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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

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Hilfe in Katastrophenfällen, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-,

Vermurungs- und Lawinenschäden

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Umwelt-, Natur- und Artenschutz

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Tierheime

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Freiwillige Feuerwehr

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Bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen

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Öffentlich-rechtliche Museen

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag

Ohne Höchstbetrag und ohne Anrechnung auf das Sonderausgaben-

pauschale können Sie Folgendes absetzen:

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Gesetzliche Pensionsversicherung: Beiträge zur freiwilligen Weiter-

versicherung und Nachkauf von Schulzeiten

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Rentenzahlungen und dauernde Lasten

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Steuerberatungskosten

Freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Schul-

zeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung

Wenn Sie sich in beitragsfreien Zeiten freiwillig in der gesetzlichen Pen­

sionsversicherung weiterversichern, wirken sich diese Zahlungen bei der

ANV in voller Höhe aus. Das Gleiche gilt für den Nachkauf von Schul­

zeiten. Diese Beiträge werden ab 2017 automatisch berücksichtigt.

Rentenzahlungen und dauernde Lasten

Sie bezahlen eine Leib-, Schadens- oder Unfallrente? Dann können Sie

diese Beträge ebenfalls bei der ANV geltend machen.

Steuerberatungskosten

Wenn Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beauftragen,

können Sie das Honorar in voller Höhe absetzen lassen. Auch Bilanz-

buchhalterinnen und -buchhalter, Buchhalterinnen und Buchhalter oder

Personalverrechnerinnen und -verrechner sind im Rahmen ihrer Befug-

nisse zur Steuerberatung berechtigt.