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www.arbeiterkammer.at

Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?

Arbeitsmittel, die für den Beruf

benötigt werden

Berufsbedingte Ausgaben, die höher sind, als das Ihnen zustehende

Werbungskostenpauschale, können Sie bei Ihrer ANV angeben. Das

sind z. B. Arbeitsgeräte, aber auch Kassenfehlbeträge, die Sie Ihrer

Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber ersetzen müssen. Welche Ausga-

ben das im Einzelnen sind, lesen Sie auf den folgenden Seiten.

In das ANV-Formular tragen Sie immer den Gesamtbetrag

der Werbungkosten ein, nachdem Sie die Kostenersätze und

steuerfreien Zuschüsse, die Sie erhalten, abgezogen haben.

Arbeitskleidung

Typische Berufsbekleidung und Arbeitsschutzkleidung können Sie von

der Steuer absetzen. Kleidungsstücke wie Röcke, Hosen und Anzü-

ge, die man üblicherweise auch privat tragen kann, lassen sich nicht

geltend machen – auch dann nicht, wenn Sie sie tatsächlich nur bei

der Arbeit tragen oder Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber das von

Ihnen verlangt.

Absetzbare Arbeitsbekleidung:

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Arbeitsmäntel, Arbeitsoveralls

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Schutzhelme

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Sicherheitsschuhe

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Uniformen

Auch die Reinigung der Arbeitskleidung ist abschreibbar. Aber nur,

wenn die Reinigung außer Haus durchgeführt wird und Sie einen Beleg

dafür haben (z. B. von einem Reinigungsbetrieb).

Geräte und Materialien

Darunter fallen Geräte und Materialien, die Sie vorwiegend für Ihre

berufliche Tätigkeit brauchen, wie z. B.:

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Büromaterial

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Computer