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Steuerrecht 050 477-3000
Tipps zur privaten Vorsorge
Die prämiengeförderte Zukun svor-
sorge ist eine spezielle Form einer Le-
bensversicherung, dient der privaten
Pensionsvorsorge und wird mit einer
staatlichen Prämie gefördert. Seit über
einem Jahr gibt es klare Vorschri en,
wie Konsumenten vor Vertragsab-
schluss informiert werden müssen –
etwa über Kosten, Veranlagungsbetrag,
die Rente und die Veranlagung an sich.
Ein Test der AK hat erst kürzlich ge-
zeigt, dass sich die Versicherer an diese
Vorgaben aber nicht immer halten. Die
Angebote sind undurchsichtig und da-
her für einen Vergleich unbrauchbar. „Es
gibt aber einige Tipps der Arbeiterkam-
mer, die die richtige Auswahl erleichtern“,
sagt AK-Konsumentenschützerin Susanne
Kalensky.
Erst die Ansprüche aus der staatlichen
Pension prüfen und dann sachlich an die
private Vorsorge herangehen.
Informieren Sie sich auch über die zahl-
reichen Alternativen: Einige Produkte
könnten Ihrer Situation besser entspre-
chen und exibler sein.
Angebote der Versi erer sind o undur si tig und für Verglei e
unbrau bar. Die AK berät, wie Sie den Überbli behalten.
Gute Beratung zahlt sich bei der Zukunftsvorsorge
aus: Die AK gibt Tipps, was Sie beachten sollten.
Fünf Jahre haben Arbeitneh-
mer Zeit, um den „Jahresaus-
gleich“ beim Finanzamt zu
beantragen. Die Frist für die
Arbeitnehmerveranlagung
2009 läu deshalb am 31. De-
zember des heurigen Jahres
ab. „Erfahrungsgemäß gibt es viele Ar-
beitnehmer, die ihre Unterlagen aber noch
nicht vollständig gesammelt haben. Sie
können sich aber mehr Zeit verscha en“,
sagt der Leiter der Abteilung Finanzen
und Förderungen, Bernhard Sapetschnig.
Der Trick ist Unvollständigkeit
Der Trick ist relativ einfach. Der Arbeit-
nehmer kann sich damit behelfen, indem
er die Veranlagung nur mit den vorhan-
denen Daten abgibt. Das Finanzamt wird
dann einen Bescheid erlassen, in dem die
nicht beantragten Ausgaben fehlen. Ge-
gen diesen Bescheid kann man binnen
Wer seine Unterlagen für den Steuerausglei bis Jahresende no ni t
beisammen hat, kann mit einem einfa en Tri die Frist verlängern.
Die Arbeitnehmerveranlagung ist auf fünf Jahre rü wirkend mögli .
AK verhilft zumehr Zeit
beim Steuerausgleich
eines Monats Beschwerde erhe-
ben und gewinnt dabei Zeit, die
Ordnung und Auswertung der
Unterlagen zu erledigen. Die
Eingabe der Steuererklärung
muss mit dem
dafür vorge-
sehenen Formular (L1)
oder via Finanz-Online,
der elektronischen Veran-
lagung, erfolgen. Steuer-
erklärungen via Fax
oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Grundsätzlich gibt es weitere Möglichkei-
ten, den Finanzausgleich zu steuern. Ein-
nahmen und Ausgaben werden nur in je-
nem Jahr berücksichtigt, in dem die Bezüge
ge ossen bzw. die entstandenen Kosten tat-
sächlich bezahlt wurden (siehe grüne Box).
„Arbeitnehmer, denen
no Unterlagen für
den Steuerausglei
fehlen, können die
Frist verlängern.“
Bernhard Sapets nig,
Berei sleiter
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