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www.arbeiterkammer.atVoraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum
31. Dezember
2015
die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abge-
schlossen bzw. die Baumaßnahmen begonnen haben.
Sie können den Kauf Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses
nur dann als Topf-Sonderausgabe absetzen, wenn Sie die
erste Besitzerin bzw. der erste Besitzer sind. Erwerben
Sie den Wohnraum von einer Ersteigentümerin oder einem
Ersteigentümer und Sie übernehmen auch deren oder des-
sen Darlehen, dann können Sie die Kreditraten und Zinsen
dafür geltend machen.
Folgende Kosten werden bei der ANV anerkannt:
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8-jährig gebundene Beträge zur Schaffung von Wohnraum, z. B. ein
Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung
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Ausgaben für den Bau von Wohnraum, z. B. Haus oder neu errichte-
te Eigentumswohnung
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Raten und Zinsen für einen Wohnbaukredit
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Planungs- und Baukosten
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Kauf eines Baugrunds, wenn binnen 5 Jahren nach der Anschaffung
mit dem Bau begonnen wird
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Anwalts- und Notarhonorare
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Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz
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Ausgaben für Zu- und Anbauten
Kaufen Sie einen Rohbau, können Sie nur die Fertigstel-
lungskosten absetzen. Die Ausgaben für den Grund und den
Rohbau können nicht berücksichtigt werden.
8-jährig gebundene Beiträge zur Schaffung von Wohnraum
Bei begünstigten Bauträgern wie Genossenschaften müssen Sie oft-
mals einen Finanzierungsbeitrag leisten.
Diese Zahlungen können Sie dann bei der ANV geltend machen, wenn
diese mindestens für 8 Jahre gebunden sind. Die Frist beginnt jeweils
mit dem Zeitpunkt Ihrer Überweisung zu laufen, egal ob Sie den Betrag
auf einmal oder in Raten zahlen.
Welche Sonderausgaben gibt es?