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www.arbeiterkammer.atAllgemein bildende Nachschlagewerke oder Lexika und
Wirtschaftsmagazine wie Trend oder Gewinn können Sie nicht
als Fachliteratur geltend machen.
Betriebsratsumlage
Die Betriebsratsumlage wird automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen,
aber noch nicht steuermindernd berücksichtigt. Diese monatlichen
Beträge können Sie aber bei der ANV absetzen: Tragen Sie die Jahres-
summe unter „Sonstige Werbungskosten“ ein.
Fehlgelder
Kassenfehlbeträge, die Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitge-
ber ersetzen müssen, können Sie bei der ANV als Werbungskosten
abschreiben. Vorausgesetzt, die Beträge wurden nicht schon bei der
laufenden Lohnverrechnung steuermindernd berücksichtigt wurden.
Nicht absetzbar: die Kontoführung
Auch wenn Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber ein Gehaltskonto
von Ihnen verlangt, können Sie die Gebühren dafür nicht abschreiben.
Das Gleiche trifft auch auf Kreditkarten zu.
Aus- und Fortbildung oder
Umschulung
Wer sich in Kursen oder Lehrgängen beruflich weiterbildet und somit
seine Kompetenzen vertieft oder neue Fähigkeiten erwirbt, kann die
dadurch entstandenen Kosten geltend machen.
Welche Maßnahmen können Sie absetzen?
Damit die Ausgaben absetzbar sind, müssen sie im Zuge einer Fort-
oder Ausbildung bzw. einer Umschulung anfallen. Diese Schulungs-
maßnahmen können zum Beispiel sein:
Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?




