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Infoservice
Kirchenbeiträge, Beiträge für die gesetzliche Weiterversi-
cherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der
gesetzlichen Pensionsversicherung werden ab der ANV
2017 automatisch berücksichtigt. Wenn Sie diese Beiträ-
ge für Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Partner geltend machen
wollen, müssen Sie diese Zahlungen in der Beilage L 1d
angeben.
Einmalbeträge für die gesetzliche Weiterversicherung und
den Nachkauf von Versicherungszeiten können Sie auf An-
trag auch auf 10 Jahre verteilt in der ANV geltend machen.
Auch hier gilt: Sie müssen diese Verteilung auf 10 Jahre
selbst im Formular L 1d angeben, da die Verteilung zu einer
Abweichung gegenüber den automatisch ans Finanzamt
gemeldeten Beiträge führt.
Näheres zu weiteren Abschreibmöglichkeiten für Familien finden Sie im
Kapitel 2.