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Arbeits- und Sozialrecht 050 477-1000
Geringfügig Bes ä igte sollen ab
2015 mehr verdienen dürfen, au
Mindestpensionisten bekommen
mehr, Rezepte werden teurer.
Im Sozialrecht gibt es auch im nächs-
ten Jahr einige Änderungen. Die
wichtigsten Daten im Überblick:
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Höhere Geringfügigkeitsgrenze
Geringfügig Beschä igte sollen
in Zukun 405,98 statt wie bisher
395,31 Euro im Monat verdienen
dürfen. Der tägliche Verdienst darf
bis 31,17 Euro betragen.
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Mehr Rezeptgebühr
Der Preis von 5,40 Euro wird auf 5,55
Euro pro Rezept steigen.
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Mehr Ausgleichszulage
Der Richtsatz für die Ausgleichszula-
ge von Pensionisten wird angehoben.
Rezeptgebühr wird steigen
Für Alleinstehende liegt er bei 872,31
statt 857,73 Euro. Für Ehepaare bei
1.307,89 statt 1.286,03 Euro.
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Verschärfung bei P ege
Die P egeeinstufung soll verschär
werden. Ab 1. Jänner 2015 werden die
Stundenwerte für Neuanträge auf P e-
gegeld angehoben. Die Anforderungen
für die P egestufe 1 werden von 60 auf
65 Stunden und in der Stufe 2 von 85
auf 95 Stunden imMonat steigen.
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Höchstbeitragsgrundlage steigt
Die Höchstbeitragsgrundlage wird
4.650 Euro ausmachen. Aktuell liegt
die Grenze bei 4.530 Euro imMonat.
Fotolia/Wol lser
Die Kosten für Medikamentewerden im
nächsten Jahr steigen.
Mehr Schutz gegen
das Lohndumping
Mit Beginn nä sten Jahres tritt eine Gesetzesnovelle in Kra , die den
Arbeitnehmern besseren S utz gegen Lohndumping bringt.
Am 1. Mai 2011 ist das Lohn- und Sozi-
aldumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-
G) mit einer Novelle des Arbeitsvertrags-
rechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) in
Kra getreten. Damit wollte man einen
fairen Wettbewerb
zwischen in- und
ausländischen Un-
ternehmern in Ös-
terreich ermöglichen
und den Arbeitneh-
mern den zuste-
henden Grundlohn
gewährleisten.
Die
Bestimmungen gel-
ten sowohl für in-
ländische als auch
für
ausländische
Arbeitgeber, die Ar-
beitnehmer aus dem
EWR-Raum sowie aus Drittstaaten zur
Dienstleistung nach Österreich entsenden
oder überlassen.
Gesetz verschärft
Nun wurde dieses Gesetz verschär . Be-
triebe, die ihren Mitarbeitern zu wenig
Lohn zahlen oder ihnen andere Leistungen
vorenthalten, müssen mit höheren Strafen
rechnen. „Das ist eine
deutliche Verbesse-
rung für die Arbeit-
nehmer und war eine
wichtige Forderung
der AK“, freut sich
AK-Präsident Gün-
ther Goach. Auch
Schlup öcher
sind
geschlossen
wor-
den. So können sich
Unternehmer nicht
mehr auf fehlende
Lohnaufzeichnungen
ausreden. Denn die-
se müssen jederzeit einsehbar sein. Fehlen
sie, ist die Strafe nun gleich hoch wie für
Unterentlohnung. Die AK begrüßt, dass
Lohndumpingwird nun ein Riegel vorgeschoben.
Aus der Sicht der Arbeiterkammer sind aber noch
strengere Richtlinien zumSchutz der Arbeitnehmer
möglich.
Neues Gesetz bringt
mehr Sicherheit
Das neue Gesetz gegen
Lohndumping gibt es schon
seit 1. Mai 2011. Mit
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1. JÄNNER 2015
wird es verschärft und bringt
zahlreiche Änderungen für
die Arbeitnehmer. Laut AK ist
aber noch mehr möglich.
Fotolia/Rio Patuca Images
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