Table of Contents Table of Contents
Previous Page  30 / 164 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 30 / 164 Next Page
Page Background

28

www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

Zahlen Sie gemeinsam mit Ihrer Miete Annuitäten? Dann benötigen Sie

eine Bestätigung von Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter, z. B. der

Genossenschaft, über die mit Ihrer Miete gemeinsam bezahlten Annu-

itäten, also die jährlichen Tilgungsraten. Den ausgewiesenen Betrag

können Sie als Sonderausgaben geltend machen.

Nicht anerkannt werden folgende Ausgaben:

■■

Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte

■■

Gartengestaltung

■■

Bauten, die von Ihrem Haus getrennt sind, wie eine Garage oder ein

Gartenhäuschen

■■

Nachträglicher Kauf des Grundstücks, auf dem Ihr Haus steht

Wohnraumsanierung

Generell gilt: Sie können nur die Sanierungsmaßnahmen absetzen,

die von befugten Handwerksbetrieben ausgeführt wurden. Wenn Sie

die Sanierungsarbeiten selbst durchführen, können Sie nichts geltend

machen. Auch nicht die Materialkosten.

Außerdem müssen Sie den Sanierungsauftrag selbst erteilen. Sanie-

rungsarbeiten, die von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter ausge-

hen und die Sie über die monatliche Miete bezahlen, können Sie nicht

absetzen.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie

bis zum 31. Dezember

2015

die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abge-

schlossen bzw. mit der Sanierung begonnen haben.

Die Sanierungsmaßnahmen, die als Topf-Sonderausgaben abschreib-

bar sind, sind in 2 Gruppen geteilt: Die Aufwendungen für die Instand-

setzung und die Aufwendungen für die Herstellung.

Absetzbare Instandsetzungsaufwendungen:

■■

Austausch aller Fenster und Türen mit Rahmen bzw. Stock

■■

Austausch einzelner Fenster bzw. der Eingangstür, wenn dadurch

Wärmeschutz oder Sicherheit verbessert wird

■■

Austausch von Zwischendecken und Unterböden

■■

Austausch von Heizungsanlagen, wenn dadurch Leistung oder Be-

dienbarkeit verbessert wird

■■

Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser-, und Heizungsinstallationen