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www.arbeiterkammer.atKurse zum Erwerb kaufmännischer oder bürotechnischer
Grundfähigkeiten können Sie immer absetzen, z. B.: Buchhal-
tung, EDV-Einstiegskurse, europäischer Computerführerschein
Führerschein
Gibt es einen direkten Bezug zu Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit,
können Sie auch die Kosten für den Führerschein absetzen. Absetz
bare Führerscheine sind:
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Lkw
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Lkw mit Anhänger
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Autobus
Die Kosten für einen Pkw- oder Motorrad-Führerschein
können Sie in keinem Fall geltend machen. Auch dann nicht,
wenn Sie den Führerschein für Ihre Arbeit brauchen.
Sprachkurs
Ein Sprachkurs zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen wird Ihnen
dann als Aus- oder Fortbildung anerkannt, wenn Sie die Sprachkenntnis-
se für Ihren ausgeübten oder verwandten Beruf benötigen: z. B. als Ser-
vicekraft, im Sekretariat, im Verkauf oder als Telefonistin bzw. Telefonist.
Besuchen Sie einen Sprachkurs im Ausland, können Sie die reinen
Kurskosten immer abschreiben, wenn die Sprachkenntnisse beruflich
notwendig sind. Das gilt auch, wenn nur allgemeine Sprachkenntnisse
vermittelt werden.
Die Reise- und Aufenthaltskosten können Sie jedoch nur dann ab-
schreiben, wenn ein nahezu ausschließlich beruflicher Bezug besteht:
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Die Planung und Durchführung der Reise folgt einer lehrplan
mäßigen Organisation
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Der Programminhalt ist auf Personen einer bestimmten Berufs
gruppe zugeschnitten
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Sprachkenntnisse werden beruflich verwendet
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Das Programm bietet nicht mehr Freizeit als bei einer laufenden
Vollzeit-Berufstätigkeit
Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?




