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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

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Zweck der Dienstreise

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Ihre Unterschrift

Sind Sie lediglich ab und zu auf Dienstreise, brauchen Sie

kein fortlaufendes Fahrtenbuch zu führen. Es genügt, wenn

Sie die konkrete Reise aufzeichnen.

Die Höhe des amtlichen Kilometergeldes

Pro Kilometer können Sie je nach Fahrzeug diese steuerfreien Sätze

bei der ANV geltend machen:

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0,42 Euro – für Pkw

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0,05 Euro – pro mitbeförderter Person

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0,24 Euro – für Motorrad

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0,38 Euro – für eigenes Fahrrad

Das Kilometergeld deckt folgende Kosten ab:

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Absetzung für die Abnutzung (AfA)

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Treibstoff, Öl, Strom für Elektrofahrzeuge

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Laufende Service- und Reparaturkosten

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Zusatzausrüstungen, z. B. Navigationsgerät

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Steuern, Gebühren

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Versicherungen aller Art

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Finanzierungskosten

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Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs

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Autobahnvignette, Mautgebühren

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Parkgebühren

Mit dem Auto können Sie für maximal 30.000 Kilometer pro Jahr das

Kilometergeld oder die tatsächlich angefallenen Kosten bei der ANV

absetzen. Nutzen Sie Ihr privates Fahrrad, sind es höchstens 1.500

Kilometer jährlich.

Taggeld und Nächtigungskosten in Österreich

Für Ihre Dienstreise im Inland können Sie Taggelder und Nächtigungs-

gelder von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt, die Reise geht über

einen Umkreis von 25 Kilometern zu Ihrer Arbeitsstätte hinaus. Außer-

dem muss die Dienstreise insgesamt mehr als 3 Stunden dauern.