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www.arbeiterkammer.atSonderausgaben für (Ehe-)Partnerin
nen bzw. -Partner und Kinder
Haben Sie für Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Partner und Kinder z. B. eine
Unfallversicherung abgeschlossen, bei der Sie die Prämien bezahlen?
Die Aufwendungen dafür können Sie geltend machen:
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Für Ihre Partnerin oder Ihren Partner, wenn Sie verheiratet sind oder
in einer eingetragenen Partnerschaft leben
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Für jedes Kind, für das Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner mehr
als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben
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Für jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate Anspruch auf den
Unterhaltsabsetzbetrag haben
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Für Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner, wenn Sie nicht verheiratet
sind, aber mindestens ein Kind, für das mehr als 6 Monate An-
spruch auf Familienbeihilfe bestand, bei Ihnen im Haushalt lebt
Sonderausgaben, die Sie absetzen können:
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Prämien für Personenversicherungen
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Freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Schulzeiten in
der gesetzlichen Pensionsversicherung
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Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung
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Kirchenbeiträge
Wenn Sie Sonderausgaben für Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Part-
ner und Kinder geltend machen, bleiben die Höchstbeträge
trotzdem unverändert.
Höchstbeträge bei den Sonderausgaben:
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Topf-Sonderausgaben: 2.920 Euro bzw. 5.840 Euro wenn der AVAB
bzw. AEAB zusteht oder die Partnerin bzw. der Partner Einkünfte
von weniger als 6.000 Euro im Kalenderjahr hat
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Kirchenbeiträge: 400 Euro
Welche Sonderausgaben gibt es?