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tipp 04/14
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Wie man schon den Steuertipps zum
Jahresende entnehmen kann, hängt
steuerlich viel vom Zeitpunkt der ge-
leisteten Zahlungen ab. Bei all diesen
Überlegungen darf man jedoch nicht
vergessen, dass Werbungskosten,
Sonderausgaben und außergewöhnli-
che Belastungen überhaupt nur dann
steuerliche Wirkung zeigen, wenn
man im Jahr 2014 ein steuerp ichtiges
Einkommen aus Dienstverhältnissen
in Höhe von mehr als 11.900 Euro
hatte. Bei einem niedrigeren Ein-
kommen beträgt die Steuer ohnehin
null Euro und Abschreibungen wir-
ken sich nicht aus. Wenn man für das
Jahr 2015 höhere Einkün e erwartet,
sollte die Bezahlung der absetzbaren
Aufwendungen jedenfalls ins nächste
Jahr verschoben werden.
PROFI-tipp
AK-Steuerexperte JoachimRinösl
AK/ Just
Steuerfreie Geschenke
Für die Teilnahme an Betriebsver-
anstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier,
Sommerfest oder Betriebsaus ug)
gibt es pro Dienstnehmer jährlich ei-
nen Freibetrag in Höhe von 365 Euro.
Die Kosten für die Veranstaltung, so-
wie für Speisen und Getränke, müs-
sen für das ganze Jahr über zusam-
mengerechnet werden. Zusätzlich zu
diesem Steuerfreibetrag können an-
lässlich von Betriebsveranstaltungen
auch Sachgeschenke oder Einkaufs-
gutscheine – gerade bei Weihnachts-
feiern ist dies ö ers der Fall – bis zu
einem Betrag von 186 Euro jährlich
lohnsteuer- und sozialversicherungs-
frei überlassen werden.
MINI-tipp
f
i
Konsumentenschutz 050 477-2000
Auf den richtigen Zeitpunkt
kommt es an
Tipps zum Steuersparen
ƒ
Fortbildung bringt Geld zurück:
Kosten z. B. für Kurse, Abendschule
oder Studium sollten noch heuer
bezahlt werden. Wer ein Seminar im
nächsten Jahr schon heuer bezahlt
hat, kann die Steuerersparnis vor-
wegnehmen.
ƒ
Arbeitsmittel noch heuer abset-
zen:
Notwendige Arbeitsmittel soll-
ten noch heuer geltend gemacht
werden. Kosten Arbeitsmittel mehr
als 400 Euro, müssen sie auf meh-
rere Jahre abgeschrieben werden
(wichtig ist die Inbetriebnahme im
Jahr 2014).
ƒ
Kirchenbeiträge absetzen:
Bis ma-
ximal 400 Euro sind Kirchenbeiträge
für das Jahr 2014 noch heuer absetz-
bar.
ƒ
Sanierungen geltend machen:
Wer
eine Sanierung des Eigenheims oder
den Erwerb eines Baugrundes plant,
kann diese über „Sonderausgaben“
geltend machen. Der Höchstbetrag
der Ausgaben beträgt allerdings
2.920 Euro. Auch wenn dieser Be-
trag in weiterer Folge überschritten
werden sollte, kann man mit einer
Anzahlung bis 31. Dezember 2014
einen Teil der Steuerersparnis vor-
wegnehmen.
ƒ
Spenden absetzen:
Die Absetzbar-
keit von Spenden für gewisse Ein-
richtungen oder Organisationen ist
mit bis zu zehn Prozent des Jahres-
einkommens möglich.
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Eine ausführliche Beratung vor dem
Vertragsabschluss in Anspruch neh-
men. Klären Sie auch die Kosten eines
Übertrags des Ersparten zu einem an-
deren Versicherer.
Die Prämie realistisch einschätzen.
Achten Sie auf einen leistbaren Betrag,
Kündigung oder Prämienfreistellung
sind immer mit Kosten verbunden.
Orientieren Sie sich in erster Linie da-
ran, was Ihnen vertraglich xiert ausbe-
zahlt wird. Rechnen Sie zusammen, mit
welchen Rentenzahlungen x und vor-
aussichtlich zu rechnen ist – dazu sind
verschiedene Annahmen zum Ableben
notwendig.
Den Steuerausgleich noch nicht
gemacht? Die AK verrät, wieman trotz
der mit Jahresende auslaufenden Frist
zu seinemGeld kommt.
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