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Infoservice
Eine rückwirkende Abfrage ist beim Pendlerrechner nicht
möglich. Drucken Sie sich daher das Ergebnis unbedingt aus,
damit Sie es dem Finanzamt bei Bedarf vorlegen können.
Mit dem Ausdruck des Ergebnisses vom Pendlerrechner
bzw. mit dem Formular L 33 können Sie das Pendlerpau-
schale und den Pendlereuro auch bei Ihrer Arbeitgeberin
bzw. Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dann werden diese
Beträge automatisch jeden Monat bei der Lohnverrech-
nung berücksichtigt.
Das kleine Pendlerpauschale
Das kleine Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn:
1
Ihr Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer (ohne Rundung) von Ihrer
Wohnung entfernt ist,
2
und die Nutzung des öffentl. Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.
Ihr Arbeitsweg bemisst sich nach den Streckenkilome-
tern des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels und den
zusätzlichen Straßenkilometern, die Sie mit dem Auto und/
oder zu Fuß zurücklegen. Dabei ist es unerheblich, ob tat-
sächlich ein Auto vorhanden ist bzw. ob Sie diese Verbin-
dung tatsächlich nutzen.
Die Höhe
Ausschlaggebend für die Höhe des kleinen Pendlerpauschales ist die
einfache Wegstrecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz.
Wegstrecke
Monatliches
kleines Pendlerpauschale
Jährliches
kleines Pendlerpauschale
mindestens 20 bis 40 km
€ 58,00
€ 696,00
mehr als 40 bis 60 km
€ 113,00
€ 1.356,00
mehr als 60 km
€ 168,00
€ 2.016,00




