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www.arbeiterkammer.at

Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum

31. Dezember

2015

die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abge-

schlossen bzw. die Baumaßnahmen begonnen haben.

Sie können den Kauf Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses

nur dann als Topf-Sonderausgabe absetzen, wenn Sie die

erste Besitzerin bzw. der erste Besitzer sind. Erwerben

Sie den Wohnraum von einer Ersteigentümerin oder einem

Ersteigentümer und Sie übernehmen auch deren oder des-

sen Darlehen, dann können Sie die Kreditraten und Zinsen

dafür geltend machen.

Folgende Kosten werden bei der ANV anerkannt:

■■

8-jährig gebundene Beträge zur Schaffung von Wohnraum, z. B. ein

Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung

■■

Ausgaben für den Bau von Wohnraum, z. B. Haus oder neu errichte-

te Eigentumswohnung

■■

Raten und Zinsen für einen Wohnbaukredit

■■

Planungs- und Baukosten

■■

Kauf eines Baugrunds, wenn binnen 5 Jahren nach der Anschaffung

mit dem Bau begonnen wird

■■

Anwalts- und Notarhonorare

■■

Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz

■■

Ausgaben für Zu- und Anbauten

Kaufen Sie einen Rohbau, können Sie nur die Fertigstel-

lungskosten absetzen. Die Ausgaben für den Grund und den

Rohbau können nicht berücksichtigt werden.

8-jährig gebundene Beiträge zur Schaffung von Wohnraum

Bei begünstigten Bauträgern wie Genossenschaften müssen Sie oft-

mals einen Finanzierungsbeitrag leisten.

Diese Zahlungen können Sie dann bei der ANV geltend machen, wenn

diese mindestens für 8 Jahre gebunden sind. Die Frist beginnt jeweils

mit dem Zeitpunkt Ihrer Überweisung zu laufen, egal ob Sie den Betrag

auf einmal oder in Raten zahlen.

Welche Sonderausgaben gibt es?