Table of Contents Table of Contents
Previous Page  31 / 164 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 31 / 164 Next Page
Page Background

29

www.arbeiterkammer.at

■■

Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Photovoltaikanlagen, Wär-

merückgewinnungs- und Gesamtenergieanlagen

■■

Arbeiten an Außenwänden, obersten Geschoßdecken, Kellerdecken

und Feuermauern, wenn dadurch der Wärmeschutz verbessert wird

■■

Bauliche Verminderung des Energieverlusts bzw. des -verbrauchs

■■

Umstellung auf Fernwärme

■■

Nachträglicher Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz, z. B.

Wasser, Kanal, Strom

■■

Bau einer am Eigenheim angeschlossenen Bio-Kleinkläranlage

Absetzbare Herstellungsaufwendungen:

■■

Zusammenlegung von Wohnungen

■■

Versetzen von Zwischenwänden, Fenstern und Türen

■■

Erstmaliger Einbau einer Zentralheizung

■■

Erstmaliger Einbau von Bädern und Toiletten

■■

Erstmaliger Einbau eines Aufzugs

Auch die Raten und Zinsen für den Kredit, den Sie für diese

Sanierungsmaßnahmen aufgenommen haben, können Sie bei

der ANV als Topf-Sonderausgabe abschreiben.

Nicht absetzbare Sanierungsmaßnahmen sind:

■■

Laufende Wartungsarbeiten

■■

Reparaturen, auch wenn sie nicht jährlich anfallen

■■

Neuer Bodenbelag ohne Austausch des Unterbodens

■■

Tapezieren und Ausmalen

■■

Austausch beschädigter Fensterscheiben, Türschnallen, Türschlösser

■■

Neubeschichtung von vorhandenen Türen

■■

Installation von Alarmanlagen wie Rauchmelder, Kameras, Sirenen,

Bewegungsmelder

Nachversteuerung von Topf-Sonderausgaben

Das Absetzen von Personenversicherungen und von Ausgaben für

das Schaffen von Wohnraum ist wie beschrieben an Voraussetzungen

geknüpft.

Erfüllen Ihre abgesetzte Versicherung bzw. Ihr Wohnraum diese Voraus-

setzungen im Nachhinein nicht mehr, kommt es zu einer Nachversteu-

erung: Dann müssen Sie 30 Prozent der damals abgesetzten und sich

Welche Sonderausgaben gibt es?