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www.arbeiterkammer.at

Taggeld

Ab einer Mindestdauer von 3 Stunden können Sie für jede angefan-

gene Stunde 2,20 Euro beantragen (1/12 von 26,40 Euro). Das volle

Taggeld von 26,40 Euro gilt für 24 Stunden.

Bekommen Sie ein kostenloses Mittag-

oder

Abendessen, müssen Sie

vom Taggeld jeweils 13,20 Euro abziehen.

Kein Taggeld bei weiterem Mittelpunkt der Tätigkeit

Sie arbeiten über einen längeren Zeitraum hinweg durchgehend oder wie-

derkehrend an einem anderen Einsatzort als Ihrer normalen Arbeitsstätte?

Dann begründen Sie dort einen weiteren Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit.

Für Reisen zu einem Mittelpunkt der Tätigkeit können Sie kein Taggeld

absetzen. Ein Mittelpunkt der Tätigkeit entsteht in folgenden Fällen:

1

Sie arbeiten an mindestens 5 Tagen durchgehend an Ihrem Einsatz-

ort. Ab dem 6. Tag können Sie für diesen Einsatzort kein Taggeld

mehr geltend machen. Erst nach Ablauf einer mindestens 6-mo-

natigen Abwesenheit an diesem Ort können Sie dafür wieder ein

Taggeld geltend machen.

2

Sie arbeiten regelmäßig wiederkehrend, das ist mindestens einmal

in der Woche, an Ihrem Einsatzort. Auch in diesem Fall können Sie

nur für 5 Tage das Taggeld geltend machen. Ab dem 6. Einsatz

entsteht ein Mittelpunkt der Tätigkeit. Erst nach Ablauf einer min-

destens 6-monatigen Abwesenheit an diesem Ort können Sie dafür

wieder ein Taggeld bei der ANV abschreiben.

3

Sie arbeiten wiederkehrend, aber nicht regelmäßig an Ihrem Ein-

satzort. Sie können für 15 Tage im Kalenderjahr das Taggeld ab-

setzen. Schöpfen Sie in einem Jahr die 15 Tage aus, dann stehen

Ihnen auch ohne Pause im nächsten Jahr wieder Taggelder für bis

zu 15 Tage für diesen Einsatzort zu.

Ein Einsatzort ist eine politische Gemeinde. Auch Wien ist als politi-

sche Gemeinde ein einheitlicher Einsatzort. Außerdem kann ein Ein-

satzort ein ganzes Gebiet umfassen: Das können ein politischer Bezirk

und daran angrenzende Bezirke sein. Bereisen Sie also regelmäßig ein

Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?