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Infoservice
Fahrtkosten geltend machen – zusätzlich zum Pendlerpauschale (be-
grenzt mit dem höchsten Pendlerpauschale).
Allfällige Übernachtungskosten für die Tage, an denen Sie nicht zum
Familienwohnsitz nach Hause fahren, können Sie zusätzlich absetzen.
Pendlerpauschale, tatsächliche Fahrtkosten ab 120 Kilome-
ter und gelegentliche Übernachtungen: Zusammengerech-
net dürfen diese Kosten nicht höher sein als die Kosten für
eine zweckentsprechende Zweitwohnung und die mit dem
Pendlerpauschale begrenzten Familienheimfahrten.
Umzugskosten
Müssen Sie aus beruflichem Anlass übersiedeln, können Sie die
Umzugskosten bei der ANV geltend machen. Voraussetzung dafür ist,
dass Sie ohne Übersiedelung einen unzumutbar langen Arbeitsweg
hätten. Außerdem müssen Sie Ihren bisherigen Wohnsitz aufgeben.
Was gilt als beruflicher Anlass für eine Übersiedelung?
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Antritt einer neuen Stelle an einem weit entfernten Arbeitsort – auch
dann, wenn Sie dafür aus dem Ausland nach Österreich übersiedeln
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Wechsel der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers an einen entfern-
ten Arbeitsort
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Dauerhafte Versetzung durch Ihre aktuelle Arbeitgeberin bzw. Ihren
aktuellen Arbeitgeber an einen neuen, entfernten Arbeitsort
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Wegzug von den Eltern als Berufsanfängerin bzw. Berufsanfänger
für Ihren ersten Job an einen entfernten Arbeitsort
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Beginn eines neuen Dienstverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit
heraus an einem entfernten Arbeitsort
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Räumung bzw. verpflichtender Bezug einer Dienstwohnung
Wenn Sie für eine neue Stelle ins Ausland übersiedeln, kön-
nen Sie die Umzugskosten nicht bei der ANV in Österreich
absetzen.




