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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Fahrtkosten geltend machen – zusätzlich zum Pendlerpauschale (be-

grenzt mit dem höchsten Pendlerpauschale).

Allfällige Übernachtungskosten für die Tage, an denen Sie nicht zum

Familienwohnsitz nach Hause fahren, können Sie zusätzlich absetzen.

Pendlerpauschale, tatsächliche Fahrtkosten ab 120 Kilome-

ter und gelegentliche Übernachtungen: Zusammengerech-

net dürfen diese Kosten nicht höher sein als die Kosten für

eine zweckentsprechende Zweitwohnung und die mit dem

Pendlerpauschale begrenzten Familienheimfahrten.

Umzugskosten

Müssen Sie aus beruflichem Anlass übersiedeln, können Sie die

Umzugskosten bei der ANV geltend machen. Voraussetzung dafür ist,

dass Sie ohne Übersiedelung einen unzumutbar langen Arbeitsweg

hätten. Außerdem müssen Sie Ihren bisherigen Wohnsitz aufgeben.

Was gilt als beruflicher Anlass für eine Übersiedelung?

■■

Antritt einer neuen Stelle an einem weit entfernten Arbeitsort – auch

dann, wenn Sie dafür aus dem Ausland nach Österreich übersiedeln

■■

Wechsel der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers an einen entfern-

ten Arbeitsort

■■

Dauerhafte Versetzung durch Ihre aktuelle Arbeitgeberin bzw. Ihren

aktuellen Arbeitgeber an einen neuen, entfernten Arbeitsort

■■

Wegzug von den Eltern als Berufsanfängerin bzw. Berufsanfänger

für Ihren ersten Job an einen entfernten Arbeitsort

■■

Beginn eines neuen Dienstverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit

heraus an einem entfernten Arbeitsort

■■

Räumung bzw. verpflichtender Bezug einer Dienstwohnung

Wenn Sie für eine neue Stelle ins Ausland übersiedeln, kön-

nen Sie die Umzugskosten nicht bei der ANV in Österreich

absetzen.