25
www.arbeiterkammer.atIhre Jahreseinkünfte ermitteln Sie, indem Sie vom Betrag
unter Kennziffer 245 am Jahreslohnzettel (L 16) Ihre
Werbungskosten abziehen.
Siehe auch Glossar: Einkünfteermittlung
Personenversicherungen
Diese Versicherungen gelten als Topf-Sonderausgaben:
■■
Freiwillige Krankenversicherung
■■
Freiwillige Unfallversicherung, inklusive Insassenunfallversicherung
■■
Ablebensversicherung, auch die zur Absicherung eines Kredits
■■
Er- und Ablebensversicherung, wenn im Erlebensfall eine auf Le-
bensdauer zahlbare Rente vereinbart wurde
■■
Rentenversicherung mit einer lebenslänglich zahlbarer Rente
■■
Freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse
■■
Freiwillige Pensionsversicherung
■■
Pensionskasse
■■
Freiwillige Höherversicherung in der gesetzl. Pensionsversicherung
■■
Bestimmte Pflegeversicherungen
Voraussetzung bei allen diesen Versicherungen ist: Sie haben die Versi-
cherung bei einem Unternehmen abgeschlossen, das seinen Sitz oder
zumindest den Geschäftsbetrieb in Österreich hat. Versicherungsunter-
nehmen mit Sitz in einem Staat, der Vertragsstaat des EWR ist, haben
ebenso die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Österreich.
Damit Sie die Personenversicherungen berücksichtigen kön-
nen, müssen Sie
bis zum 31. Dezember 2015
die Verträge
abgeschlossen haben.
Zahlen Sie die Versicherungsprämie auf einmal, überstei-
gen Ihre Ausgaben möglicherweise den Höchstbetrag
von 2.920 Euro. Um dennoch möglichst viel geltend zu
machen, können Sie die Einmalprämie gleichmäßig auf 10
aufeinander folgende Jahre abschreiben. Dafür müssen Sie
in der Beilage L 1d einfach jeweils ein Zehntel eintragen.
Welche Sonderausgaben gibt es?