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www.arbeiterkammer.atfahrten auch dann abschreiben, wenn die Voraussetzungen für die dop-
pelte Haushaltsführung nicht erfüllt werden (kein eigener Hausstand).
Das gilt jedoch nur, wenn am Arbeitsort lediglich eine Schlafstelle zur
Verfügung steht (z. B. bei Saisonkräften) und dieser mehr als 80 Kilo-
meter und mehr als eine Stunde Fahrzeit vom Wohnort entfernt ist. In
diesen Fällen können die Familienheimfahrten für eine Fahrt im Monat
für maximal 6 Monate geltend gemacht werden.
Diese Ausgaben können Sie für Familienheimfahrten abschreiben:
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Tatsächliche Ausgaben für Tickets für Bahn, Bus oder Flugzeug
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Kilometergeld, wenn Sie mit dem privaten Fahrzeug reisen
Egal, ob tatsächliche Ausgaben oder Kilometergeld: Kosten der Famili-
enheimfahrten sind nur bis zum Höchstbetrag des großen Pendlerpau-
schales abschreibbar (306 Euro pro Monat). Näheres zum Pendlerpau-
schale lesen Sie im nächsten Kapitel.
Bezahlt Ihnen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber steuerfreie Fahrt-
kosten-Zuschüsse für Familienheimfahrten, können Sie nur die etwaige
Differenz zu Ihren tatsächlichen Ausgaben bei der ANV abschreiben.
Schickt Sie Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber zu einem
Einsatzort, der so weit von Ihrem Familienwohnsitz entfernt
ist, dass die tägliche Heimfahrt unzumutbar ist? Dann kann
Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten für
eine Fahrt pro Woche abgabenfrei auszahlen.
Erfüllen Sie zwar die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsfüh-
rung, fahren aber an mindestens 4 Tagen im Monat zu Ihrem Familien-
wohnsitz zurück, können Sie statt der Familienheimfahrten das Pend-
lerpauschale über 60 Kilometer geltend machen. Die Bestimmungen
zum Pendlerpauschale finden Sie im Kapitel 6.
Sie machen das Pendlerpauschale statt der Familienheimfahrten
geltend? Und die Entfernung zwischen Ihrem Beschäftigungsort und
Ihrem Familienwohnsitz ist weiter als 120 Kilometer? Dann können Sie
für die Strecke, die über 120 Kilometer hinausgeht, die tatsächlichen
Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?




