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www.arbeiterkammer.atTaggeld und Nächtigungskosten im Ausland
Wie bei Dienstreisen innerhalb Österreichs gilt auch für Auslands-
dienstreisen, dass sie mindestens 3 Stunden dauern müssen.
Für jedes Land gibt es eigene Sätze, die Sie bei der ANV als Tag- und
Nächtigungsgeld geltend machen können. Eine Liste dieser Auslands-
reisegebühren finden Sie im Anhang.
Taggeld
Die vollen Taggelder gelten jeweils für 24 Stunden. Ab der Mindestdau-
er von 3 Stunden können Sie für jede angefangene Stunde 1/12 des
Taggelds, das für das jeweilige Land gilt, beantragen.
Bekommen Sie mittags
und
abends jeweils ein kostenloses Essen,
können Sie nur noch 1/3 des Auslandstaggelds abschreiben. Ist nur
eine Mahlzeit am Tag kostenlos, können Sie das volle Taggeld geltend
machen. Das Frühstück zählt nicht als Mahlzeit.
Anders als bei Reisen in Österreich können Sie bei Auslandsreisen
auch dann einen Verpflegungsmehraufwand absetzen, wenn Ihr Reise-
ziel ein weiterer Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit ist. Allerdings nur, wenn der
Auslandstagsatz 1,5-mal höher ist als das Inlandstaggeld.
€ 26,40 x 1,5 = € 39,60
Außerdem können Sie nicht das volle Auslandstaggeld abschreiben,
sondern nur den Differenzbetrag zwischen dem Auslandstagsatz und
39,60 Euro.
Auslandstaggeld
– € 39,60
= Verpflegungsaufwand bei weiterem Mittelpunkt der Tätigkeit
Erhalten Sie ein kaufpreisangepasstes Gehalt samt einer steuerbe-
freiten Kaufkraftausgleichszulage und entstehen Ihnen keine erhöhten
Kosten, können Sie den Differenzbetrag nicht geltend machen.
Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?




