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Infoservice
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Zweck der Dienstreise
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Ihre Unterschrift
Sind Sie lediglich ab und zu auf Dienstreise, brauchen Sie
kein fortlaufendes Fahrtenbuch zu führen. Es genügt, wenn
Sie die konkrete Reise aufzeichnen.
Die Höhe des amtlichen Kilometergeldes
Pro Kilometer können Sie je nach Fahrzeug diese steuerfreien Sätze
bei der ANV geltend machen:
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0,42 Euro – für Pkw
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0,05 Euro – pro mitbeförderter Person
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0,24 Euro – für Motorrad
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0,38 Euro – für eigenes Fahrrad
Das Kilometergeld deckt folgende Kosten ab:
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Absetzung für die Abnutzung (AfA)
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Treibstoff, Öl, Strom für Elektrofahrzeuge
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Laufende Service- und Reparaturkosten
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Zusatzausrüstungen, z. B. Navigationsgerät
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Steuern, Gebühren
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Versicherungen aller Art
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Finanzierungskosten
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Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs
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Autobahnvignette, Mautgebühren
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Parkgebühren
Mit dem Auto können Sie für maximal 30.000 Kilometer pro Jahr das
Kilometergeld oder die tatsächlich angefallenen Kosten bei der ANV
absetzen. Nutzen Sie Ihr privates Fahrrad, sind es höchstens 1.500
Kilometer jährlich.
Taggeld und Nächtigungskosten in Österreich
Für Ihre Dienstreise im Inland können Sie Taggelder und Nächtigungs-
gelder von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt, die Reise geht über
einen Umkreis von 25 Kilometern zu Ihrer Arbeitsstätte hinaus. Außer-
dem muss die Dienstreise insgesamt mehr als 3 Stunden dauern.




