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www.arbeiterkammer.atRobert Rechner kauft sich am 5. Juli einen neuen Laptop
für 1.500 Euro. Zieht man 40 Prozent für die private Nut-
zung ab, bleiben 900 Euro, die er über die AfA abschreiben
kann. Für einen Computer beträgt die gewöhnliche Nut-
zungsdauer bei der AfA 3 Jahre.
AfA im 1. Jahr: € 150
AfA im 2. Jahr: € 300
AfA im 3. Jahr: € 300
AfA im 4. Jahr: € 150
Gesamt: € 900
Arbeitszimmer
Ein Arbeitszimmer, das Teil Ihrer Wohnung ist, können Sie nur dann bei
der ANV geltend machen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer beruflichen
Tätigkeit bildet, und Sie es nahezu ausschließlich beruflich nutzen.
Erfüllt Ihr Arbeitszimmer diese Voraussetzung, können Sie anteilig die
Miete und die Betriebskosten absetzen. Das Gleiche gilt für die an-
teilige Abschreibung und anteiligen Finanzierungskosten (Zinsen für
Darlehen), wenn Sie die Wohnung bzw. das Haus gekauft haben.
Berufe, bei denen Sie das Arbeitszimmer absetzen können
Wenn Sie beispielsweise einen der folgenden Berufe ausüben, wird ange-
nommen, dass Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit darstellt.
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Heimarbeiterin bzw. Heimarbeiter
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Heimbuchhalterin bzw. Heimbuchhalter
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Teleworkerin bzw. Teleworker
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Gutachterin bzw. Gutachter
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Schriftstellerin bzw. Schriftsteller, Dichterin bzw. Dichter
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Komponistin bzw. Komponist
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Kunstmalerin bzw. Kunstmaler, Bildhauerin bzw. Bildhauer
Berufe, bei denen Sie das Arbeitszimmer nicht absetzen können
Bei diesen Beispielen wird davon ausgegangen, dass der Mittelpunkt
Ihrer Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers liegt. Das Arbeitszimmer
ist daher nicht absetzbar.
Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?