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www.arbeiterkammer.at

Ihre Jahreseinkünfte ermitteln Sie, indem Sie vom Betrag

unter Kennziffer 245 am Jahreslohnzettel (L 16) Ihre

Werbungskosten abziehen.

Siehe auch Glossar: Einkünfteermittlung

Personenversicherungen

Diese Versicherungen gelten als Topf-Sonderausgaben:

■■

Freiwillige Krankenversicherung

■■

Freiwillige Unfallversicherung, inklusive Insassenunfallversicherung

■■

Ablebensversicherung, auch die zur Absicherung eines Kredits

■■

Er- und Ablebensversicherung, wenn im Erlebensfall eine auf Le-

bensdauer zahlbare Rente vereinbart wurde

■■

Rentenversicherung mit einer lebenslänglich zahlbarer Rente

■■

Freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse

■■

Freiwillige Pensionsversicherung

■■

Pensionskasse

■■

Freiwillige Höherversicherung in der gesetzl. Pensionsversicherung

■■

Bestimmte Pflegeversicherungen

Voraussetzung bei allen diesen Versicherungen ist: Sie haben die Versi-

cherung bei einem Unternehmen abgeschlossen, das seinen Sitz oder

zumindest den Geschäftsbetrieb in Österreich hat. Versicherungsunter-

nehmen mit Sitz in einem Staat, der Vertragsstaat des EWR ist, haben

ebenso die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Österreich.

Damit Sie die Personenversicherungen berücksichtigen kön-

nen, müssen Sie

bis zum 31. Dezember 2015

die Verträge

abgeschlossen haben.

Zahlen Sie die Versicherungsprämie auf einmal, überstei-

gen Ihre Ausgaben möglicherweise den Höchstbetrag

von 2.920 Euro. Um dennoch möglichst viel geltend zu

machen, können Sie die Einmalprämie gleichmäßig auf 10

aufeinander folgende Jahre abschreiben. Dafür müssen Sie

in der Beilage L 1d einfach jeweils ein Zehntel eintragen.

Welche Sonderausgaben gibt es?