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Was fällt nicht unter

das Werbungskosten­

pauschale?

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro

Zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag gibt es unter bestimmten

Voraussetzungen ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro.

Beiträge für Gewerkschaften, Berufsverbände und

Interessensvertretungen

Zahlen Sie diese Beiträge selbst und werden diese nicht bei der Lohn-

verrechnung berücksichtigt, können Sie diese bei der ANV geltend

machen.

Sozialversicherung

Hier wird zwischen freiwilligen Beiträgen und Pflichtbeiträgen

unterschieden. Lesen Sie, wann Sie was geltend machen können.

HIER ERFAHREN SIE, WELCHE AUSGABEN NICHT AUF DAS

WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE ANGERECHNET WERDEN.

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