49
www.arbeiterkammer.atDienstreisen
Ist eine Reise beruflich veranlasst, können Sie die Reisekosten bei
der ANV abschreiben. Beruflich veranlasst ist eine Reise dann, wenn
entweder Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber Ihnen den Auftrag
dazu gegeben hat oder Sie auf Eigeninitiative z. B. zu einer beruflichen
Fortbildung fahren.
Absetzbare Reisekosten bestehen aus 3 Kategorien:
1
Fahrtkosten: Kilometergeld, Bahn-, Flugticket, Taxi
2
Nächtigungskosten
3
Taggelder zur Abdeckung des Verpflegungsmehraufwandes
Bezahlt Ihnen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber einen
Kostenersatz für Ihre Dienstreise, schmälert dieser Betrag
Ihre absetzbaren Werbungskosten. Sie können dann nur
noch die Differenz zwischen dem Kostenersatz und dem
steuerfreien Betrag für Kilometergeld, Taggeld und Nächti-
gungskosten bei der ANV geltend machen.
Die folgenden Beträge können Sie von der Steuer absetzen.
Was Ihnen die Arbeitgeberseite zahlen muss, wird nicht durch
das Steuer-, sondern durch das Arbeitsrecht geregelt.
Kilometergeld
Machen Sie mit Ihrem privaten Fahrzeug eine berufliche Reise, dann
können Sie für die Fahrtkosten das Kilometergeld geltend machen.
Dafür benötigen Sie ein Fahrtenbuch.
Mindestangaben im Fahrtenbuch:
■■
Das benutzte Fahrzeug
■■
Datum der Reise
■■
Reisedauer mit Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt (Uhrzeit)
■■
Anzahl gefahrener Kilometer mit Anfangs- und Endkilometerstand
■■
Ausgangs- und Zielpunkt der Reise und der Reiseweg
Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?




