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62

www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Eine rückwirkende Abfrage ist beim Pendlerrechner nicht

möglich. Drucken Sie sich daher das Ergebnis unbedingt aus,

damit Sie es dem Finanzamt bei Bedarf vorlegen können.

Mit dem Ausdruck des Ergebnisses vom Pendlerrechner

bzw. mit dem Formular L 33 können Sie das Pendlerpau-

schale und den Pendlereuro auch bei Ihrer Arbeitgeberin

bzw. Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dann werden diese

Beträge automatisch jeden Monat bei der Lohnverrech-

nung berücksichtigt.

Das kleine Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn:

1

Ihr Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer (ohne Rundung) von Ihrer

Wohnung entfernt ist,

2

und die Nutzung des öffentl. Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.

Ihr Arbeitsweg bemisst sich nach den Streckenkilome-

tern des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels und den

zusätzlichen Straßenkilometern, die Sie mit dem Auto und/

oder zu Fuß zurücklegen. Dabei ist es unerheblich, ob tat-

sächlich ein Auto vorhanden ist bzw. ob Sie diese Verbin-

dung tatsächlich nutzen.

Die Höhe

Ausschlaggebend für die Höhe des kleinen Pendlerpauschales ist die

einfache Wegstrecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz.

Wegstrecke

Monatliches

kleines Pendlerpauschale

Jährliches

kleines Pendlerpauschale

mindestens 20 bis 40 km

€ 58,00

€ 696,00

mehr als 40 bis 60 km

€ 113,00

€ 1.356,00

mehr als 60 km

€ 168,00

€ 2.016,00