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www.arbeiterkammer.at

Dienstreisen

Ist eine Reise beruflich veranlasst, können Sie die Reisekosten bei

der ANV abschreiben. Beruflich veranlasst ist eine Reise dann, wenn

entweder Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber Ihnen den Auftrag

dazu gegeben hat oder Sie auf Eigeninitiative z. B. zu einer beruflichen

Fortbildung fahren.

Absetzbare Reisekosten bestehen aus 3 Kategorien:

1

Fahrtkosten: Kilometergeld, Bahn-, Flugticket, Taxi

2

Nächtigungskosten

3

Taggelder zur Abdeckung des Verpflegungsmehraufwandes

Bezahlt Ihnen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber einen

Kostenersatz für Ihre Dienstreise, schmälert dieser Betrag

Ihre absetzbaren Werbungskosten. Sie können dann nur

noch die Differenz zwischen dem Kostenersatz und dem

steuerfreien Betrag für Kilometergeld, Taggeld und Nächti-

gungskosten bei der ANV geltend machen.

Die folgenden Beträge können Sie von der Steuer absetzen.

Was Ihnen die Arbeitgeberseite zahlen muss, wird nicht durch

das Steuer-, sondern durch das Arbeitsrecht geregelt.

Kilometergeld

Machen Sie mit Ihrem privaten Fahrzeug eine berufliche Reise, dann

können Sie für die Fahrtkosten das Kilometergeld geltend machen.

Dafür benötigen Sie ein Fahrtenbuch.

Mindestangaben im Fahrtenbuch:

■■

Das benutzte Fahrzeug

■■

Datum der Reise

■■

Reisedauer mit Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt (Uhrzeit)

■■

Anzahl gefahrener Kilometer mit Anfangs- und Endkilometerstand

■■

Ausgangs- und Zielpunkt der Reise und der Reiseweg

Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?