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Wenn Sie aufgrund winterlicher Wit-
terung nicht pünktlich oder gar nicht
zur Arbeit kommen können, liegt ein
so genannter Dienstverhinderungs-
grund vor. Der Dienstnehmer muss
aber stets alles ihm Zumutbare un-
ternehmen, sprich früher au rechen
bzw. das richtige Verkehrsmittel wäh-
len. Welche Maßnahme zumutbar ist,
wird im Einzelfall geprü . Auf jeden
Fall ist der Dienstgeber sofort zu ver-
ständigen. Hat der Arbeitnehmer alles
unternommen, scha es aber trotz-
dem nicht pünktlich oder gar nicht in
die Arbeit, ist dies kein Entlassungs-
grund. Bei Angestellten besteht in die-
sem Fall ein Anspruch auf ein Entgelt.
Arbeiter erhalten die Entgeltfortzah-
lung, wenn der Kollektivvertrag keine
andere Regelung vorsieht.
PROFI-tipp
AK-RechtsexperteMaximilian Turrini
AK/ Just
Sozialrecht auf einen Blick
Der Gesetzgeber hat bei den sozialrechtli-
chen Bestimmungen heuer zahlreiche Än-
derungen vorgenommen. Die wichtigsten
davon nden Sie in der aktuellen Broschü-
re "Sozialrechtliche Bestimmungen", die
ab dem kommenden Jahr bei der Arbeiter-
kammer Kärnten erhältlich ist.
Infos zur Pension
Sie haben Fragen zum Info-Brief zu
Ihrem Pensionskonto, auch „Konto-
erstgutschri “ genannt? Ab jetzt gibt
es eine ganz umfassende Erklärung auf
der Homepage der Arbeiterkammer.
Einfach mit der Maus über die Kamera-
Symbole fahren und es wird jeder Begri
mit einem eigenen Video erklärt. Fragen
wie „Was ist das Pensionskonto?“, „Was
ist die Gutschri ?“ werden beantwortet.
Außerdem werden Erläuterungen zum
Regelpensionsalter, zur Arbeitslosigkeit
bzw. zu Krankheitszeiten geboten. Ein
paar Klicks sind genug.
Neuer Arbeitszeitkalender
Arbeitszeitaufzeichnungen sind auch in
rechtlicher Hinsicht sehr wich-
tig, um nachzuweisen, wie viel
man gearbeitet hat und ob noch
Ansprüche bestehen. Der neue
Arbeitszeitkalender der Arbei-
terkammer Kärnten verein-
facht die Aufzeichnungen. Für
jeden Tag sind entsprechende
Rubriken für den Arbeitsbe-
ginn, die Pausen und das Arbeitsende
vorgesehen. Ebenfalls enthalten ist eine
Jahresübersicht für 2015, die wichtigsten
rechtlichen Grundlagen zur Arbeitszeit
sowie die wichtigsten Kontakte der Ar-
beiterkammer Kärnten.
AK-Wandkalender bestellen
Der Wandkalender der AK Kärnten ver-
scha einen einfachen Überblick über das
kommende Arbeitsjahr. Vor allem die Ein-
teilung der Urlaube wird damit sehr ver-
einfacht. Nur anrufen und der Kalender
wird zugeschickt.
MINI-tipp
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i
Bestelltelefon: 050 477-2553
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kaernten.arbeiterkammer.at/pension
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Bestelltelefon: 050 477-2553
Wetter kann Grund für
Dienstverhinderung sein
GERECHTIGKEITMUSSSEIN
GERECHTIGKEITMUSS SEIN
Jahreskalender
taschenka_umschlag_AK_2015.indd 1-2
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alle Lohnbestandteile in die Lohnkont-
rollen der Behörden einbezogen wurden.
Die neuen Bestimmungen werden mit 1.
Jänner 2015 in Kra treten.
Finanzpolizei aufstocken
Das neue Gesetz ist ein großer Fortschritt,
aber das heißt für die Arbeiterkammer
nicht, dass nicht noch weitere Verbes-
serungen möglich sind. Gefordert wird
die Aufstockung der
Finanzpolizei zur
Kontrolle des
Lohn- und
Sozialbe-
t r u g s .
„Denn Unterentlohnung ist eine krimi-
nelle Handlung und muss mit aller Härte
verfolgt werden. Lohndumping gefährdet
den Sozialstaat“, erklärt Goach entschie-
den.
Das neue Gesetz
ƒ
Höhere Strafen:
Bei fehlenden Lohn-
unterlagen werden nun höhere Ver-
waltungsstrafen verhängt. Sie wur-
den von 500 bis 5.000 Euro auf 1.000
bis 10.000 erhöht. Der Arbeitgeber
zahlt nicht mehr wie bisher pauschal,
sondern muss für jeden Arbeitneh-
mer, für den er keine Aufzeichnungen
hat, Strafe zahlen.
ƒ
Informationsp icht:
Wenn aufgrund
von Unterentlohnung ein Strafbe-
scheid gegen den Arbeitgeber vor-
liegt, muss der Arbeitnehmer darüber
informiert werden. Damit soll sicher-
gestellt werden, dass die Entschädi-
gung für vorenthaltene Gehaltsbe-
standteile eingeklagt werden kann.
ƒ
Alle Sonderzahlungen:
Die behörd-
liche Lohnkontrolle erstreckt sich
nicht nur auf den Grundlohn, sondern
auch auf Sonderzahlungen, wie das
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, und
auf Zulagen, wie Gefahren- oder
Nachtarbeitszuschläge und Über-
stundenzuschläge.
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Arbeits- und Sozialrecht 050 477-1000
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