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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Erika Erfolgreich wird von Ihrer Chefin zu wichtigen Be-

sprechungen für 10 Tage nach Chicago geschickt. Für die

ersten 5 Tage kann Erika das Auslandstaggeld für die USA

von 52,30 Euro absetzen. Ab dem 6. Tag gilt nur noch der

Differenz-Verpflegungsaufwand, weil die Aufenthaltsdau-

er von 10 Tagen einen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit

begründet.

USA

€ 52,30

– € 26,40 x 1,5

€ 39,60

Differenz-Verpflegungsaufwand € 12,70

Nächtigungsgeld

Übernachten Sie während Ihrer Auslandsreise, können Sie Ihre tat-

sächlichen Nächtigungskosten inklusive Frühstück abschreiben. Haben

Sie für die Übernachtung keine Belege, können Sie die Pauschalen

geltend machen (siehe Anhang).

Ausgaben für eine Wohnung am

Arbeitsort

Nicht immer findet man am Familienwohnsitz auch eine geeignete

Arbeitsstelle. Können Sie nicht täglich zu Ihrem Wohnsitz zurückkehren

und sind Sie deshalb gezwungen, am Arbeitsort einen 2. Haushalt zu

führen? Die Ausgaben für die Zweitwohnung können Sie in bestimmten

Fällen als Werbungskosten geltend machen.

Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

Wenn Sie so weit von Ihrem Familienwohnsitz entfernt arbeiten, dass

Ihnen die tägliche Heimkehr zum Wohnsitz nicht möglich ist, können

Sie nicht nur die Kosten für einen Zweitwohnsitz absetzen. Auch die

Kosten für Heimfahrten zum Familienwohnsitz können Sie bei der ANV

geltend machen. Voraussetzungen dafür sind: