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www.arbeiterkammer.atWelche Sonderausgaben gibt es?
Zahlungen an Empfänger ohne feste örtliche Einrichtung in Österreich
und alle anderen Sonderausgaben müssen Sie selbst bei der ANV im
Formular L 1 oder in der Beilage L 1d eintragen.
Die Sonderausgaben sind grundsätzlich in 3 Kategorien unterteilt: Topf-
Sonderausgaben sowie Sonderausgaben mit und ohne Höchstbetrag
Topf-Sonderausgaben
Als Topf-Sonderausgaben können Sie Folgendes abschreiben:
■■
Personenversicherungen: freiwillige Krankenversicherungen, Unfall-
versicherungen, Pensionsversicherungen und Pflegeversicherungen
■■
Wohnraumschaffung: Ausgaben für den Bau eines Hauses oder
eine neu errichtete Wohnung. Sie können die Kreditrückzahlung
inklusive Zinsen oder die Bar-Finanzierung geltend machen
■■
Wohnraumsanierung: Ausgaben für bestimmte Arbeiten an einer
bestehenden Wohnung bzw. einem Haus
Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum
31. Dezember
2015
die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abge-
schlossen bzw. die Baumaßnahmen begonnen haben.
Viertelung
Die von Ihnen geltend gemachten Topf-Sonderausgaben wirken sich
nur zu einem Viertel steuermindernd aus.
Mindestbetrag
Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Sonderausgaben haben oder
nicht, bekommen Sie automatisch bei der Lohn- bzw. Gehaltsverrech-
nung ein Pauschale in Höhe von 60 Euro pro Kalenderjahr berücksich-
tigt. Aus diesem Betrag ergibt sich der Mindestbetrag, ab dem sich
Topf-Sonderausgaben steuermindernd auswirken: 60 Euro x 4 (nur ein
Viertel wirkt steuermindernd) = 240Euro