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www.arbeiterkammer.atAbschreibbare Kosten bei einem beruflich veranlassten Umzug:
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Transport- und Packkosten für Ihren Hausrat
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Handwerkerkosten für den Abbau Ihrer Einrichtung
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Ihre eigenen Fahrtkosten für die Wohnungssuche und Übersiedlung
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Maklerkosten für die Suche nach einer Mietwohnung am neuen
Beschäftigungsort
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Weiterzahlung der Miete, wenn Sie schon ausgezogen sind, die
Kündigungsfist aber noch läuft
Diese Kosten können Sie nicht abschreiben:
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Maklerkosten für die Suche nach einem Nachmieter für die
bisherige Wohnung
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Maklerkosten für die Suche nach einer Eigentumswohnung am
neuen Beschäftigungsort
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Kosten für die vertragsmäßige Wiederherstellung des ursprüng
lichen Zustandes Ihrer bisherigen Wohnung
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Anschaffungskosten für Hausrat
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Wohnungsablöse
Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?




