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www.arbeiterkammer.atWas fällt unter das Werbungskostenpauschale?
Arbeitsmittel, die für den Beruf
benötigt werden
Berufsbedingte Ausgaben, die höher sind, als das Ihnen zustehende
Werbungskostenpauschale, können Sie bei Ihrer ANV angeben. Das
sind z. B. Arbeitsgeräte, aber auch Kassenfehlbeträge, die Sie Ihrer
Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber ersetzen müssen. Welche Ausga-
ben das im Einzelnen sind, lesen Sie auf den folgenden Seiten.
In das ANV-Formular tragen Sie immer den Gesamtbetrag
der Werbungkosten ein, nachdem Sie die Kostenersätze und
steuerfreien Zuschüsse, die Sie erhalten, abgezogen haben.
Arbeitskleidung
Typische Berufsbekleidung und Arbeitsschutzkleidung können Sie von
der Steuer absetzen. Kleidungsstücke wie Röcke, Hosen und Anzü-
ge, die man üblicherweise auch privat tragen kann, lassen sich nicht
geltend machen – auch dann nicht, wenn Sie sie tatsächlich nur bei
der Arbeit tragen oder Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber das von
Ihnen verlangt.
Absetzbare Arbeitsbekleidung:
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Arbeitsmäntel, Arbeitsoveralls
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Schutzhelme
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Sicherheitsschuhe
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Uniformen
Auch die Reinigung der Arbeitskleidung ist abschreibbar. Aber nur,
wenn die Reinigung außer Haus durchgeführt wird und Sie einen Beleg
dafür haben (z. B. von einem Reinigungsbetrieb).
Geräte und Materialien
Darunter fallen Geräte und Materialien, die Sie vorwiegend für Ihre
berufliche Tätigkeit brauchen, wie z. B.:
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Büromaterial
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Computer