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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

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Fachschule und Handelsschule

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Berufsbildende höhere Schulen wie Handelsakademie, Höhere Tech-

nische Lehranstalt, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

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Kollegs nach dem Schulorganisationsgesetz

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Fachhochschule, Pädagogische Akademie, Sozial-, Militärakademie

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Universitätsstudium

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Universitätslehrgänge und postgraduale Studien

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Berufsreifeprüfung

Ausbildung

Das Wesen einer Ausbildung ist, dass sie Sie dazu befähigt, in der

Zukunft einen Beruf auszuüben. Die Kosten dafür können Sie nur dann

absetzen, wenn die Ausbildung in Zusammenhang mit Ihrem aktuellen

Beruf oder einer damit verwandten Tätigkeit steht.

Verwandte Tätigkeiten sind Berufe, die im Wesentlichen ähnliche

Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern. Beispiele für verwandte Tätig-

keiten: Eine Fleischhauerin und eine Köchin oder ein Dachdecker und

ein Spengler.

Beispiele, wer welche Ausbildungskosten absetzen kann:

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Elektrikerin bzw. Elektriker: Besuch einer HTL, Zweig Elektrotechnik

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Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann: Besuch eines Lehr-

gangs für Tourismusmanagement

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Technikerin bzw. Techniker: Kosten in Zusammenhang mit der Zivil-

technikerprüfung

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Generell: Ausgaben für die Berufsreifeprüfung

Fortbildung

Wenn Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in Ihrem bestehenden Beruf

vertiefen, gilt das als Fortbildung. Sie können die anfallenden Kosten

dafür steuermindernd geltend machen.

Eine Fortbildung wird Ihnen sogar dann anerkannt, wenn Sie den Lehr-

gang als Vorbereitung für eine zukünftige Stelle machen. In diesem Fall

können Sie die Fortbildung dafür schon als vorweggenommene Wer-

bungskosten abschreiben, bevor Sie mit dem neuen Arbeitsverhältnis

beginnen.