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www.arbeiterkammer.at

AK

Infoservice

auch tatsächlich ausgewirkten Sonderausgaben wieder zurückzahlen.

Das Gleiche gilt für früher abgesetzte Genussscheine und junge Aktien,

wenn im Nachhinein die Begünstigung nicht mehr gegeben ist.

In diesen Fällen müssen Sie Ihre abgesetzten Versicherungs­

prämien nachversteuern:

■■

Wenn Sie den Versicherungsvertrag abgetreten haben bzw. er von

der Versicherung rückgekauft wurde

■■

Wenn Sie sich am Ende der Laufzeit statt der Rentenzahlungen

doch für eine einmalige Kapitalauszahlung entschieden haben

In diesen Fällen müssen Sie Ihre abgesetzten Kosten für Ihren

neuen Wohnraum nachversteuern:

■■

Wenn der neugeschaffene Wohnraum nicht für mindestens 2 Jahre

Ihr Hauptwohnsitz war

■■

Kosten für den Baugrund: wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren

mit dem Bauen begonnen haben

■■

8-jährig gebundene Beiträge: wenn diese vorzeitig an Sie zurückbe-

zahlt werden

Genussscheine und junge Aktien müssen Sie nachversteuern, wenn

diese innerhalb von 10 Jahren, nachdem sie hinterlegt wurden,

■■

aus dem Depot ausscheiden, entnommen oder übertragen werden,

■■

einem Betriebsvermögen zugeführt werden.

Sonderausgaben mit Höchstbetrag

Die Sonderausgaben mit anderen Höchstbeträgen als die Topf-

Sonderausgaben sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Religions­

gemeinschaften sowie Spenden an begünstigte Spendenempfänger.

Diese werden ab der ANV für 2017 automatisch berücksichtigt.

Kirchenbeiträge

Gehören Sie einer in Österreich anerkannten Kirche oder Religionsge-

meinschaft bzw. einer vergleichbaren Religionsgemeinschaft aus dem

EU-Raum bzw. EWR an? Dann werden bis zu 400 Euro pro Kalen-

derjahr Ihres Kirchenbeitrags berücksichtigt. Vorausgesetzt, Sie sind