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www.arbeiterkammer.at

Allgemein bildende Nachschlagewerke oder Lexika und

Wirtschaftsmagazine wie Trend oder Gewinn können Sie nicht

als Fachliteratur geltend machen.

Betriebsratsumlage

Die Betriebsratsumlage wird automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen,

aber noch nicht steuermindernd berücksichtigt. Diese monatlichen

Beträge können Sie aber bei der ANV absetzen: Tragen Sie die Jahres-

summe unter „Sonstige Werbungskosten“ ein.

Fehlgelder

Kassenfehlbeträge, die Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitge-

ber ersetzen müssen, können Sie bei der ANV als Werbungskosten

abschreiben. Vorausgesetzt, die Beträge wurden nicht schon bei der

laufenden Lohnverrechnung steuermindernd berücksichtigt wurden.

Nicht absetzbar: die Kontoführung

Auch wenn Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber ein Gehaltskonto

von Ihnen verlangt, können Sie die Gebühren dafür nicht abschreiben.

Das Gleiche trifft auch auf Kreditkarten zu.

Aus- und Fortbildung oder

Umschulung

Wer sich in Kursen oder Lehrgängen beruflich weiterbildet und somit

seine Kompetenzen vertieft oder neue Fähigkeiten erwirbt, kann die

dadurch entstandenen Kosten geltend machen.

Welche Maßnahmen können Sie absetzen?

Damit die Ausgaben absetzbar sind, müssen sie im Zuge einer Fort-

oder Ausbildung bzw. einer Umschulung anfallen. Diese Schulungs-

maßnahmen können zum Beispiel sein:

Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?