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www.arbeiterkammer.at

Welche Sonderausgaben gibt es?

Zahlungen an Empfänger ohne feste örtliche Einrichtung in Österreich

und alle anderen Sonderausgaben müssen Sie selbst bei der ANV im

Formular L 1 oder in der Beilage L 1d eintragen.

Die Sonderausgaben sind grundsätzlich in 3 Kategorien unterteilt: Topf-

Sonderausgaben sowie Sonderausgaben mit und ohne Höchstbetrag

Topf-Sonderausgaben

Als Topf-Sonderausgaben können Sie Folgendes abschreiben:

■■

Personenversicherungen: freiwillige Krankenversicherungen, Unfall-

versicherungen, Pensionsversicherungen und Pflegeversicherungen

■■

Wohnraumschaffung: Ausgaben für den Bau eines Hauses oder

eine neu errichtete Wohnung. Sie können die Kreditrückzahlung

inklusive Zinsen oder die Bar-Finanzierung geltend machen

■■

Wohnraumsanierung: Ausgaben für bestimmte Arbeiten an einer

bestehenden Wohnung bzw. einem Haus

Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum

31. Dezember

2015

die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abge-

schlossen bzw. die Baumaßnahmen begonnen haben.

Viertelung

Die von Ihnen geltend gemachten Topf-Sonderausgaben wirken sich

nur zu einem Viertel steuermindernd aus.

Mindestbetrag

Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Sonderausgaben haben oder

nicht, bekommen Sie automatisch bei der Lohn- bzw. Gehaltsverrech-

nung ein Pauschale in Höhe von 60 Euro pro Kalenderjahr berücksich-

tigt. Aus diesem Betrag ergibt sich der Mindestbetrag, ab dem sich

Topf-Sonderausgaben steuermindernd auswirken: 60 Euro x 4 (nur ein

Viertel wirkt steuermindernd) = 240Euro