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www.arbeiterkammer.at

Taggeld und Nächtigungskosten im Ausland

Wie bei Dienstreisen innerhalb Österreichs gilt auch für Auslands-

dienstreisen, dass sie mindestens 3 Stunden dauern müssen.

Für jedes Land gibt es eigene Sätze, die Sie bei der ANV als Tag- und

Nächtigungsgeld geltend machen können. Eine Liste dieser Auslands-

reisegebühren finden Sie im Anhang.

Taggeld

Die vollen Taggelder gelten jeweils für 24 Stunden. Ab der Mindestdau-

er von 3 Stunden können Sie für jede angefangene Stunde 1/12 des

Taggelds, das für das jeweilige Land gilt, beantragen.

Bekommen Sie mittags

und

abends jeweils ein kostenloses Essen,

können Sie nur noch 1/3 des Auslandstaggelds abschreiben. Ist nur

eine Mahlzeit am Tag kostenlos, können Sie das volle Taggeld geltend

machen. Das Frühstück zählt nicht als Mahlzeit.

Anders als bei Reisen in Österreich können Sie bei Auslandsreisen

auch dann einen Verpflegungsmehraufwand absetzen, wenn Ihr Reise-

ziel ein weiterer Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit ist. Allerdings nur, wenn der

Auslandstagsatz 1,5-mal höher ist als das Inlandstaggeld.

€ 26,40 x 1,5 = € 39,60

Außerdem können Sie nicht das volle Auslandstaggeld abschreiben,

sondern nur den Differenzbetrag zwischen dem Auslandstagsatz und

39,60 Euro.

Auslandstaggeld

– € 39,60

= Verpflegungsaufwand bei weiterem Mittelpunkt der Tätigkeit

Erhalten Sie ein kaufpreisangepasstes Gehalt samt einer steuerbe-

freiten Kaufkraftausgleichszulage und entstehen Ihnen keine erhöhten

Kosten, können Sie den Differenzbetrag nicht geltend machen.

Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?