Kühlschrank bis
zur Verarbeitung (max. 3 Tage) lagern.
n
Hände vor dem Kochen und nach je-
dem Umgang mit rohen Lebensmitteln
gründlich waschen.
n
Beim Verarbeiten von rohen Lebens-
mitteln stets auf gründliche Hygiene
achten: Gekochte und verzehrfertige
Lebensmittel nicht auf Brettern schnei-
den oder zerteilen, auf denen vorher
rohe Lebensmittel bearbeitet wurden.
n
Rohe Lebensmittel, besonders Ge ü-
gel, vollständig durcherhitzen.
n
Gerade das Hantieren mit rohem
Fleisch bei Fondue birgt besondere Si-
cherheitsrisiken. Sachgemäße Hygiene,
wie sie in der Küche angewendet wer-
den muss, ist bei der Zubereitung am
Esstisch genauso erforderlich.
Restaurants, Kantinen, Schulen, Kranken-
häuser, Cateringunternehmen, etc.), die
unverpackte Lebensmittel an Endver-
braucher abgeben.
ƒ
Gibt es Ausnahmen?
Das Servieren von
Mahlzeiten und der Verkauf von Lebens-
mitteln durch Privatpersonen (z. B. bei
Wohltätigkeitsveranstaltungen
oder
Schulfesten) sind ausgenommen. Das-
selbe gilt für Lebensmittel, die bei Feu-
erwehrfesten von Privaten angeboten
werden.
ƒ
Wie wird das Personal geschult?
Schulungen können durch be-
triebsinterne oder externe Experten
durchgeführt werden. Sie müssen
über das entsprechende Fachwissen
verfügen und es auch vermitteln kön-
nen. Darüber hinaus gibt es zahlrei-
che Organisationen, die Schulungen
anbieten wie z. B. die Agentur für Ge-
sundheit und Ernährungssicherheit
(AGES) oder die Wirtschaftskammern.
Die Schulung muss alle drei Jahre
wiederholt werden.
Informationsverordnung richtet sich an
die Inhaber und nicht an die Mitarbeiter,
die den Konsumenten bzw. Gästen Aus-
kun geben. Für fehlerha e Auskün e
wird daher im Rahmen des Dienstneh-
merha p ichtgesetzes (DNHG) geha et.
Das bedeutet, dass für Schäden primär der
Vertragspartner, also der Betriebsinhaber,
ha et. Nur bei Vorsatz oder grober Fahr-
lässigkeit ha et der Dienstnehmer.
Mündliche Information umstritten
Generell ist die Möglichkeit der münd-
lichen Information umstritten, da sich
für die Bediensteten im Gastgewerbe der
Stressfaktor erhöht. Eine ausschließlich
schri liche Kennzeichnung würde Abhil-
fe scha en.
f
i
Konsumentenschutz 050 477-2000
Fotolia/MNstudie
Allergene Sto e
müssen vonGast-
ronomiebetrieben
in Zukunft genau
gekennzeichnet
werden.
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