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Zahl der Unfälle bei
der Arbeit steigt
Kärnten hält einen traurigen Rekord: Es liegt bei den Arbeitsunfällen
gemessen an den Bes ä igtenzahlen österrei weit an der Spitze.
Im Jahr 2013 ereigneten sich in Kärnten
7.127 Arbeitsunfälle. Zählt man die Vor-
fälle auf dem Weg zur und von der Arbeit
dazu, erhöht sich die-
se Zahl auf 7.788. Das
hat die Allgemeine
Unfallversicherungs-
anstalt (AUVA) erho-
ben.
Damit liegt Kärnten
an der Spitze der Bun-
desländer, die Zahl
der Arbeitsunfälle ist
gegenüber dem Vor-
jahr wieder gestiegen
und die erfreuliche
Abwä r tsbewegung
der vergangenen Jah-
re wurde gestoppt. „Seit dem Jahr 2010
hat es bei den Arbeitsunfällen einen Rück-
gang gegeben“, sagt AK-Präsident Günther
Goach. Wurden im Jahr 2010 noch 8.828
Fälle gezählt, so waren es 2011 nur noch
8.249. Im Jahr 2012 konnte die Zahl der
Arbeitsunfälle sogar auf 7.647 (inklusive
Wegunfälle) reduziert werden.
Gefahr amBau
Die meisten Unfäl-
le ereigneten sich
im Baugewerbe (mit
Wegunfällen). 2.020
Menschen kamen im
Vorjahr zu Schaden.
Der hohe Anteil der
Baubranche ist auch
eine der Ursachen für
die hohen Unfallzah-
len. „In Kärnten gibt
es sehr viele große
Bauunternehmen, de-
ren Beschä igte zum Teil auf der ganzen
Welt arbeiten“, erklärt Wolfram Lechner
von der Abteilung für Arbeits- und Sozi-
alrecht. Auf Platz zwei liegen die Produk-
tionsbetriebe mit 1.756 Fällen. An dritter
Stelle scheint der Handel mit Kfz-Repara-
turbetrieben auf. Hier wurden im vergan-
genen Jahr 743 Unfälle gezählt.
Sturzgefahr
Zu den häu gsten Unfallursachen zählen
Stürze. Daher setzt die AUVA zur Präven-
tion „Medienbusse“ ein. Diese fahren auf
die Baustellen und lmen Arbeitsabläufe.
In den anschließenden Analysen kann he-
rausge ltert werden, wo Gefahrenquellen
lauern und wie man diese beseitigen kann.
Ein weiteres wichtiges
ema in Sachen
Vorbeugung sind die vielen Handverlet-
zungen. Darüber hinaus ist die Vermei-
dung von Hautverletzungen – von Ab-
schürfungen bis hin zum Sonnenbrand
– ein ema.
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Arbeits- und Sozialrecht 050 477-1000
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Arbeits- und Sozialrecht 050 477-1000
Im Handel sind die Arbeitszeiten in der Weihna tszeit genau gere-
gelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen si daran halten.
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Arbeitszeiten
An den vier Samstagen vor dem 24.
Dezember gilt jene Regelung nicht,
dass Arbeitnehmer jeden zweiten
Samstag frei haben müssen. Sie
können an allen vier Samstagen ein-
gesetzt werden. Am 24. Dezember
endet die Normalarbeitszeit um 14
Uhr, am 31. Dezember um 17 Uhr.
Wer an diesen Tagen danach noch
arbeiten muss, leistet Überstunden.
Die ausgefallenen Stunden für jene,
die an diesen Tagen sonst länger
arbeiten, sind zu entlohnen. Am
Regeln für Weihnachtshandel
8. Dezember darf keiner zum Arbeiten
gezwungen werden, der Chef muss bis
10. November bekannt gegeben haben,
ob er an diesem Tag aufsperrt.
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Entgeltzahlungen
Wer von Jänner bis November ö er als
einen Samstag im Monat nach 13 Uhr
gearbeitet hat, bekommt an den vier
Adventsamstagen ab 13 Uhr Überstun-
den mit 100 Prozent Zuschlag gezahlt,
unabhängig davon, ob es sich um eine
Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügige
Beschä igung handelt. Sonst besteht
der Anspruch auf Überstundenzu-
schläge nur, wenn die für den Tag oder
die Woche vereinbarte Normalarbeits-
zeit überschritten wurde.
123RF/racorn
Arbeitszeiten und Entgeltzahlungen sind in derWeih-
nachtszeit klar gesetzlich geregelt.
Forderungen der AK
für mehr Sicherheit
„Die Zahl der Arbeitsunfälle ist zu hoch.
Viele Arbeitnehmer müssen mit Dauer-
folgen leben“, sagt AK-Präsident Günther
Goach und fordert eine Reihe von Maß-
nahmen zur Eindämmung der Vorfälle:
ƒ
Prävention weiter ausbauen:
Prä-
vention muss in allen Betrieben und
allen Altersklassen e ektiv umgesetzt
Unfälle amBau
führen Statistik an
In Kärnten ereigneten
sich im Vorjahr
ƒ
7.788
Arbeitsunfälle. Die meisten da-
von am Bau (2.020 Unfälle), ge-
folgt von Produktionsbetrieben
(1.756) und Kfz-Betrieben (743).
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