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www.arbeiterkammer.at

Was fällt nicht unter das Werbungskostenpauschale?

Das Pendlerpauschale und der

Pendlereuro

Ihre Fahrtkosten für den Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem

Arbeitsplatz werden mit dem Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro pro

Jahr abgegolten. Dieser Absetzbetrag wird Ihnen automatisch bei der

Lohnverrechnung berücksichtigt.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie zusätzlich das kleine

oder große Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei der ANV geltend

machen. Welche Voraussetzungen das sind, lesen Sie im Folgenden.

Die Pendlerpauschale wird als Freibetrag berücksichtigt.

Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag.

Ihre tatsächlichen Fahrtkosten für den Arbeitsweg können Sie

nicht absetzen.

Haben Sie ein Firmenfahrzeug, das Sie auch privat nutzen

können, steht Ihnen weder das Pendlerpauschale noch der

Pendlereuro zu.

Der Pendlerrechner

Um Ihr Pendlerpauschale zu berechnen, müssen Sie seit der ANV 2014

den Online-Pendlerrechner verwenden:

www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Geben Sie dafür einen repräsentativen Tag mit Ihren normalen Arbeits-

zeiten ein. Bei gleitender Arbeitszeit wählen Sie die Anfangs- und End-

zeit bitte so, wie sie für die meisten Tage im Kalenderjahr typisch sind.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie auf:

www.bmf.gv.at/

services/berechnungsprogramme/fragen-pendlerrechner.html

Sie wohnen im Ausland oder Ihr Arbeitsplatz ist im Ausland (z.B. als Grenz-

gängerin oder Grenzgänger)? Oder der Pendlerrechner liefert dauerhaft

kein Ergebnis? Dann können Sie den Pendlerrechner nicht verwenden. Sie

können das Pendlerpauschale mit dem Formular L33 selbst berechnen.