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www.arbeiterkammer.atWas fällt nicht unter das Werbungskostenpauschale?
Das Pendlerpauschale und der
Pendlereuro
Ihre Fahrtkosten für den Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem
Arbeitsplatz werden mit dem Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro pro
Jahr abgegolten. Dieser Absetzbetrag wird Ihnen automatisch bei der
Lohnverrechnung berücksichtigt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie zusätzlich das kleine
oder große Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei der ANV geltend
machen. Welche Voraussetzungen das sind, lesen Sie im Folgenden.
Die Pendlerpauschale wird als Freibetrag berücksichtigt.
Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag.
Ihre tatsächlichen Fahrtkosten für den Arbeitsweg können Sie
nicht absetzen.
Haben Sie ein Firmenfahrzeug, das Sie auch privat nutzen
können, steht Ihnen weder das Pendlerpauschale noch der
Pendlereuro zu.
Der Pendlerrechner
Um Ihr Pendlerpauschale zu berechnen, müssen Sie seit der ANV 2014
den Online-Pendlerrechner verwenden:
www.bmf.gv.at/pendlerrechnerGeben Sie dafür einen repräsentativen Tag mit Ihren normalen Arbeits-
zeiten ein. Bei gleitender Arbeitszeit wählen Sie die Anfangs- und End-
zeit bitte so, wie sie für die meisten Tage im Kalenderjahr typisch sind.
Weitere Informationen und Hilfe finden Sie auf:
www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme/fragen-pendlerrechner.html
Sie wohnen im Ausland oder Ihr Arbeitsplatz ist im Ausland (z.B. als Grenz-
gängerin oder Grenzgänger)? Oder der Pendlerrechner liefert dauerhaft
kein Ergebnis? Dann können Sie den Pendlerrechner nicht verwenden. Sie
können das Pendlerpauschale mit dem Formular L33 selbst berechnen.




